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Warendorf-DOKR (31.07.2020 - 02.08.2020)

Die genehmigten Ausschreibungen aller Turniere in Westfalen werden auf der Internetseite und in der App des Pferdesportverbandes Westfalen veröffentlicht.
Die Nutzung ist kostenfrei.

Reiter und Pferde in Westfalen

Online-Veröffentlichung:

30.05.2017 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 21.07.2020

Anfahrt Stallungen Naviadresse:
Velsen 18, 48231 Warendorf
(analog Springen Bundeschampionat – Stallbereich Heueracker) – eine Anfahrt vom DOKR/BSP ist NICHT möglich!

Veranstaltungsort:

Warendorf-DOKR

Landesverband:

Westfalen

Online-Nennschluss:

14.07.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

30.07.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Antje Erpenbeck

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

48231, Warendorf,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

A. Bundesnachwuchschampionat der Vielseitigkeitsreiter - Pferde
Zugelassene Teilnehmer: Junioren der Jahrgänge 2004 und jünger, die von ihrem Landesverband benannt wurden.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2020 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein (Anm.: eine aktuelle FEI-Registrierung von Reiter und Pferd ist für diese Veranstaltung nicht erforderlich) .
Alle vom Landesverband benannten Reiter müssen den Anforderungen des Bundesnachwuchschampionates Vielseitigkeit gewachsen sein und den Ausschreibungskriterien entsprechen.
Es ist zulässig, dass ein Teilnehmer an dem Bundesnachwuchschampionat Pferde und Ponys teilnimmt.
Mannschaft: Jeder Landesverband darf eine Mannschaft, bestehend aus drei bis fünf Teilnehmern stellen. Die Mannschaftsmitglieder müssen bis Meldeschluss benannt werden. Die drei besten Ergebnisse in der Gesamtwertung werden für die Mannschaft gewertet.
  • Besteht eine Mannschaft aus drei Teilnehmern, so muss mindestens ein Mannschaftsmitglied 15 Jahre und jünger sein ( Anm.: entscheidend ist das Geburtsjahr )
  • Besteht eine Mannschaft aus vier bis fünf Teilnehmern, so müssen mindestens zwei Mannschaftsmitglieder 15 Jahre und jünger sein ( Anm.: entscheidend ist das Geburtsjahr ).
Weitere Teilnehmer des Landesverbandes gehen als Einzelreiter an den Start.
Die Bildung von Mix-Mannschaften ist nicht zulässig.
Ausschlusskriterien:
  • Teilnehmer der Junioren-Europameisterschaft der Vielseitigkeitsreiter 2019.
  • Mitglieder des NK1 U18 Vielseitigkeit und Mitglieder U18 (Junioren) des NK2 Vielseitigkeit. Mitglieder des NK1 U16 Vielseitigkeit und Mitglieder U16 (Ponyreiter) des NK2 Vielseitigkeit sind auf Großpferden startberechtigt.
  • Junioren, welche mit dem jeweiligen Pferd die DJM des Vorjahres bzw. des laufenden Jahres beendet haben.
B. Bundesnachwuchschampionat der Vielseitigkeitsreiter - Ponys
Zugelassene Teilnehmer: Junioren der Jahrgänge 2005 und jünger, die von ihrem Landesverband benannt wurden.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2020 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein (Anm.: eine aktuelle FEI-Registrierung von Reiter und Pferd ist für diese Veranstaltung nicht erforderlich) .
Alle vom Landesverband benannten Reiter müssen den Anforderungen des Bundesnachwuchschampionates Vielseitigkeit gewachsen sein und den Ausschreibungskriterien entsprechen.
Es ist zulässig, dass ein Teilnehmer an dem Bundesnachwuchschampionat Ponys und Pferde teilnimmt.
Mannschaft: Jeder Landesverband darf eine Mannschaft, bestehend aus drei bis fünf Teilnehmern stellen. Die Mannschaftsmitglieder müssen bis Meldeschluss benannt werden. Die drei besten Ergebnisse in der Gesamtwertung werden für die Mannschaft gewertet.
Weitere Teilnehmer des Landesverbandes gehen als Einzelreiter an den Start.
Die Bildung von Mix-Mannschaften ist nicht zulässig.
Ausschlusskriterien:
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des NK1 U16 Vielseitigkeit
Zulässig ist es im gleichen Jahr die Goldene Schärpe, das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit und dann die Deutsche Meisterschaft Pony Vielseitigkeit zu reiten.

Besondere Bestimmungen:

1. Es werden nur Nennungen von Teilnehmern/Pferden angenommen für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt. Die Nennungen müssen von jedem Teilnehmer selbstständig über das Nennung-Online System eingereicht werden. Einsätze/Nenngelder und die LK-Abgabe müssen über das Online-System per Lastschriftverfahren bezahlt werden.
Die Bereitstellung der Zeiteinteilung und weiterer Informationen erfolgt im Internet unter www.fn-neon.de. Es erfolgt kein Postversand.
Sollten Nenngelder/Einsätze nicht korrekt gezahlt werden, wird die Abrechnung direkt mit dem zuständigen Landesverband vorgenommen.
2. Für jeden reservierten Startplatz ist eine LK-Abgabe in Höhe von 1,00 € mit der Nennung zu entrichten (ausgenommen Theorie, Vormustern).
3. Gem. § 25.3 LPO erfolgt keine Auszahlung von Geldpreisen.
4. Einstallen Pferde/Ponys :
Ausnahmeregelung 2020 : In diesem Jahr besteht keine Einstallpflicht für die teilnehmenden Pferde/Ponys, dennoch stehen mobile Boxen zum Einstallen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Eigene Stallzelte oder Unterbringung auf dem LKW sind nicht erlaubt. Die Kosten für die Boxen betragen 120,- € (Stroh) bzw. 130,- € (Späne) pro Pferd/Pony einschließlich erster Einstreu und Entsorgung für die Dauer der Veranstaltung. Die Anzahl der Boxen ist mit der Nennung verbindlich zu bestellen und zu bezahlen. Das Mitbringen von Hengsten ist unbedingt anzugeben!
Bis 10 Tage vor der Veranstaltung muss dem Veranstalter verbindlich die endgültig benötigte Boxenzahl angegeben werden, Stornierungen nach diesem Zeitpunkt können nicht erstattet werden.
5. Pferde/Ponys dürfen am Veranstaltungsort und während der Veranstaltungsdauer nur von den Personen geritten werden, die sie in den LP vorstellen, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung . Auch darf das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen. Auf dem Veranstaltungsgelände darf nur in ordentlichem Reitanzug mit Kappe gem. § 68 LPO und Startnummern geritten werden.
6. Quartierbestellungen sind selbst vorzunehmen. Die Kosten für einen Wohnwagenstellplatz bzw. LKW mit Stromanschluss betragen 40,-€ und müssen mit der Nennung verbindlich bestellt und bezahlt werden. Für Bestellungen nach Nennungsschluss wird eine Gebühr in Höhe von 60,-€ berechnet.
7. Die Veranstaltung findet auf dem Gelände des DOKR/BSP in Warendorf statt.
8. Das FN-Merkblatt "Vormustern" (Vormustern/ Führen eines Pferdes an der Hand) kann im Internet kostenlos unter dem Link www.pferd-aktuell.de/shop/popup_image.php/pID/2167/imgID/0 heruntergeladen werden.
9. Eine Teilung gem. § 50 LPO der Kombinierten Prüfung sowie der einzelnen Teilprüfungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Medikationskontroll-Bestimmungen :
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66 und 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen - vgl. Teil D der LPO unterwirft.
11. Atemalkoholkontrollen: Die FN bzw. die zuständigen Richter können jederzeit im Rahmen dieser Veranstaltung Teilnehmer bestimmen, bei denen Atemalkoholkontrollen vorzunehmen sind. Diese Kontrollen sind mittels eines anerkannten Atemalkoholmessgerätes durch von der FN eigens für die Durchführung entsandte Personen, oder von den zuständigen Richtern vorzunehmen.
Überschreitet bei Teilnehmern das Ergebnis der Atemalkoholkontrollen einen Wert von 0,0mg/Liter, so werden diese von der (weiteren) Teilnahme an dem Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit ausgeschlossen.
Teilnehmer, die
  • eine Atemalkoholkontrolle verweigern,
  • es unterlassen, sich nach entsprechender Aufforderung ohne zwingenden Grund einer zulässigen Atemalkoholkontrolle zu unterziehen,
  • eine Atemalkoholkontrolle anderweitig umgehen,
werden ebenfalls von der LP ausgeschlossen bzw. disqualifiziert.
Durch die Atemalkoholkontrollen soll die jeweilige Prüfungsvorbereitung nicht beeinträchtigt und die Privatsphäre, der von den Kontrollen betroffenen Teilnehmern, geschützt werden.
Ausnahmeregelungen 2020/Vorgaben in Folge der Corona- Pandemie
Wichtig: Zuwiderhandlungen können mit behördlichen Bußgeldern belegt werden.Darüber hinaus stellt die Nichtbeachtung der folgenden Anordnungen/Hinwiese (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
2. Anwesenheitsnachweis: Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular mit dem Titel "Anwesenheitsnachweis“ hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und muss zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Gegen Vorlage erfolgt die Ausgabe der Zutrittsberechtigungen.
4. Zutrittsberechtigung zum Veranstaltungsgelände : Pro Teilnehmer sind bis zu zwei Begleitpersonen zulässig, welche neben dem Teilnehmer jeweils eine Zutrittsberechtigung erhalten. Weiteren Personen ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
Darüber hinaus sind pro Mannschaft ein Landestrainer und ein Mannschaftsführer zulässig, welche ebenfalls eine Zutrittsberechtigung erhalten.
Die Zutrittsberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuweisen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände erhalten ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind.
2. Mund-/Nasenschutz: Sind von den zutrittsberechtigten Personen mitzubringen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht die Tragepflicht von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz).
3. Sicherheitsabstand: Der Sicherheitsabstand gem. aktueller Coronaschutz-verordnung (CoronaSchVO) ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einzuhalten. Dies gilt auch für Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungs- und Prüfungsplätzen, auf Parkplätzen sowie beim Ent- und Verladen der Pferde usw.
4. Kontaktbeschränkungen: gem. aktueller Verordnungen. Diese werden unter NeOn ständig aktualisiert eingestellt .
5. Hygienebeauftragter: Markus Scharmann
6. Meldestelle: Ist nur kontaktlos erreichbar . Startmeldungen sind per E-Mail oder Fax mittels anhängendem Formular möglich.
8. uvex-Länderbabend: Der uvex-Länderabend wird in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
9. Sporttest (Laufen oder Schwimmen):In diesem Jahr wird von einer Durchführung des Sporttestes abgesehen.
10. Gastronomie: Ob eine Turniergastronomie gestellt werden kann, wird kurzfristig von den behördlichen Bestimmungen abhängig gemacht. Informationen hierzu werden unter NeOn veröffentlicht.

Beschaffenheit der Plätze:

Beschaffenheit Prüfungs- und Vorbereitungsplätze
Springplatz: 85 x 85 m Sand
Dressurplätze: 20 x 40 m Sand
Geländeplatz: Gras
Vorbereitungsplätze: Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr.: 6,12
Sa.: 2,4,9,11
So.: 3,5,8,10

Richter: Cornelia Endres, Monika Schnepper, Elisabeth Geismeier, Edith Schless-Störtenbecker, Fritz Lutter, Dr. Rainer Sprungmann, Holger Sontheim, Jürgen Mönckemeyer Parcourschef Gelände und Springen: Karl-Heinz Nothofer

Technischer Delegierter: Fritz Lutter

Turnierleitung: Markus Scharmann



Hufschmied:
wird Samstag und Sonntag vor Ort sein  

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anreise-Hinweis Corona 28.07.2020 2020-07-28 16:57:00 11,86 KB PDF
Anwesenheitsnachweis 21.07.2020 2020-07-21 12:08:00 81,47 KB PDF
Auslosung Startreihenfolge Mannschaften 27.07.2020 2020-07-27 10:04:00 13,95 KB PDF
EIA - VO Register 29.07.2020 2020-07-29 16:27:00 14,23 KB PDF
EVA Tipps für Hygiene auf dem Turnier 29.07.2020 2020-07-29 14:01:00 86,48 KB PDF
Formblatt Startmeldung 17.07.2020 2020-07-17 12:00:00 226,00 KB PDF
Geländeskizze PFERDE 31.07.2020 2020-07-31 11:13:00 74,72 KB PDF
Geländeskizze PONYS 31.07.2020 2020-07-31 11:12:00 74,36 KB PDF
Hotelliste 17.07.2020 2020-07-17 11:59:00 198,15 KB PDF
Merkblatt Vormustern 24.07.2020 2020-07-24 11:02:00 258,28 KB PDF
Parcoursskizze Springen 17.07.2020 2020-07-17 11:59:00 41,69 KB PDF
Teilnehmerübersicht Stand: 24.07.2020 24.07.2020 2020-07-24 11:01:00 24,61 KB PDF
WICHTIGE Teilnehmerinformationen 2020 24.07.2020 2020-07-24 11:34:00 27,84 KB PDF
WICHTIGE Teilnehmerinformationen bzgl. EVA 29.07.2020 2020-07-29 13:58:00 55,85 KB PDF
Zeiteinteilung 2020 31.07.2020 2020-07-31 12:57:00 297,02 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
1. Komb. Prüfung Kl.A** 1 GEV 450,00  € 450 4 5 6 LP
01.08.2020 2020-08-01 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A* 2 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
02.08.2020 2020-08-02 00:00:00 3. Vormustern 3 SOS 0,00  € 0 0 WB
01.08.2020 2020-08-01 00:00:00 4. Stilspringprüfung Kl.A** 4 SPR 200,00  € 200 4 5 6 LP
02.08.2020 2020-08-02 00:00:00 5. Stil-Geländeritt Kl.A** 5 GEV 250,00  € 250 4 5 6 LP
31.07.2020 2020-07-31 00:00:00 6. Theorieprüfung (Multiple Choice) 6 SOS 0,00  € 0 4 5 6 WB
7. Komb. Pony- Prüfung Kl.A** 7 GEV 450,00  € 450 4 5 6 LP
02.08.2020 2020-08-02 00:00:00 8. Ponystilspringprfg.Kl.A** 8 SPR 200,00  € 200 4 5 6 LP
01.08.2020 2020-08-01 00:00:00 9. Vormustern 9 SOS 0,00  € 0 4 5 6 WB
02.08.2020 2020-08-02 00:00:00 10. Pony-Dressurprüfung Kl.A* 10 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
01.08.2020 2020-08-01 00:00:00 11. Ponystilgeländeritt Kl.A** 11 GEV 250,00  € 250 4 5 6 LP
31.07.2020 2020-07-31 00:00:00 12. Theorieprüfung (Multiple Choice) 12 SOS 0,00  € 0 4 5 6 WB

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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