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Warendorf-DOKR (30.08.2017 - 03.09.2017)

Die genehmigten Ausschreibungen aller Turniere in Westfalen werden auf der Internetseite und in der App des Pferdesportverbandes Westfalen veröffentlicht.
Die Nutzung ist kostenfrei.

Reiter und Pferde in Westfalen

Online-Veröffentlichung:

05.07.2017 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Warendorf-DOKR

Landesverband:

Westfalen

Online-Nennschluss:

08.08.2017 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

29.08.2017 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Christa Brüggemann

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

48231, Warendorf

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

A.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes
Zugelassene Pferde:
3- und 4jährige Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO). Die Information, welche Reiter/Pferde nennen dürfen, erfolgt nur durch die Zuchtverbände nach folgendem Schlüssel:
(Grundlage ist die Statistik FN-Jahresbericht 2016) Verbände mit:
  1. bis zu 5.000 eingetragenen Stuten: 8 start-berechtigte Pferde
  2. bis zu 8.000 Stuten: 11 startberechtigte Pferde
  3. bis zu 10.000 Stuten: 14 startberechtigte Pferde
  4. bis zu 12.000 Stuten: 17 startberechtigte Pferde
  5. bis zu 14.000 Stuten: 20 startberechtigte Pferde
  6. bis zu 16.000 Stuten: 23 startberechtigte Pferde
  7. über 16.000 Stuten: 26 startberechtigte Pferde
    1. Es dürfen beliebig viele Pferde genannt, jedoch max. nur die gem. o.g. Schlüssel zulässige Zahl von Pferden antransportiert werden. Es dürfen nur Pferde genannt werden, die eine zum Zuchtbuch zugehörige Lebensnummer, den Fohlenbrand bzw. eine andere aktive Kennzeichnungsmethode des nennenden Zuchtverbandes haben und der nennende Zuchtverband muss das Zuchtbuch der Rasse führen bzw. geführt haben. Zusätzlich startberechtigt sind die Pferde, die anlässlich des letztjährigen Bundeschampionates in Warendorf im Finale der Reitpferdeprüfungen für 3jährige Deutsche Reitpferde an 1. - 3. Stelle platziert waren.
    2. Zugelassene Teilnehmer: Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz.
    3. In allen Prüfungen (1 - 4) des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Reitpferdes sind max. 3 Pferde je Teilnehmer
    4. und Altersklasse (3- bzw. 4jährige Pferde), pro Prüfung jedoch max. 2 Pferde zugelassen.
    5. Aufgaben gem. Aufgabenheft 2012 S. 60-73.
    6. Ausrüstung: § 68; A II.2.1.
    7. B.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitponys
    8. Zugelassene Ponys:
    9. 3- und 4jährige Deutsche Reitponys (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO).
    10. Die Information, welche Reiter/Pferde nennen dürfen, erfolgt nur durch die Zuchtverbände nach folgendem Schlüssel:
    11. (Grundlage ist die Statistik FN-Jahresbericht 2016) Verbände mit
      1. bis zu 300 eingetragenen Stuten der Rasse Deutsches Reitpony (in der Zuchtbescheinigung muss als Rasse „Deutsches Reitpony“ vermerkt sein):
- 8 startberechtigte Ponys,
- bis zu 500 Stuten: 10 startberechtigte Ponys,
- bis zu 600 Stuten: 12 startberechtigte Ponys,
- bis zu 700 Stuten: 14 startberechtigte Ponys,
- bis zu 800 Stuten: 16 startberechtigte Ponys,
- bis zu 900 Stuten: 18 startberechtigte Ponys,
- über 900 Stuten: 20 startberechtigte Ponys.
Es dürfen beliebig viele Ponys genannt, jedoch nur die gem. o.g. Schlüssel zulässige Zahl von Ponys antransportiert werden. Es dürfen nur Ponys genannt werden, die eine zum Zuchtbuch zugehörige Lebensnummer, den Fohlenbrand bzw. eine andere aktive Kennzeichnungsmethode des nennenden Zuchtverbandes haben und der nennende Zuchtverband muss das Zuchtbuch der Rasse führen bzw. geführt haben. Zusätzlich startberechtigt sind Deutsche Reitponys, die anlässlich des letztjährigen Bundeschampionates in Warendorf im Finale der Reitponyprüfungen für 3jährige Deutsche Reitponys an 1. - 3. Stelle platziert waren.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen, mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz, wobei für Junge Reiter und Reiter eine Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt ist. Eine Gewichtskontrolle ist vom Veranstalter vorgesehen.
In allen Prüfungen (9-12) des Bundes-championats des Deutschen Reitponys sind max. 3 Ponys je Teilnehmer und Altersklasse (3- bzw. 4jähr. Ponys), pro Prüfung jedoch max. 2 Ponys zugelassen.
Aufgaben gem. Aufgabenheft 2012 S. 60-73. Ausrüstung: Sporen gem. § 68 C 2. III 2.
C.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind die 5- und 6jährigen Deutschen Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO), die sich für die Finalver-anstaltung des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Dressurpferdes qualifiziert haben
(Endnote 8,0 und besser ).
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz, (auch Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz geritten worden sein), mit denen sich die teilnehmenden Pferde qualifiziert haben. Je Teilnehmer sind höchstens 5 Pferde je Altersklasse zugelassen.
D.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Dressurponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind die 5- und 6jährigen Deutschen Reitponys (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht - in der Zuchtbescheinigung muss als Rasse „Deutsches Reitpony“ vermerkt sein) der Liste I (gem. § 16.6 LPO) der Größenklasse M und G, die sich für die Finalveranstaltung des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Dressurponys qualifiziert haben (Endnote 7,5 und besser).
Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, bei ungenügender Anzahl der Nennungen noch weitere Nennungen über die Zuchtverbände anzunehmen, wobei die Zuchtverbände dann darauf achten sollen, dass „größen- und gewichtsmäßig passende Junioren“ für die Ponys ausgewählt werden.
Zugelassene Teilnehmer:
Reiter gem. § 17.2., Jahrgang 1999 und jünger mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz, (auch Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz geritten worden sein), LK D6 und höher (FN erteilt Dispens für Finale Kl. L) bei den 5-jährigen, LK D5 und höher bei den 6-jährigen, mit denen sich die Ponys in den Qualifikationsprüfungen qualifiziert haben. Ausrüstung: Sporen gem. § 68 C 2. III 2.
Je Teilnehmer sind max. 3 Ponys je Altersklasse zugelassen.
E.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Springpferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind die 5- und 6jährigen Deutschen Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO), die sich für die Finalveranstaltung des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Springpferdes (Wertnote 8,0 und besser) qualifiziert haben.
Die M-Platzierung für die 6jährigen (Standard-, Zwei-Phasen-Springprüfung oder Springprüfung mit Siegerrunde bzw. mit Idealzeit der Kl. M* an 1. - 5. Stelle bzw. M** oder höher an 1.- weiterer Stelle - bis spätestens zum 6. August 2017 -) muss spätestens bis Nennungsschluss (s. auch Besondere Bestimmungen) vorgelegt werden.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz (auch Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz geritten worden sein), mit denen sich die Pferde in den Qualifikationsprüfungen qualifiziert haben. Je Teilnehmer sind max. 5 Pferde je Altersklasse zugelassen.
F.Warendorfer Youngster-Championat
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind die 7jährigen Deutschen Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO), die sich für das Warendorfer Youngster-Championat qualifiziert haben (bis zum Nennungsschluss mindestens 1 Platzierung in einer Springprüfung der Kl. S*).
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz. Je Teilnehmer, der mit mind. einem 3- bis 6-jährigen Pferd an der Finalveranstaltung des diesjährigen DKB-Bundeschampionats teilnimmt , ist max. 1 Pferd zugelassen.
G.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Springponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind die 5- und 6jährigen Deutschen Reitponys (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht - in der Zuchtbescheinigung muss als Rasse „Deutsches Reitpony“ vermerkt sein) der Liste I (gem. § 16.6 LPO) der Größenklasse M und G, die sich für die Finalveranstaltung des DKB-Bundes-championates des Deutschen Springponys qualifiziert haben (Wertnote 7,5 und besser).
Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, bei ungenügender Anzahl der Nennungen noch weitere Nennungen über die Zuchtverbände anzunehmen, wobei die Zuchtverbände dann darauf achten sollen, dass „größen- und gewichtsmäßig passende Junioren“ für die Ponys ausgewählt werden.
Zugelassene Teilnehmer:
Reiter gem. § 17.2., Jahrgang 1999 und jünger mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz (auch Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz geritten worden sein), LK S6 und höher (FN erteilt Dispens für Finale Kl. L) bei den 5-jährigen, LK S5 und höher bei den 6-jährigen, mit denen sich die Ponys in den Qualifikationsprüfungen qualifiziert haben. Je Teilnehmer sind max. 3 Ponys je Altersklasse zugelassen. Ausrüstung: Sporen gem. § 68 C 2. III 2.
H.DKB-Bundeschampionat des

Deutschen Vielseitigkeitspferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind 5jährige sowie 6jährige Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO), die sich für die Finalveranstaltung des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Vielseitigkeitspferdes qualifiziert haben. Die Qualifikation muss an mindestens 3 verschiedenen Veranstaltungsorten erbracht worden sein.
Sollten sich weniger als 30 5jährige oder 6jährige Vielseitigkeitspferde direkt qualifizieren, so behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen. Bei Start- bzw. Nennungsverzicht ist Nachrücken möglich (ggf. per Nennungs-bestätigung).
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz (auch Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz geritten sein), mit denen sich die teilnehmenden Pferde qualifiziert haben. Je Teilnehmer sind max. 5 Pferde je Altersklasse zugelassen.
I. DKB-Bundeschampionat des Deutschen Vielseitigkeitsponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind 5- und 6jährige Deutsche Reitponys (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht - in der Zuchtbescheinigung muss als Rasse „Deutsches Reitpony“ vermerkt sein) der Liste I (gem. § 16.6 LPO) der Größenklasse M und G, die sich für die Finalveranstaltung des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Vielseitigkeitsponys qualifiziert haben (Geländepferde-/u./o. VS-/ u./o. Komb.-prüfungen Kl.A*/** und Teilnahme am Vorbereitungslehrgang).
Die Qualifikation muss an zwei verschiedenen Veranstaltungsorten erbracht worden sein.
Sollte die Zahl von 15 Ponys nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen.
Zugelassene Teilnehmer:
Reiter gem. § 17.2., Jahrgang 1999 und jünger mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz (auch die Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz geritten worden sein), mit denen sich die teilnehmenden Ponys qualifiziert haben. Je Teilnehmer sind max. 3 Ponys zugelassen.
Ausrüstung: Sporen gem. § 68 C 2. III 2.
J.DKB-Bundeschampionat des Deutschen Fahrpferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind die 4- bis 7jährigen Deutschen Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. § 16.6 LPO), die sich für die Finalveranstaltung des DKB-Bundeschampionates des Deutschen Fahrpferdes qualifiziert haben. Zusätzlich startberechtigt sind Deutsche Reitpferde, die anlässlich des letztjährigen Bundeschampionates im Finale der Fahrpferde gestartet sind.
Darüber hinaus kann jeder Warmblut-Zuchtverband der FN zwei Deutsche Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO) benennen.
Zugelassene Fahrer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz (auch Qualifikationsprüfungen müssen bereits mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz gefahren worden sein), mit denen sich die teilnehmenden Pferde qualifiziert haben. Je Fahrer sind max. 3 Pferde je Altersklasse zugelassen.

Besondere Bestimmungen:

Besondere Bestimmungen
  1. Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www. nennung-online.de , es werden keine Zeiteinteilungen per Post verschickt.
  2. Für jeden reservierten Startplatz fällt eine LK-Abgabe von € 1,00 an.
  3. Manipulationen an Haaren, die funktioneller Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) sind ohne veterinär-medizinische Indikation tierschutzwidrig . Sind Manipulationen vorgenommen worden, sind die Pferde/Ponys nicht startberechtigt . Das Kürzen von Haaren, die aus den Ohrmuscheln herausragen, bleibt davon unberührt.
  4. Die Pferdepässe werden bei Ankunft/ Einstallung kontrolliert. Pferde/Ponys ohne Pass bzw. mit nicht ausreichendem oder unkorrektem bzw. nicht korrekt dokumentiertem Impfschutz (lt. LPO § 66.6.10) werden nicht eingestallt bzw. isoliert und sind nicht startberechtigt. Korrekturen, die nach der Passkontrolle vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert.
  5. Bei den 6jährigen Springpferden muss die erforderliche M-Platzierung (Standard-, Zwei-Phasen-Springprüfung oder Springprüfung mit Siegerrunde bzw. mit Idealzeit der Kl. M* an 1. - 5. Stelle bzw. M** oder höher an 1. - weiterer Stelle bis 6. August 2017) -spätestens bis Nennungsschluss - nachgewiesen werden. Ansonsten ist kein Start möglich.
  6. bei den Vielseitigkeitspferden muss die erforderliche Platzierung (bis 6. August 2017) in einer Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüfung mit entsprechenden Ergebnislisten mit Angabe von Ort und Datum durch den Reiter/Pferdebesitzer des jeweiligen Pferdes bis Nennungsschluss nachgewiesen werden. Ansonsten wird die Nennung nicht angenommen/bestätigt.
  7. Für alle Ponyprüfungen gilt: Bei Nennung der Deutschen Reitponys muss eine nach dem 1. Juni des Jahres ausgestellte Messbescheinigung gem. LPO (d.h. Maximalgröße 148 cm ohne und 149 cm mit Eisen) bis Nennungsschluss vorgelegt und auf der Veranstaltung mitgeführt werden. Ponys ohne diese aktuelle Messbescheinigung sind nicht startberechtigt.
    1. Der Veranstalter lost nach dem Meldeschluss in den Prüfungen 9, 10, 11, 12, 23, 26, 40, 43, 52 drei (bis 20 Starter) bzw. fünf (ab 21 Starter) Ponys aus, für die ein Nachmessen in Anlehnung gem. Durchführungsbestimmungen zu LPO §16.5 Ziffer 2 und 3 angeordnet wird. Darüber hinaus kann in Zweifelsfällen gem. LPO auf Antrag der Richtergruppe ein Nachmessen weiterer nicht ausgeloster Ponys angeordnet werden.
    2. Bei diesen angeordneten Messungen auf der Veranstaltung wird eine Differenz bis 2 cm (max. 150 cm ohne und 151 cm mit Eisen) toleriert.
      1. Alle Teilnehmer müssen ihre Pferde/Ponys in den vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen unterbringen. Für jedes für die Bundeschampionatsveranstaltung genannte Pferd/Pony muss eine Box bestellt werden (Ausnahme: Für die genannten Pferde/Ponys der Reitpferde-/Reitponyprüfungen müssen lediglich Boxen in Höhe der in der Ausschreibung zulässigen Zuchtverbands-Kontingente bestellt werden). Das Einstallen aller Pferde/Ponys erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Besitzer.
      2. Für jedes genannte Pferd/Pony muss Nenngeld gezahlt werden, Boxengeld nur bis zu der Maximalanzahl Pferde/Ponys, die gestartet werden dürfen.
      3. Die Unterbringung aller Pferde/Ponys ist in Stallzelten vorgesehen. Es stehen hier in begrenzter Anzahl spezielle Hengstboxen zur Verfügung, die jedoch vorrangig für die 3- und 4jährigen Reitpferde-Hengste abgegeben werden. Diese Hengstboxen müssen mit der Nennung bestellt werden, ansonsten erfolgt keine Reservierung.
      4. Die Boxen dürfen im Frontbereich nicht zugehängt werden, sie müssen jederzeit einzusehen sein.
      5. Pro Pferd/Pony wird für die Dauer der Veranstaltung ein Boxengeld von € 150 (Stroh) bzw. € 160 (Späne) erhoben. Das Boxengeld muss mit der Nennung bezahlt werden. Das Boxengeld wird bei Stornierung bis 18. August zurück erstattet. Erste Einstreu wird gestellt; Späne nur auf Vorbestellung. Futter kann gekauft werden und muss direkt bar bezahlt werden.
      6. Es ist nicht erlaubt, Pferde/Ponys in eigenen Stallzelten oder auf LKW/Anhängern etc. bzw. außerhalb des Veranstaltungsgeländes unterzubringen.
      7. Es dürfen nur startberechtigte Pferde/Ponys eingestallt werden; Begleitpferde und -ponys dürfen nicht mitgebracht werden.
      8. Es können Sattelboxen (€ 130) in begrenztem Umfang (Reservierung erfolgt nach Eingangsdatum) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur in den Stallzelten, nicht in den DOKR/BLZ-Stallungen.
      9. Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer und/oder Pfleger oder sonstige Personen, die von der Lichtleitung Strom abnehmen, vom Gelände verwiesen werden. Im Stallbereich und auf den Waldwegen ist das Rauchen strengstens verboten.
      10. Für Pferde/Ponys, die sich für das Finale des DKB-Bundeschampionates qualifiziert haben mit Teilnehmern, die zum Termin des DKB-Bundeschampionates in der Mannschaft eines CSIO (CDIO usw.) oder eines internationalen Championates der FEI eingesetzt werden, ist ein Teilnehmerwechsel zugelassen. Ebenso ist ein Teilnehmerwechsel zugelassen bei Vorlage eines Attestes eines der Sportmedizinischen Untersuchungszentren des DOSB.
      11. Der Teilnehmerwechsel ist vor dem ersten Start des Pferdes auf dem Bundes-championat vorzunehmen und gilt für die gesamte Veranstaltung.
      12. Das Entfernen der am Championat teilnehmenden Pferde/Ponys vom Turniergelände ist untersagt, ansonsten erfolgt Disqualifikation. Pferde/Ponys dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Vorbereitungsplätzen von den mit ihnen qualifizierten Teilnehmern während der Veranstaltungstage gearbeitet werden. Alle Teilnehmer an den Final - Spring pferde-/-ponyprüfungen mit mehreren Pferden/ Ponys dürfen bei der Vorbereitung (ohne Springen) der Pferde/Ponys unterstützt werden. Die festgesetzten Trainingszeiten sind einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen erfolgt Disqualifikation.
      13. Alle am Championat teilnehmenden Pferde/ Ponys dürfen auch auf den Vorbereitungs-plätzen ausschließlich nur mit in den jeweiligen Prüfungen erlaubten Zäumungen und Gebissen gearbeitet werden. Der Veranstalter weist explizit darauf hin, dass die korrekte Verschnallung der Zäumungen überprüft werden kann.
      14. Jedes Pferd/Pony hat auf dem Veranstaltungsgelände Nummernschilder zu tragen (vgl. LPO § 47).
      15. Für die Vielseitigkeitspferde und -ponys sowie Fahrpferde werden kostenlos (es wird lediglich eine Pfandgebühr erhoben) farbige Nummernschilder ausgegeben. Diese müssen abgenommen und getragen werden.
      16. Für alle teilnehmenden Pferde/Ponys wird je eine Stallplakette ausgegeben.
      17. Einlassbänder werden ausgegeben: 1. an alle Teilnehmer (1 Band) sowie für eine Begleitperson (1 Band) 2. an alle Pfleger: 1-3 Pferde: 1 Band, 4-6 Pferde: 2 Bänder, ab 7 Pferde: 3 Bänder 3. an alle eingetragenen Besitzer: je Pferd
        1. 1 Band, an Besitzergemeinschaften: je Pferd
        2. 2 Bänder. Es kann ein weiteres Besitzerband
        3. gekauft werden.
          1. LKW/ Wohnwagen/Wohnanhänger erhalten gegen eine Gebühr von 60,00 (inkl. Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen) bzw. 80,00 nach Nennungsschluss einen Stellplatz auf der Anlage. Jeder Teilnehmer kann max. 2 Stellplätze reservieren, sprich pro Teilnehmer können max. 2 Stromanschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Die Reservierung eines Stromanschlusses gilt gleichzeitig als Stellplatzberechtigung auf dem Veranstaltungsgelände. Teilnehmer, die die Reservierung des Stromanschlusses bei Anreise nicht nachweisen können, erhalten einen Stromanschluss gegen die höhere Gebühr von 80 € (sofern noch möglich auf dem Veranstaltungsgelände, ansonsten erhalten sie einen Stellplatz auf dem Besucher-Campingplatz).
          2. Auf dem gesamten Gelände des DOKR ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen strengstens untersagt; das Mitbringen von Fahrrädern wird empfohlen.
          3. Eigene Hufschmiede und Tierärzte dürfen nicht tätig werden.
          4. Pferdekontrollen werden durchgeführt.
          5. Die Reitpferde-/-ponyprüfungen werden nicht geteilt.
          6. Die Startbereitschaftserklärung für alle Prüfungen mit vorausgehender Qualifikation erfolgt automatisch. Wer diese Startbereitschaft nicht abmeldet, muss Einsatz/Startgeld bezahlen.
          7. Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO §§ 66, 67 hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen -vgl. Teil D der LPO- unterwirft.
          8. Durch die Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die besonderen Bestimmungen an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits, den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis.
          9. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
          10. Die Turnierleitung behält sich alle Maßnahmen vor, die zur Abwicklung der Veranstaltung notwendig sind, evtl. auch die Veranstaltung unter Zurückzahlung der Nenngelder aufzuheben. Transportkosten werden nicht gezahlt.
          11. Eine Teilung der Kleinen Finals gem. § 50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
          12. Platzierungen: es werden in allen Prüfungen (Ausnahme Finals) bis 1/3 der Teilnehmer platziert, jedoch nur das zu platzierende 1/4 der Teilnehmer erhält Geldpreise.
            1. In den Finals werden 2/3 Teilnehmer -sofern sie die Platzierungsvoraussetzungen erfüllen- platziert, jedoch nur die ausgeschriebenen Einzelgeldpreise ausgezahlt. Preisgelder sind bis spätestens 1 Stunde nach Veranstaltungs-ende abzuholen. Der Veranstalter ist berechtigt, für die vom Pferdebesitzer/Reiter zu verant-wortende Turnierabrechnung und/oder Geldpreisauszahlung nach PLS eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu erheben.
              1. Hat ein Teilnehmer mehr als 1 Pferd an 1.-3. Stelle im Finale platziert, muss das weitere Pferd in der Siegerehrung an der Hand geführt werden.
              2. Die Teilnahme an der Championatsehrung am Sonntagnachmittag ist für alle Bundes-champions Pflicht, ansonsten erfolgt Disqualifikation.
                1. Allgemeine Bestimmungen:
                  1. Maßgebend für diese PLS sind die LPO 2013
sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen,
Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport
veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen,
und Interpretationen einschließlich der jeweils
gültigen Durchführungsbestimmungen.

Beschaffenheit der Plätze:

Beschaffenheit Prüfungs- und Vorbereitungsplätze
Springplatz: 85 x 85 m Sand
Dressurplätze: 20 x 60 m Sand
Vorbereitungsplätze: Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Mi. vorm.: 20,33; nachm.: 29
Do. vorm.: 3,9,17,34,37,46; nachm.: 4,10,43,49,52
Fr. vorm.: 1,11,21,23,30,38,47; nachm.: 2,12,18,26,40,44,50,54,56
Sa.: 7,8,13,14,48,51,53,55,57; vorm.: 24,35,41; nachm.: 22,27,31,39
So.: 5,6,15,16; vorm.: 25,28,42,45; nachm.: 19,32,36
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Ausschreibung 2017 24.08.2017 2017-08-24 10:42:00 277,23 KB PDF
Nachmessen der Ponys - Messtermine 22.08.2017 2017-08-22 15:48:00 84,10 KB PDF
Pferdeverzeichnis 2017 Stand 24.08. 24.08.2017 2017-08-24 10:58:00 249,83 KB PDF
TEILNEHMERBRIEF 2017 23.08.2017 2017-08-23 09:02:00 370,89 KB PDF
Teilnehmerübersicht 2017 Stand 24.08. 24.08.2017 2017-08-24 10:59:00 162,41 KB PDF
Trainingszeiten 23.08.2017 2017-08-23 10:03:00 76,13 KB PDF
Versicherung VTV-Angebot 13.07.2017 2017-07-13 12:22:00 162,30 KB PDF
Versicherung VTV-Bedingungsheft 13.07.2017 2017-07-13 12:22:00 625,19 KB PDF
Versicherung VTV-Merkblatt 13.07.2017 2017-07-13 12:23:00 88,46 KB PDF
Zeiteinteilung 2017 22.08.2017 2017-08-22 15:52:00 570,06 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 1. Reitpferdeprüfung 1 RPF 450,00  € 450 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 2. Reitpferdeprüfung 2 RPF 450,00  € 450 0 LP
31.08.2017 ( v) 2017-08-31 00:00:00 3. Reitpferdeprüfung 3 RPF 450,00  € 450 0 LP
31.08.2017 ( n) 2017-08-31 00:00:00 4. Reitpferdeprüfung 4 RPF 450,00  € 450 0 LP
03.09.2017 2017-09-03 00:00:00 5. Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes Stuten und Wallache Finale - 3jährige 5 RPF 1.750,00  € 1750 0 LP
03.09.2017 2017-09-03 00:00:00 6. Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes 6 RPF 1.750,00  € 1750 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 7. Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionatdes Deutschen Reitpferdes 7 RPF 1.750,00  € 1750 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 8. Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes 8 RPF 1.750,00  € 1750 0 LP
31.08.2017 ( v) 2017-08-31 00:00:00 9. Pony-Reitpferdeprüfung 9 RPF 350,00  € 350 0 LP
31.08.2017 ( n) 2017-08-31 00:00:00 10. Pony-Reitpferdeprüfung 10 RPF 350,00  € 350 0 LP
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 11. Pony-Reitpferdeprüfung 11 RPF 350,00  € 350 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 12. Pony-Reitpferdeprüfung 12 RPF 350,00  € 350 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 13. Pony-Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitponys 13 RPF 1.000,00  € 1000 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 14. Pony-Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitponys 14 RPF 1.000,00  € 1000 0 LP
03.09.2017 2017-09-03 00:00:00 15. Pony-Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitponys 15 RPF 1.000,00  € 1000 0 LP
03.09.2017 2017-09-03 00:00:00 16. Pony-Reitpferdeprüfung DKB-Bundeschampionat des Deutschen Reitponys 16 RPF 1.000,00  € 1000 0 LP
31.08.2017 ( v) 2017-08-31 00:00:00 17. Dressurpferdeprfg.Kl.L 17 DPF 450,00  € 450 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 18. Dressurpferdeprfg.Kl.L 18 DPF 450,00  € 450 0 LP
03.09.2017 ( n) 2017-09-03 00:00:00 19. Dressurpferdeprüfung Kl.L 19 DPF 4.000,00  € 4000 0 LP
30.08.2017 ( v) 2017-08-30 00:00:00 20. Dressurpferdeprfg. Kl.M 20 DPF 450,00  € 450 0 LP
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 21. Dressurpferdeprfg. Kl.M 21 DPF 450,00  € 450 0 LP
02.09.2017 ( n) 2017-09-02 00:00:00 22. Dressurpferdeprüfung Kl.M 22 DPF 4.500,00  € 4500 0 LP
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 23. Dressurponyprfg. Kl.A 23 DPF 200,00  € 200 0 LP
02.09.2017 ( v) 2017-09-02 00:00:00 24. Dressurponyprfg. Kl.A 24 DPF 250,00  € 250 0 LP
03.09.2017 ( v) 2017-09-03 00:00:00 25. Dressurponyprfg. Kl.L 25 DPF 1.000,00  € 1000 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 26. Dressurponyprfg.Kl.L 26 DPF 200,00  € 200 0 LP
02.09.2017 ( n) 2017-09-02 00:00:00 27. Dressurponyprfg.Kl.L 27 DPF 250,00  € 250 0 LP
03.09.2017 ( v) 2017-09-03 00:00:00 28. Dressurponyprfg. Kl.L 28 DPF 1.000,00  € 1000 0 LP
30.08.2017 ( n) 2017-08-30 00:00:00 29. Springpferdeprüfung Kl.M* 29 SPF 450,00  € 450 0 LP
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 30. Springpferdeprüfung Kl.M* 30 SPF 450,00  € 450 0 LP
02.09.2017 ( n) 2017-09-02 00:00:00 31. Springpferdeprüfung Kl.M* 31 SPF 750,00  € 750 0 LP
03.09.2017 ( n) 2017-09-03 00:00:00 32. Spezialspringpferdeprfg. Kl.M m.2 Uml. 32 SPF 5.000,00  € 5000 0 LP
30.08.2017 ( v) 2017-08-30 00:00:00 33. Springprüfung Kl.M* 33 SPR 750,00  € 750 0 LP
31.08.2017 ( v) 2017-08-31 00:00:00 34. Springprüfung Kl.M** 34 SPR 750,00  € 750 0 LP
02.09.2017 ( v) 2017-09-02 00:00:00 35. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.M** 35 SPR 1.000,00  € 1000 0 LP
03.09.2017 ( n) 2017-09-03 00:00:00 36. Springprfg.Kl.M** m.St. 36 SPR 6.000,00  € 6000 0 LP
31.08.2017 ( v) 2017-08-31 00:00:00 37. Springprüfung Kl.S* 37 SPR 1.000,00  € 1000 0 LP
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 38. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.S* 38 SPR 1.500,00  € 1500 0 LP
02.09.2017 ( n) 2017-09-02 00:00:00 39. Springprfg.Kl.S m.St.** 39 SPR 5.000,00  € 5000 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 40. Springponyprüfung Kl.A** 40 SPF 200,00  € 200 0 LP
02.09.2017 ( v) 2017-09-02 00:00:00 41. Springponyprüfung Kl.A** 41 SPF 250,00  € 250 0 LP
03.09.2017 ( v) 2017-09-03 00:00:00 42. Springponyprüfung Kl.L 42 SPF 1.000,00  € 1000 0 LP
31.08.2017 ( n) 2017-08-31 00:00:00 43. Springponyprüfung Kl.L 43 SPF 200,00  € 200 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 44. Springponyprüfung Kl.L 44 SPF 250,00  € 250 0 LP
03.09.2017 ( v) 2017-09-03 00:00:00 45. Spezialspringponyprüfung Kl.L mit 2 Umläufen 45 SPF 1.000,00  € 1000 0 LP
31.08.2017 ( v) 2017-08-31 00:00:00 46. Geländepferdeprfg. Kl.A** 46 GPF 200,00  € 200 0 LP
01.09.2017 ( v) 2017-09-01 00:00:00 47. Geländepferdeprfg. Kl.A** 47 GPF 350,00  € 350 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 48. Komb. Prüfung 48 GPF 3.000,00  € 3000 0 LP
31.08.2017 ( n) 2017-08-31 00:00:00 49. Geländepferdeprfg Kl.L 49 GPF 200,00  € 200 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 50. Geländepferdeprfg Kl.L 50 GPF 350,00  € 350 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 51. Komb. Prüfung 51 GPF 3.000,00  € 3000 0 LP
31.08.2017 ( n) 2017-08-31 00:00:00 52. Geländeponyprfg. Kl.A** 52 GPF 200,00  € 200 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 53. Komb. Prüfung Kl. A** 53 GPF 1.000,00  € 1000 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 54. Eignungsprfg. f. Fahrpferde Kl.A 54 EPF 450,00  € 450 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 55. Eignungschampionat für Fahrpferde Einspänner 55 EPF 2.500,00  € 2500 0 LP
01.09.2017 ( n) 2017-09-01 00:00:00 56. Eignungsprüfung für Fahrpferde 56 EPF 500,00  € 500 0 LP
02.09.2017 2017-09-02 00:00:00 57. Eignungschampionat für Fahrpferde Einspänner 57 EPF 3.000,00  € 3000 0 LP

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