- Einsätze/Nenngelder und die LK-Abgabe sind der Nennung als Scheck (nur bei WBO) beizufügen bzw. bei der Anwendung von NeOn (LPO und WBO) mittels Lastschriftverfahren zu entrichten.
- Für jeden reservierten Startplatz ist eine LK-Abgabe von 1,00 € mit der Nennung zu entrichten!!!
- Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www.nennung-online.de und www.horsenet.de.
- Die Begrenzungen über die Anzahl der zugelassenen Startplätze je Teilnehmer in allen LP dieser Ausschreibung entfallen für Stamm-Mitglieder des Veranstalters, jedoch sind die Bestimmungen der LPO und KLW einzuhalten.
- Stamm-Mitglieder des Veranstalters sind auch in gegeneinander ausgeschlossenen LP dieser Ausschreibung startberechtigt.
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und Ehrenpreise ausgegeben.
- Gem. § 25.3 LPO erfolgt keine Auszahlung von Geldpreisen.
- Teilnehmernachträge während der Veranstaltung sind nicht zulässig.
- Bei der Nennung - spätestens bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn - darf jeder Teilnehmer max. eine Begleitperson pro Pferd benennen, die mit Kontaktdaten entsprechend vom Veranstalter mittels in NeOn veröffentlichten Anwesenheitsnachweis erfasst werden. Nur Teilnehmer und die benannten Kontaktpersonen haben Zutritt auf das Veranstaltungsgelände.
- Die Veranstaltung gilt vorbehaltlich der Genehmigung/Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes als genehmigt.
- Meldeschluss für alle LP dieser Ausschreibung ist am Vortag der entsprechenden Prüfung; die Startzeiten und die Geländeskizzen werden nach Meldeschluss im Internet veröffentlicht. Startmeldungen sind nur kontaktlos per Telefon oder my-equi-score zulässig.
- Richter: Theodor Arndt, Werner Beckmann, Ralf Brücker, Mechthild Gessmann, Cosima Hansen, Ursula Hartmann, Theo Lohmann, Susanne Poerschke und Jessica Stüwe.
- Technische Delegierte: Ursula Hartmann.
- Parcourschef: Ludger Schulze-Zumkley.
- Ein Hufschmied steht während der Veranstaltung zur Verfügung.
- Hygienebeauftragter: Dieter Bölting.
- Die unter www.nennung-online.de und www.horsenet.de www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
a) Unter www.nennung-online.de und www.horsenet.de - Teilnehmerinformation - finden ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich . Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz.
b) Es gilt: je gestartetes Pferd ist eine Begleitperson zulässig. .
c) Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
d) Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (1,5 Std. vor Beginn des 1. Starts bis 30 Min. nach Beendigung des letzten Starts). Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
e) Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f) eine Nasen-/Mundmaske ist Pflicht und vom Teilnehmer/Begleiter mitzubringen (Maskenpflicht!!!!).
g) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
h) Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Teilnehmer bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Vorbereitungs- bzw. Prüfungsplatz).
i) Keine Turnier-Gastronomie, Verpflegung ist selbst mitzubringen. Der Verzehr ist nur im/am eigenen Fahrzeug unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erlaubt. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
j) Die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sind einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.