Richter:
Springen: Joachim Geilfus, Karl-Heinz Streng, Peter Illert, Werner Peters, Herbert Schmerling, Werner Tapken, Peter Teeuwen, Hubert Uphus
Vielseitigkeit: Ralf Ehrenbrink, Thies Kaspareit, Fritz Lutter, Jürgen Mönckemeyer, Holger Sontheim, Monika Schnepper, Robert Sirch, Dr. Ernst Topp
Parcourschefs:
Springen: Peter Schumacher
Vielseitigkeit: Karl-Heinz Nothofer
Hufschmied: Steht während der Veranstaltung zur Verfügung.
-Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www.nennung-online.de , es werden keine Zeiteinteilungen per Post verschickt.
-Für jeden reservierten Startplatz fällt eine LK-Abgabe von 1,00 Euro an.
-Manipulationen an Haaren, die funktioneller Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) sind ohne veterinär-medizinische Indikation tierschutzwidrig . Sind Manipulationen vorgenommen worden, sind die Pferde/Ponys nicht startberechtigt. Das Kürzen von Haaren, die aus den Ohrmuscheln herausragen, bleibt davon unberührt.
- Die Pferdep‰sse werden bei Ankunft/Einstallung kontrolliert. Pferde/Ponys ohne Pass bzw. mit nicht ausreichendem oder unkorrektem bzw. nicht korrekt dokumentiertem Impfschutz (lt. LPO ? 66.6.10) werden nicht eingestallt bzw. isoliert und sind nicht startberechtigt. Korrekturen, die nach der Passkontrolle vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert.
-Bei den Vielseitigkeitspferden muss die erforderliche Platzierung (bis 16. August 2020) in einer Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüfung bis Nennungsschluss nachgewiesen werden.
- F?r alle Ponypr?fungen gilt: Bei Nennung der Deutschen Reitponys muss eine nach dem 1. Juni des Jahres ausgestellte Messbescheinigung gem. LPO (d.h. Maximalgröße 148 cm ohne und 149 cm mit Eisen) bis Nennungsschluss vorgelegt und auf der Veranstaltung mitgeführt werden. Ponys ohne diese aktuelle Messbescheinigung sind nicht startberechtigt. Der Veranstalter lost nach dem Meldeschluss in den Prüfungen 10, 13 und 22 drei (bis 20 Starter) bzw. fünf (ab 21 Starter) Ponys aus, für die ein Nachmessen in Anlehnung an Durchführungsbestimmungen zu LPO § 16.5 Ziffer 2 und 3 angeordnet wird. Darüber hinaus kann in Zweifelsfällen gem. LPO auf Antrag der Richtergruppe ein Nachmessen weiterer nicht ausgeloster Ponys angeordnet werden.
Bei diesen angeordneten Messungen auf der Veranstaltung wird eine Differenz bis 2 cm (max. 150 cm ohne und 151 cm mit Eisen) toleriert.
In Zweifelsfällen kann das Pony für eine zweite Messung innerhalb von 1 Stunde nach der ersten Messung präsentiert werden. Für die Dauer der Wartezeit zwischen der ersten und der zweiten Messung muss das Pony von einem Steward begleitet werden und darf sich nur auf einem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Platz aufhalten. Die Reiter werden gebeten, mit ihrer Nennung eine aktuelle Handy-Nummer anzugeben!
-Das Ergebnis der Messung ist unanfechtbar.
-Für jedes genannte Pferd/Pony muss Nenngeld gezahlt werden.
-Alle Teilnehmer müssen ihre Pferde/Ponys in den vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen unterbringen. Das Einstallen aller Pferde/Ponys erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Besitzer.
- Die Unterbringung aller Pferde/Ponys erfolgt in Stallzelten. Feste Boxen im Bundesstützpunkt stehen nicht zur Verfügung.
- Die Hengstboxen müssen mit der Nennung bestellt werden, ansonsten erfolgt keine Reservierung.
- Die Boxen dürfen im Frontbereich nicht zugehängt werden, sie müssen jederzeit einzusehen sein.
- Für besonders unruhige Pferde oder für Pferde, die dazu neigen über die Boxenwände zu steigen (insbesondere Hengste) wird vom Veranstalter ein zusätzlicher Sicht-/und Kontaktschutz (oberhalb der Seitentrennwände bis zum Zeltdach) angeboten.
- Ein solcher Sicht-/und Kontaktschutz muss bei diesen Pferden zur Anwendung kommen und ist selbstständig anzubringen.
-Pro Startplatz in der jeweils 1. Qualifikation bzw. Finalqualifikation muss 1 Box bestellt und bezahlt werden; Boxenanzahl wird vom Veranstalter an Startplatzanzahl angepasst und entsprechend berechnet.
-Pro Pferd/Pony wird für die Dauer der Veranstaltung ein Boxengeld von 160,00 Euro (Stroh) bzw. 170,00 Euro (Späne) incl. Entsorgung erhoben. Das Boxengeld muss mit der Nennung bezahlt werden. Das Boxengeld wird bei Stornierung bis 19. August zur?ckerstattet. Erste Einstreu wird gestellt; Späne nur auf Vorbestellung. Futter kann gekauft werden und muss direkt bar bezahlt werden.
-Es ist nicht erlaubt, Pferde/Ponys in eigenen Stallzelten oder auf Lkw/Anhängern etc. bzw. außerhalb des Veranstaltungsgeländes unterzubringen.
-Es dürfen nur startberechtigte Pferde/Ponys eingestallt werden; Begleitpferde und -ponys dürfen nicht mitgebracht werden.
-Es können Sattelboxen (160,00 Euro) in begrenztem Umfang (Reservierung erfolgt nach Eingangsdatum) zur Verfügung gestellt werden.
-Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer und/oder Pfleger oder sonstige Personen, die von der Lichtleitung Strom abnehmen, vom Gelände verwiesen werden. Im Stallbereich und auf den Waldwegen ist das Rauchen strengstens verboten.
- Teilnehmerwechsel sind vor dem ersten Start des Pferdes auf dem Bundeschampionat vorzunehmen und gelten f?r die gesamte Veranstaltung .
- Das Entfernen der am Championat teilnehmenden Pferde/Ponys vom Turniergel‰nde ist untersagt, ansonsten erfolgt Disqualifikation. Pferde/Ponys d?rfen ausschlie?lich auf den ausgewiesenen Vorbereitungspl‰tzen von den mit ihnen startenden Teilnehmern w‰hrend der Veranstaltungstage gearbeitet werden. Alle Teilnehmer an den Final-Spring pferde-/-ponypr?fungen mit mehreren Pferden/Ponys d?rfen bei der Vorbereitung (ohne Springen) der Pferde/Ponys unterst?tzt werden. Die festgesetzten Trainingszeiten sind einzuhalten. Bei Versto? gegen diese Bestimmungen erfolgt Disqualifikation.
-Alle am Championat teilnehmenden Pferde/Ponys dürfen auch auf den Vorbereitungsplätzen ausschließlich nur mit in den jeweiligen Prüfungen erlaubten Zäumungen und Gebissen gearbeitet werden. Der Veranstalter weist explizit darauf hin, dass die korrekte Verschnallung der Zäumungen überprüft werden kann.
-Jedes Pferd/Pony hat auf dem Veranstaltungsgelände Nummernschilder zu tragen (vgl. LPO § 47).
-Für alle teilnehmenden Pferde/Ponys wird bei der Anreise je eine Stallplakette ausgegeben.
-Die Einlassbänder werden ebenfalls bei der Anreise ausgegeben.
-Lkw/Wohnwagen/Wohnanhänger erhalten gegen eine Gebühr von 60,00 Euro (inkl. Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen) bzw. 80,00 Euro nach Nennungsschluss einen Stellplatz auf der Anlage. Jeder Teilnehmer kann max. 2 Stellplätze reservieren, sprich pro Teilnehmer können max. 2 Stromanschlüsse zur Verfügung gestellt werden.
-Auf dem gesamten Gelände des DOKR ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen strengstens untersagt; das Mitbringen von Fahrrädern wird empfohlen.
-Eigene Tierärzte dürfen nicht tätig werden.
-Pferdekontrollen werden durchgeführt.
- Gebisskontrollen können vor den Prüfungen durchgeführt werden.
- Die Startbereitschaftserkl‰rung f?r alle Pr?fungen mit vorausgehender Qualifikation erfolgt automatisch. Wer diese Startbereitschaft nicht abmeldet, muss Einsatz/Startgeld bezahlen.
-Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66 und 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unterwirft.
-Durch die Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die besonderen Bestimmungen an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits, den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis.
-Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
-Die Turnierleitung behält sich alle Maßnahmen vor, die zur Abwicklung der Veranstaltung notwendig sind, evtl. auch die Veranstaltung unter Zurückzahlung der Nenngelder aufzuheben.
- Transportkosten werden nicht gezahlt.
-Eine Teilung der Kleinen Finals gem. § 50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Platzierungen: Es werden in allen Prüfungen (Ausnahme Finals) bis 1/3 der Teilnehmer platziert, jedoch nur das zu platzierende 1/4 der Teilnehmer erhält Geldpreise.
In den Finals werden 2/3 Teilnehmer - sofern sie die Platzierungsvoraussetzungen erfüllen - platziert, jedoch nur die ausgeschriebenen Einzelgeldpreise ausgezahlt. Preisgelder werden nach der Veranstaltung überwiesen.
- Es finden Siegerehrungen für die an 1.-3. Stelle platzierten Teilnehmer statt, diese erhalten Preisschleifen sowie der Sieger eine Siegerdecke, weitere Ehrenpreise und Preisschleifen werden nicht vergeben.
- In den Finals finden Siegerehrungen ebenfalls für die an 1.-3. Stelle platzierten Teilnehmer statt, diese erhalten Preisschleifen sowie Medaillen. Der Sieger erhält darüber hinaus eine Siegerdecke und jeweils eine Schärpe für den Reiter sowie das Pferd, weitere Ehrenpreise und Preisschleifen werden nicht vergeben.
Corona-Bestimmungen:
Ausnahmeregelungen 2020/Vorgaben in Folge der Corona- Pandemie
1. Auf dem gesamten Gelände sind die Vorgaben der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW einzuhalten. Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss, ein Verweis der Anlage und der Verstoß gegen die Coronaschutzmaßnahmen kann behördlich mit Bußgeldern geahndet werden.
2. Zutrittsberechtigung zum Veranstaltungsgelände: Spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn darf jeder Teilnehmer max. 2 Begleitpersonen benennen.
Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
3. Anwesenheitsnachweis : Informationen zu Anwesenheitsnachweis und Begleitpersonen werden mit der Zeiteinteilung/Teilnehmerinformationen mitgeteilt. .
4. Mund-/Nasenschutz: ist von den zutrittsberechtigten Personen mitzubringen.
5. Hygienebeauftragter: Markus Scharmann
6. Meldestelle: Ist nur kontaktlos erreichbar . Startmeldungen sind per equi-score oder per E-Mail möglich.
Allgemeine Bestimmungen:
Maßgebend für diese PLS sind die LPO sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.