Riesenbeck (30.06.2020 - 30.06.2020)
Die genehmigten Ausschreibungen aller Turniere in Westfalen werden auf der Internetseite und in der App des Pferdesportverbandes Westfalen veröffentlicht.
Die Nutzung ist kostenfrei.
Online-Veröffentlichung:
17.06.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Riesenbeck
Landesverband:
Westfalen
Online-Nennschluss:
23.06.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Katharina Wieneke
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
48477,
Riesenbeck
Längengrad, Breitengrad
-, -
Teilnahmeberechtigung:
A. LP Nr. 1 - 2 für Stamm-Mitglieder der den Pferdesportverbänden Rheinland, Weser-Ems und Westfalen angeschlossenen RV sowie Angehörige eines Landes- oder Bundeskaders.
B. LP Nr. 1 - 2 für Einzelreiter auf persönliche Einladung des Veranstalters, jedoch maximal 20 Einzelreiter pro Late-Entry.
HINWEIS FÜR ALLE NENNER
Nur Teilnehmer, die über Nennung Online bei zusätzliche Leistungen die Hygieneabgabe (5,00 € je Teilnehmer) gebucht haben, sind in den LP Nr. 1 - 2 dieser Ausschreibung startberechtigt. Nennungen ohne Hygieneabgabe gelten als unvollständig und werden durch den Veranstalter abgeleht.
Leistungsprüfungen gem. LPO
Besondere Bestimmungen:
- Einsätze/Nenngelder und die LK-Abgabe werden mittels Nennung Online durch Lastschriftverfahren eingezogen.
- Für jeden reservierten Startplatz ist eine LK-Abgabe von 1,00 € mit der Nennung zu entrichten!!!
- Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www.nennung-online.de und www.riesenbeck-international.com.
- Die Corona-Hygieneabgabe beträgt 5,00 € je Teilnehmer und ist mittels Nennung Online unter sonstige Leistungen zu buchen. Unvollständige Nennungen - ohne Hygieneabgabe - werden abgelehnt.
- Für jeden reservierten Startplatz ist eine LK-Abgabe von 1,00 € mit der Nennung zu entrichten!!!
- Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www.nennung-online.de und www.riesenbeck-international.com.
- Die Corona-Hygieneabgabe beträgt 5,00 € je Teilnehmer und ist mittels Nennung Online unter sonstige Leistungen zu buchen. Unvollständige Nennungen - ohne Hygieneabgabe - werden abgelehnt.
- Die LK erteilt Dispens zu § 34 der Durchführungsbestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Organisationsbeitrag gem. Durchführungsbestimmungen zu § 27 Abs. 3 a) als Infrastrukturabgabe (1,00 Euro/je Startplatz) zu erheben. Der Betrag ist im Einsatz enthalten.
- Bei der Nennung - spätestens bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn - darf jeder Teilnehmer max. eine Begleitperson pro Pferd benennen, die mit Kontaktdaten entsprechend vom Veranstalter mittels in NeOn veröffentlichten Anwesenheitsnachweis erfasst werden. Nur Teilnehmer und die benannten Kontaktpersonen haben Zutritt auf das Veranstaltungsgelände.
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und Ehrenpreise ausgegeben.
- Die sportfachliche Ausschreibung wird vorbehaltlich der Genehmigung/Zustimmung der zuständigen Behörde (Untere Gesundheitsbehörde) genehmigt.
- Richter: Harry Lorenz, Michael Settertobulte und Katja Westendarp.
- Bei der Nennung - spätestens bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn - darf jeder Teilnehmer max. eine Begleitperson pro Pferd benennen, die mit Kontaktdaten entsprechend vom Veranstalter mittels in NeOn veröffentlichten Anwesenheitsnachweis erfasst werden. Nur Teilnehmer und die benannten Kontaktpersonen haben Zutritt auf das Veranstaltungsgelände.
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und Ehrenpreise ausgegeben.
- Die sportfachliche Ausschreibung wird vorbehaltlich der Genehmigung/Zustimmung der zuständigen Behörde (Untere Gesundheitsbehörde) genehmigt.
- Richter: Harry Lorenz, Michael Settertobulte und Katja Westendarp.
- Ein Hufschmied steht während der Veranstaltung NICHT zur Verfügung.
- Hygienebeauftragte: Gunda Reimers.
Im Hinblick auf die Verhaltenpflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen, Abstandsgebot und Mund-Nase-Bedeckung verweisen wir auf die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) in der zum Veranstaltungsdatum gültigen Fassung. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
- Hygienebeauftragte: Gunda Reimers.
Im Hinblick auf die Verhaltenpflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen, Abstandsgebot und Mund-Nase-Bedeckung verweisen wir auf die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) in der zum Veranstaltungsdatum gültigen Fassung. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Beschaffenheit der Plätze:
Platzverhältnisse:
- Prüfungshalle 40 x 80 m (Sand), Vorbereitungshalle 25 x 60 m (Sand), Vorbereitungsplätze 25 x 60 m und 30 x 70 m (Sand).
- Veranstaltungsort und Navi-Anschrift: Reitsportzentrum Riesenbeck International, Surenburg 20, 48477 Hörstel.
- Prüfungshalle 40 x 80 m (Sand), Vorbereitungshalle 25 x 60 m (Sand), Vorbereitungsplätze 25 x 60 m und 30 x 70 m (Sand).
- Veranstaltungsort und Navi-Anschrift: Reitsportzentrum Riesenbeck International, Surenburg 20, 48477 Hörstel.
Vorläufige Zeitenteilung:
Di. vorm.: 1; nachm.: 2
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Ausschreibung Dressur 30.06.2020 | 19.06.2020 | 2020-06-19 09:11:00 | 24,33 KB | |
Teilnehmer Dressur 30.06.2020 | 25.06.2020 | 2020-06-25 11:21:00 | 13,45 KB | |
Zeiteinteilung Dressur 30.06.2020 | 25.06.2020 | 2020-06-25 11:08:00 | 152,51 KB |
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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30.06.2020 ( v) | 2020-06-30 00:00:00 | 1. Dressurpferdeprfg.Kl.L | 1 | DPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
30.06.2020 ( n) | 2020-06-30 00:00:00 | 2. Dressurpferdeprfg. Kl.M | 2 | DPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |