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Riesenbeck (11.09.2020 - 30.09.2020)

Die genehmigten Ausschreibungen aller Turniere in Westfalen werden auf der Internetseite und in der App des Pferdesportverbandes Westfalen veröffentlicht.
Die Nutzung ist kostenfrei.

Reiter und Pferde in Westfalen

Online-Veröffentlichung:

29.06.2017 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Riesenbeck

Landesverband:

Westfalen

Online-Nennschluss:

25.08.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

10.09.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Editha Ludewig

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

48477, Hörstel

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

Zugelassene Children (Springen):
Children (geb. 2006 und jünger), die dem Nachwuchskader 1 U14 (NK1 U14) und dem Nachwuchskader 2 (NK2) Springen angehören sind mit ihrem Kaderpferd startberechtigt. Darüber hinaus sind Children startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Children aus dem NK1 U14 und/oder dem NK2 Springen aus, so können keine Teilnehmer aus dem Landesverbandskontingent nachrücken.
Sollte die Teilnehmerzahl von 40 Teilnehmern bei den Children unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten, des NK1 U14 und dem NK2 sowie der zusätzlichen Startplätze des Bundestrainers nicht erreicht werden, können die Verbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, anteilig bis zum 03.09.2020 auffüllen. Dies kann nur nach Zustimmung des Bundestrainers in Absprache mit der AG-Nachwuchs des DOKR Ausschusses Springen erfolgen. Pro Landesverband können vier Reserve-Nennungen abgegeben werden. Die Reihenfolge wird auf Grundlage der bei der FN erfassten Erfolge durch die FN bestimmt.
Teilnehmer und Pferde müssen mind. 3 x an 1.-5. Stelle in Springen der Klasse L oder 1 x in Springen der Kl. M* bzw. höher platziert sein. Die Erfolge müssen nicht als Teilnehmer-/Pferd-Kombination erlangt worden sein.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2020 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ).
Zugelassene Junioren und Junge Reiter:
Junioren und Junge Reiter, die dem Nachwuchskader 1 (NK1) und Nachwuchskader 2 (NK2) angehören, sind mit ihrem Kaderpferd startberechtigt. Darüber hinaus sind Junioren und Junge Reiter startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Junioren/Junge Reiter aus dem NK1 oder NK2 aus, so können keine Teilnehmer aus dem Kontingent der Landesverbände nachrücken. Junioren und Junge Reiter, die der Sportschule der Bundeswehr angehören, können zusätzlich zur LV-Quote auf Vorschlag des zuständigen Trainers der Bundeswehrsportschule und mit besonderer Startgenehmigung der FN zugelassen werden.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2020 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ).
Zugelassene Ponyreiter Dressur und Springen:
Ponyreiter (geb. 2004 und jünger), die dem Nachwuchskader 1 U16 (NK1) und dem Nachwuchskader 2 (NK2) Dressur und Springen angehören, sind mit ihrem Kaderpony startberechtigt. Darüber hinaus sind Ponyreiter startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Ponyreiter aus dem NK1 U16 oder NK2 Dressur bzw. Springen aus, so können keine Teilnehmer aus dem Kontingent der Landesverbände nachrücken.
Sollte die Teilnehmerzahl von 30 Teilnehmern in der Dressur und 50 Teilnehmern im Springen unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten und des NK1 U16 und NK2 (Ponyreiter) Dressur bzw. Springen nicht erreicht werden, können die Verbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, anteilig bis zum 27.08.2020 (Dressur) bzw. 03.09.2020 (Springen) auffüllen. Pro Landesverband können vier Reserve-Nennungen abgegeben werden. Die Reihenfolge wird auf Grundlage der bei der FN erfassten Erfolge durch die FN bestimmt.
Ponyspringreiter sind nur startberechtigt, wenn sie, die Teilnehmer, mind. 3 x in Springprüfungen der Klasse M* platziert waren (es gilt der Anrechnungszeitraum 01. Oktober 2017 bis Nennungsschluss).
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2020 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ).
Besondere Teilnahmevoraussetzungen für die Dressurreiter (Pony, Jun., JR):
Teilnehmer der Prüfungen Nr. 1-9 sind nur startberechtigt, wenn sie bei den Landesmeisterschaften oder einer vergleichbaren Prüfung mindestens 63% der zu erreichenden Punktsumme erreicht haben.
Vergabe zusätzlicher Startplätze: Die zuständigen Bundestrainer haben das Recht, in Absprache mit der jeweiligen AG-Nachwuchs des DOKR über die Quote hinaus weitere (s.u.) Teilnehmer zu benennen.
  • Dressur Pony: bis zu zwei Teilnehmer
  • Dressur Junioren: bis zu zwei Teilnehmer
  • Dressur Junge Reiter: bis zu zwei Teilnehmer
    • Springen Pony: bis zu sieben Teilnehmer
    • Springen Children: bis zu zehn Teilnehmer
    • Springen Junioren: bis zu sieben Teilnehmer
    • Springen Junge Reiter : bis zu zwei Teilnehmer
Die Beantragung eines zusätzlichen Startplatzes kann ausschließlich schriftlich über den Landesverband mit Zustimmung des zuständigen Landestrainers erfolgen und ist bis Nennungsschluss bei der FN, Abt. Jugend, einzureichen.
Zulassung Ponys:
Ponys sind ausschließlich nur in den Prüfungen Nr. 1, 2, 3 und 13, 14, 15 zugelassen. Ponys, die das Ponymaßüberschreiten und als Turnierpferde eingetragen sind, sind in der Deutschen Dressurmeisterschaft der Junioren bzw. Jungen Reiter startberechtigt.
Zugelassene Teilnehmer für das Bundesnachwuchschampionat Pferde (Prüfung 10-12):
Bis zu 20 Teilnehmer-Pferde-Paare (Junioren, geb. 2005 und jünger), die die FN-Jahresturnierlizenz 2020 sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, international für Deutschland startberechtigt sind ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ) und nach der Teilnahme am Auswahllehrgang in Warendorf eine Startgenehmigung der FN erhalten haben. Darüber hinaus sind ohne die Teilnahme an dem Auswahllehrgang die vier deutschen Europameisterschafts-Teilnehmer Children Dressur teilnahmeberechtigt.
Fallen nominierte Reiter aus dem Auswahllehrgang aus, rücken benannte und rangierte Reservisten aus dem Lehrgang nach. Fallen EM-Teilnehmer aus, rückt kein Reservist aus dem Auswahllehrgang nach.
Für die Qualifikation für Prüfung Nr. 12 werden die Prüfungen Nr. 10 und 11 im Verhältnis 1:1 durch Addition der Wertnoten gewertet. Bei Notensummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prüfung Nr. 11. Die drei Teilnehmer mit der besten Wertnotensumme aus Prüfung Nr. 10 und 11 qualifizieren sich für Prüfung Nr. 12.
Sieger im Bundesnachwuchschampionat der Dressurreiter ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnotensumme nach Addition der Wertnoten aus Prüfung Nr. 12. Bei Notensummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis mit dem eigenen Pferd.
Von der Teilnahme an dem Bundesnachwuchschampionat Dressur ausgeschlossen sind:
  • Reiter, welche bereits zwei Mal an dem Bundesnachwuchschampionat (Pferde) teilgenommen haben.
  • Teilnehmer der Deutschen Jugendmeisterschaften Dressur Junioren des laufenden sowie der vorangegangenen Jahre.
Verbandswechsel Teilnehmer:
Wechseln Teilnehmer den Landesverband, so muss der Wechsel bis zum 31.12. des Vorjahres erfolgt sein, um für die Deutschen Jugendmeisterschaften nominiert werden zu können. Um in Ausnahmefällen (Wohnortwechsel, Studium, Trainerwechsel) eine Sondergenehmigung erteilen zu können, muss von dem alten und neuen Landesverband eine schriftliche Dokumentation bei der FN eingereicht werden.
Platzverhältnisse
Dressur
  • Prüfungsplätze: 40 x 80 m (Halle), 30 x 70 m (Außenplatz)
  • Vorbereitungsplätze: 25 x 60 m (Halle), 20 x 60 m (Außenplatz)
  • Vorbereitungshalle: 25 x 60 m
Springen
  • Prüfungsplatz: 40 x 80 m (Halle), alternativ 60 x 100 m (Außenplatz Sand)
  • Vorbereitungsplatz: 25 x 60 m (Halle), alternativ 40 x 80 m (Halle )
Veranstaltungsort und Navi-Anschrift: Reitsportzentrum Riesenbeck International, Surenburg 20, 48477 Hörstel.

Besondere Bestimmungen:

1. Nennungen: Es werden nur Nennungen von Teilnehmern/Pferden angenommen für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt. Wichtig: Reservisten nennen erst, wenn sie zum Einsatz kommen, Nachnennungsgebühren werden nicht berechnet.
2. In den Prüfungen darf je Teilnehmer, Disziplin und Altersklasse nur ein Pferd/Pony und zwar immer nur dasselbe gestartet werden. Jedes Pferd/Pony darf nur von einem Teilnehmer geritten werden.
3. Verbände mit einer Quote von zehn und mehr Teilnehmern je Disziplin können je Disziplin bis zu zwei Reservisten, Verbände mit einer Quote von weniger als zehn Teilnehmern je Disziplin einen Reservisten benennen (Ausnahme: Children und Ponyreiter s. Teilnahmeberechtigung).
Children, Junioren, Junge Reiter und Ponyreiter können sowohl für die Dressurmeisterschaft als auch mit demselben oder einem zweiten Pferd/Pony für die Springmeisterschaft genannt werden.
Ein Teilnehmer kann sowohl an der Ponymeisterschaft als auch an der Children-/Juniorenmeisterschaft teilnehmen.
4. Es dürfen nur die Pferde/Ponys geritten werden, die von den Bundestrainern bzw. Landesverbänden benannt wurden.
Ein Pferdenachtrag ist nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Landestrainers bis Dienstag vor der Veranstaltung auf schriftlichen Antrag (formlos) des Landesverbandes erlaubt.
Mitglieder der NK1 und NK2 können ein Kaderpferd nur mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Bundestrainers gegen ein gleichwertiges Nicht-Kaderpferd tauschen. Auch in diesem Fall ist der Pferdetausch bis Dienstag vor Veranstaltungsbeginn möglich und mit entsprechendem Formular (erhältlich bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V., Abteilung Jugend, Tel.: 02581/63 62 210) zu beantragen.
5. Die Ponyreiter und Junioren, die in den Dressurprüfungen (Prfg. Nr. 1-6) starten, tragen als Reitbekleidung grundsätzlich ein Reitjackett. Den Jungen Reitern, die in den Dressurprüfungen (Prfg. Nr. 7-9) starten, ist es freigestellt, ob sie ein Reitjackett oder einen Frack tragen.
6. Sporenbeschaffenheit Ponyreiter gem. FEI-Reglement:
  • Dressur: stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, max. 3,5 cm lang
  • Springen: stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, Hammer- und Scheibensporen erlaubt, max. 4 cm lang
Die Beschaffenheitsvorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
7. Jedes Pferd/Pony erhält eine Stallplakette, jeder Reiter erhält eine Erinnerungsschleife. Für die an 1. - 3. Stelle platzierten Teilnehmer der Meisterschaft ist die Teilnahme an der Meisterehrung verpflichtend.
Besondere Bestimmungen -
Deutsche Jugendmeisterschaften Dressur und Springen sowie Bundesnachwuchschampionat Dressur (Pferde)
1. Nennung: Die Nennungen sind von jedem Teilnehmer selbstständig über das Nennung-Online-System an den Veranstalter zu schicken. Einsätze/Nenngelder müssen über das Online-System per Lastschriftverfahren bezahlt werden. Die Zahlung des Nenngeldes/der Einsätze für nachgerückte Reservisten wird beim Nachnennen über NeOn entsprechend abgebucht. Nachnennungsgebühren werden nicht berechnet.
2. Einstallung: Während der Veranstaltung dürfen die Pferde/Ponys ohne Genehmigung die Stall- und Trainingsplätze nicht verlassen. Alle Teilnehmer müssen folglich ihre Pferde/Ponys in die vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen einquartieren. Der Aufbau eigener Stallzelte oder die Unterbringung auf LKWs sind nicht erlaubt. Das Mitbringen von Hengsten ist unbedingt bei der Nennung anzugeben.
Das Mitbringen/Einstallen von Begleitpferden/-ponys, die nicht im Rahmen der Deutschen Jugendmeisterschaften an den Start gehen, ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Kosten für die Boxen betragen 140,-€ pro Pferd bzw. Pony einschließlich Mistentsorgung. Ersteinstreu wird nicht gestellt. Für Stroh wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 Euro je Teilnehmer erhoben und steht gegen Zahlung der Pauschale für die gesamte Veranstaltungsdauer an den Stallzelten zur Verfügung. Späne können vor Ort zu marktüblichen Tagespreisen erworben werden. Für alle Boxen sind Futtertröge und Tränkeimer mitzubringen.
Boxenbestellungen sind mit Abgabe der Nennungen verbindlich vorzunehmen und zu bezahlen.
Nach dem 04. September 2020 (Dressur) bzw. 11. September 2020 (Springen) sind Stornierungen und Erstattungen nicht mehr möglich.
Boxeneinteilung: Die Einstallung erfolgt pro Landesverband. Die Boxeneinteilung und Beschilderung für die Verbände erfolgt durch den Veranstalter. Die Mannschaftsführer tragen in den vom Veranstalter erstellten Boxenplan die exakte Boxenbelegung ein, und sorgen für die Beschriftung der Boxentafeln mit Namen und Handy-Nummern der Teilnehmer.
Stallruhe: gem. Aushang Stallbüro
Stallmeisterin: Waltraud Schnellenberg (Tel.: 0160-4782184)
Anreise:
Dressur
  • Donnerstag, 10.09.2020: 12.00 bis 20.00 Uhr (Anm.: spätere Anreise nur in Absprache mit der Stallmeisterin)'
  • Freitag, 11.09.2020: ab 08.00 Uhr
Springen
  • Donnerstag, 17.09.2020: 12.00 bis 20.00 Uhr (Anm.: spätere Anreise nur in Absprache mit der Stallmeisterin)'
  • Freitag, 18.09.2020: ab 08.00 Uhr
Abreise: möglich bis
  • Dressur: Montag, 14.09.2020, 12.00 Uhr
  • Springen: Montag, 21.09.2020, 12.00 Uhr
3. Zutrittsberechtigung zum Stallbereich: Jeder Teilnehmer erhält drei Bänder, ein Band für sich und zwei Bänder für Begleitpersonen.
Pro Landesverband erhalten ein Mannschaftsführer und ein Landestrainer eine Zutrittsberechtigung.
4. Training: Teilnehmende Pferde/Ponys dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Es ist zu beachten, dass das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen darf.
Auf dem Turnierplatz darf nur in ordentlichem Reitanzug und mit Startnummern geritten werden.
5. Sattelboxen: stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und werden den Landesverbänden gem. Quote vom Veranstalter zugeteilt. Die Sattelboxen können ausschließlich von den Landesverbänden beim Veranstalter bestellt und bezahlt werden. Je angefangene acht Teilnehmer pro Landesverband und Disziplin kann eine Sattelbox für 100,-€ bestellt werden. Eine Bestellung darüber hinaus ist nicht möglich. Wichtig: Es können keine Sattelboxen von Teilnehmern reserviert werden!
6. Unterbringung Teilnehmer: Die Landesverbände sorgen selbst für die Unterbringung ihrer Teilnehmer. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer gehen zu Lasten der Teilnehmer. Hotelinformationen liegen den Landesverbänden vor und sind darüber hinaus erhältlich über die Internetseiten www.djm2020.de und www.riesenbeck-international.com.
7. Stellplätze/Strom : LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger erhalten gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 75,00 € (inkl. Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen) einen Stellplatz auf der Anlage. Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die Anzahl der benötigten Stromanschlüsse mit der Nennung verbindlich zu buchen. Die Teilnehmer erhalten bei Anreise einen Nachweis der Strombuchung und müssen diesen während der gesamte Veranstaltungsdauer so in ihrem LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger anbringen, dass er von außen gut sichtbar ist.
Teilnehmer, die die Buchung des Stromanschlusses bei Anreise nicht mit vorab vom Veranstalter versendeten Unterlagen nachweisen können, erhalten einen Stellplatz auf einem Parkplatz ohne Strom, bzw. einen Stromanschluss (sofern noch möglich) gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 150,-€.
Wichtig: Aufgrund der vom Versorger zur Verfügung gestellten Leistung kann eine nachträgliche Installation nicht garantiert werden.
Teilnehmer, die keinen Stromanschluss gebucht haben bzw. die Buchung des Stromanschlusses bei Anreise nicht mit vorab vom Veranstalter versendeten Unterlagen nachweisen können, erhalten einen Stellplatz auf einem nahegelegenen Parkplatz ohne Strom.
8. Startfolge
Startfolge Dressur (Ponyreiter, Junioren, Junge Reiter):
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: gem. Los
  • 3. Wertungsprüfung: Losung in zwei Blöcken gem. Zwischenstand in der Meisterschaftswertung
Startfolge Springen (Ponyreiter, Children, Junioren, Junge Reiter):
  • 1. Wertungsprüfung: nach festgelegtem Startbuchstaben des Pferdes /Ponys gem. genereller Startfolge
  • 2. Wertungsprüfung: in der umgekehrten Reihenfolge zur Starterliste der jeweils 1. Wertungsprüfung
  • 3. Wertungsprüfung: Im 1. Umlauf in der umgekehrten Reihenfolge des Standes in der Meisterschaftswertung nach der 1. und 2. Wertungsprüfung. Bei Strafpunktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus der ersten Wertungsprüfung. Die Startfolge für den 2. Umlauf erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des Standes in der Meisterschaftswertung nach der 1. und 2. Wertungsprüfung sowie dem 1. Umlauf der 3. Wertungsprüfung.
Startfolge Bundesnachwuchschampionat Dressur Pferde:
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: nach festgelegtem Startbuchstaben des Pferdes gem. genereller Startfolge.
  • 3. Wertungsprüfung: Jeder Teilnehmer reitet zunächst sein eigenes Pferd. Die Startfolge wird ausgelost. Im 1. und 2. Pferdewechsel wird wie folgt verfahren:
1. Runde: A/a, B/b, C/c
2. Runde: B/a, C/b, A/c (1. Pferdewechsel)
3. Runde: C/a, A/b, B/c (2. Pferdewechsel)
A/B/C = Teilnehmer mit den drei besten Wertnotensummen aus Prüfung Nr. 10 und 11.
a/b/c = Pferde der Teilnehmer mit den drei besten Wertnotensummen aus Prüfung Nr.10 und 11.
9. Prüfungs- und Vorbereitungsplätze
Hinweise zum Bereiten der Prüfungs- und Vorbereitungsplätze werden in die Zeiteinteilung aufgenommen. Darüber hinaus werden diesbezüglich Hinweise in/an der Meldestelle ausgehängt.
10. Siegerehrungen
Dressur:
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: Einreiten der an 1.-6. Stelle platzierten Teilnehmer.
  • Finalprüfung: Die an 1.-8. Stelle platzierten Teilnehmer müssen sich für die Siegerehrung bereithalten. Die an 4. - 8. Stelle platzierten Teilnehmer reiten in umgekehrter Platzierungsreihenfolge nacheinander und einzeln im Trab eine Ehrenrunde, die an 1. - 3. Stelle platzierten Teilnehmer nehmen gemeinsam Aufstellung zur Siegerehrung und reiten anschließend ebenfalls eine gemeinsame Ehrenrunde.
Springen:
  • Die an 1. - 8. Stelle platzierten Teilnehmer einer jeden Prüfung reiten zur Siegerehrung ein und nach der Ehrung eine gemeinsame Ehrenrunde.
Die Nichtteilnahme an der Siegerehrung kann die Aberkennung der Platzierung zur Folge haben.
Hinweis: Der Veranstalter behält sich eine Anpassung der Siegehrungen an die aktuell geltenden behördlichen Corona-Bestimmungen vor. Diese werden in der Zeiteinteilung entsprechend veröffentlicht.
11. Meisterehrung: Alle Medaillengewinner haben zu Pferd an der Meisterehrung und der sich anschließenden Ehrenrunde teilzunehmen. Gegen Teilnehmer, die ohne Pferd zur Meistehrung erscheinen bzw. die Ehrung frühzeitig verlassen behalten sich Veranstalter und FN Sanktionen vor.
12. Startnummern: sind während der gesamten Veranstaltung deutlich sichtbar beidseitig am Pferd anzubringen.
13. Teilung von Prüfungen: wird gem. § 50 LPO ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Einsprüche: dürfen nur durch den zuständigen Mannschaftsführer des Landesverbandes eingelegt werden.
15. Haftung: Alle Teilnehmer, Mannschaftsführer, Pferdebesitzer, Trainer, Tierärzte und deren Begleitpersonen sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten/Pferdepfleger, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen volle Deckung bieten und gültig sind.
Jede Haftung des Veranstalters für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von Zuschauern, Teilnehmern, Pflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters und seiner Beauftragten ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenfalls jegliche Haftung des Veranstalters bei Beschädigungen an Gegenständen aller Art, bei Diebstahl, Feuer und sonstigen Vorfällen.
16. Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2018, die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission Westfalen, das nationale Aufgabenheft der FN und die gültigen internationalen Aufgaben der FEI (Anm.: 2020 werden national weiterhin Aufgaben mit vier Schlussnoten eingesetzt) sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
17. Kostenbeihilfe LV: Die Landesverbände gewähren dem Veranstalter je Pferd/Pony eine Kostenbeihilfe in Höhe von 50,00 € (gem. Beschluss des Bundesjugendausschusses). Diese Beihilfe ist bis Nennungsschluss für alle Pferde/Ponys fällig. Absagemöglichkeit besteht bis zum 04. September 2020 (Dressur) bzw. 11. September 2020 (Springen).
18. Medikationskontroll-Bestimmungen: Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66 und 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unterwirft.
19. Motorisierte Zweiräder: sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Die Nutzung von Elektrorollern und Fahrrädern ist auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt.
20. Hunde : sind auf dem gesamten Turniergelände ständig an der Leine zu führen.
21. Handyverbot: Auf den Vorbereitungs- und Prüfungsplätzen ist das Benutzen des Handys auf dem Pferd/Pony untersagt. Bei der Parcoursbesichtigung sollte ebenfalls auf das Benutzen des Handys verzichtet werden.
22. Atemalkoholkontrollen: Die FN bzw. die zuständigen Richter können jederzeit im Rahmen dieser Veranstaltung Teilnehmer bestimmen, bei denen Atemalkoholkontrollen vorzunehmen sind. Diese Kontrollen sind mittels eines anerkannten Atemalkoholmessgerätes durch von der FN eigens für die Durchführung entsandte Personen, oder von den zuständigen Richtern vorzunehmen.
Überschreitet bei Teilnehmern das Ergebnis der Atemalkoholkontrollen einen Wert von 0,0mg/Liter, so werden diese von der (weiteren) Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften ausgeschlossen.
Teilnehmer, die
  • eine Atemalkoholkontrolle verweigern,
  • es unterlassen, sich nach entsprechender Aufforderung ohne zwingenden Grund einer zulässigen Atemalkoholkontrolle zu unterziehen,
  • eine Atemalkoholkontrolle anderweitig umgehen,
werden ebenfalls von der LP ausgeschlossen bzw. disqualifiziert.
Durch die Atemalkoholkontrollen soll die jeweilige Prüfungsvorbereitung nicht beeinträchtigt und die Privatsphäre, der von den Kontrollen betroffenen Teilnehmern, geschützt werden.
23. Außerordentliche Startgenehmigungen : Die zuständigen Bundestrainer erhalten in Absprache mit der jeweiligen AG-Nachwuchs in begründeten Ausnahmefällen das Recht, Reitern für die DJM Dressur bzw. Springen eine außerordentliche Startgenehmigung zu erteilen. Dies muss im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesverband erfolgen.
Vorgaben in Folge der Corona- Pandemie
Allgemeine Hinweise:
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines „Corona-Risikogebietes“ (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den ein „Lockdown“ verhängt wurde) haben, untersagt ist.
Die unter www.nennung-online.de und www.riesenbeck-international.com zu findenden Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise sowie die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sind auf den Veranstaltungen zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit behördlichen Bußgeldern belegt werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Darüber hinaus stellt die Nichtbeachtung der folgenden Anordnungen/Hinwiese (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
1. Anwesenheitsnachweis: Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis" als Download hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars ist kein Start möglich.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss.
Zutrittsberechtigung zum Veranstaltungsgelände : Pro Teilnehmer sind zwei Begleitpersonen zulässig ( Anm.: Der Veranstalter behält sich eine Anpassung an die im September geltenden behördlichen Bestimmungen vor ), welche neben dem Teilnehmer jeweils eine Zutrittsberechtigung erhalten.
Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
Darüber hinaus sind pro Landesverband ein Landestrainer und ein Mannschaftsführer pro Disziplin zulässig, welche ebenfalls eine Zutrittsberechtigung erhalten.
Die Zutrittsberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuweisen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände erhalten ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind.
Mund-/Nasenschutz: ist von den zutrittsberechtigten Personen mitzubringen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Veranstaltungsgelände orientiert sich an den aktuellen behördlichen Vorgaben. (ausgenommen sind in jedem Fall Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz).
Sicherheitsabstand: Der Sicherheitsabstand gem. aktueller Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einzuhalten. Dies gilt auch auf den Vorbereitungs- und Prüfungsplätzen, auf Parkplätzen sowie beim Ent- und Verladen der Pferde usw.
Kontaktbeschränkungen: gem. aktueller Verordnungen. Diese werden unter NeOn ständig aktualisiert eingestellt .
Gastronomie: Ob eine Turniergastronomie gestellt werden kann, wird kurzfristig von den behördlichen Bestimmungen abhängig gemacht. Informationen hierzu werden unter NeOn veröffentlicht.
Hygienebeauftragte: Gunda Reimers
Weitere Einzelheiten (Teilnehmerbrief, Zeiteinteilung etc.) werden den genannten Teilnehmern über NeOn und der Webseite www.djm2020.de bzw. www.riesenbeck-international.com zur Verfügung gestellt.

Beschaffenheit der Plätze:

 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr. vorm.: 4,7; nachm.: 1,10
Sa. vorm.: 2,11; nachm.: 5,8
So. vorm.: 3,12; nachm.: 6,9
Fr. vorm.: 13,22; nachm.: 16,19
Sa. vorm.: 14,17; nachm.: 20,23
So. vorm.: 15,18; nachm.: 21,24

Mannschaftsführerbesprechung Dressur: Donnerstag, 10.09.2020 19.00 Uhr Springen: Donnerstag, 17.09.2020 19.00 Uhr Schirmherrschaft: Madeleine Winter-Schulze Turnierleitung: Karsten Lütteken Bereichsleitung Dressur: Frank Schreier Bereichsleitung Springen: Björn Cordes FN-Beauftragte: Heidi van Thiel Richter Dressur: Katrina Wüst, Henning Lehrmann, Ulrike Nivelle, Elke Ebert, Reinhard Richenhagen, Cornelia Hinsch, Kerstin Holthaus, Knut Danzberg, Thomas Kessler, Dr. Dietich Plewa, Peter Holler Richter Springen: Klaus Blässing, Gundula Fischer, Hubert Uphus, Herbert Schmerling Parcourschef: Klaus Holle und Olaf Herrmann Hufschmied: Alex Taber (steht jeweils ab Freitag zur Verfügung) Internet: www.djm2020.de und www.riesenbeck-international.com  

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
FAQ DJM Riesenbeck | Begleiter 29.08.2020 2020-08-29 09:40:00 353,45 KB PDF
Offizielle Mitteilung der FN für Begleiter 29.08.2020 2020-08-29 09:42:00 85,45 KB PDF
Teilnehmerliste mit genannten Pferden/KNr. und reservierten Startplätzen 10.09.2020 2020-09-10 13:53:00 69,46 KB PDF
Zeiteinteilung DJM Dressur 01.09.2020 2020-09-01 09:35:00 321,29 KB PDF
Zeiteinteilung DJM Springen 15.09.2020 2020-09-15 12:36:00 320,71 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
11.09.2020 ( n) 2020-09-11 00:00:00 1. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 1 DRE 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
12.09.2020 ( v) 2020-09-12 00:00:00 2. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 2 DRE 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
13.09.2020 ( v) 2020-09-13 00:00:00 3. Ponydressurprüfung Kl.L**-Kür - Trense 3 DRE 400,00  € 400 1 2 3 4 5 LP
11.09.2020 ( v) 2020-09-11 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.M** 4 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
12.09.2020 ( n) 2020-09-12 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.M** 5 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
13.09.2020 ( n) 2020-09-13 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.M-Kür** 6 DRE 750,00  € 750 1 2 3 4 LP
11.09.2020 ( v) 2020-09-11 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl. S* 7 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
12.09.2020 ( n) 2020-09-12 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl. S* 8 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
13.09.2020 ( n) 2020-09-13 00:00:00 9. Dressurprüfung Kl.S* - Kür 9 DRE 900,00  € 900 1 2 3 LP
11.09.2020 ( n) 2020-09-11 00:00:00 10. Dressurreiterprüfung Kl.L 10 SOS 200,00  € 200 3 4 5 WB
12.09.2020 ( v) 2020-09-12 00:00:00 11. Dressurreiterprüfung Kl.L 11 SOS 200,00  € 200 3 4 5 WB
13.09.2020 ( v) 2020-09-13 00:00:00 12. Dressurreiterprüfung Kl.L 12 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
18.09.2020 ( v) 2020-09-18 00:00:00 13. Ponyspringprüfung Kl.M* 13 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
19.09.2020 ( v) 2020-09-19 00:00:00 14. Ponyspringprüfung Kl.M* 14 SPR 350,00  € 350 1 2 3 4 LP
20.09.2020 ( v) 2020-09-20 00:00:00 15. Ponyspringprüfung Kl.M** 15 SPR 650,00  € 650 1 2 3 4 LP
18.09.2020 ( n) 2020-09-18 00:00:00 16. Springprüfung Kl.M* 16 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
19.09.2020 ( v) 2020-09-19 00:00:00 17. Springprüfung Kl.M* 17 SPR 350,00  € 350 1 2 3 4 LP
20.09.2020 ( v) 2020-09-20 00:00:00 18. Springprüfung Kl.M* 18 SPR 400,00  € 400 1 2 3 4 LP
18.09.2020 ( n) 2020-09-18 00:00:00 19. Zeitspringprüfung Kl.S* 19 SPR 750,00  € 750 1 2 3 LP
19.09.2020 ( n) 2020-09-19 00:00:00 20. Springprüfung Kl.S* 20 SPR 1.100,00  € 1100 1 2 3 LP
20.09.2020 ( n) 2020-09-20 00:00:00 21. Springprüfung Kl.S** 21 SPR 2.750,00  € 2750 1 2 3 LP
18.09.2020 ( v) 2020-09-18 00:00:00 22. Zeitspringprüfung Kl.S* 22 SPR 750,00  € 750 1 2 3 LP
19.09.2020 ( n) 2020-09-19 00:00:00 23. Springprüfung Kl.S** 23 SPR 2.250,00  € 2250 1 2 3 LP
20.09.2020 ( n) 2020-09-20 00:00:00 24. Springprüfung Kl.S*** 24 SPR 5.000,00  € 5000 1 2 3 LP

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