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Warendorf-DOKR (03.09.2024 - 08.09.2024)

Die genehmigten Ausschreibungen aller Turniere in Westfalen werden auf der Internetseite und in der App des Pferdesportverbandes Westfalen veröffentlicht.
Die Nutzung ist kostenfrei.

Reiter und Pferde in Westfalen

Online-Veröffentlichung:

08.07.2024 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Warendorf-DOKR

Landesverband:

Westfalen

Online-Nennschluss:

14.08.2024 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

20.08.2024 , 18:00 Uhr

Turnierverwalter:

Leonie Pionke

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

48231, Warendorf,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

A. HKM Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind 3- und 4-jährige Deutsche Reitpferde gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I . Die Information, welche Reiter/Pferde nennen dürfen, erfolgt nur durch die Zuchtverbände nachfolgendem Schlüssel an eingetragenen Stuten.
(Grundlage ist die Statistik FN-Jahresbericht 2023) Verbände mit:
  • bis zu 5.000 Stuten 8 startberechtigte Pferde
  • bis zu 8.000 Stuten 11 startberechtigte Pferde
  • bis zu 10.000 Stuten 14 startberechtigte Pferde
  • bis zu 12.000 Stuten 17 startberechtigte Pferde
  • bis zu 14.000 Stuten 20 startberechtigte Pferde
  • bis zu 16.000 Stuten 23 startberechtigte Pferde
  • über 16.000 Stuten 26 startberechtigte Pferde
Es dürfen beliebig viele Pferde genannt, jedoch max. nur die gem. o.g. Schlüssel zulässige Zahl von Pferden antransportiert werden. Es dürfen nur Pferde genannt werden, die eine zum Zuchtbuch zugehörige Lebensnummer, den Fohlenbrand bzw. eine andere aktive Kennzeichnungsmethode des nennenden Zuchtverbandes haben und der nennende Zuchtverband muss das Zuchtbuch der Rasse führen bzw. geführt haben. Zusätzlich startberechtigt sind die Pferde, die anlässlich des letztjährigen HKM Bundeschampionates in Warendorf im Finale der Reitpferdeprüfungen für 3-jährige Deutsche Reitpferde an 1.-3. Stelle platziert waren.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische Reiter mit einer entsprechenden Gastlizenz. In allen Prüfungen (1-4) der HKM Bundeschampionate des Deutschen Reitpferdes sind max. drei Pferde je Teilnehmer und Altersklasse (3- bzw. 4-jährige Pferde), pro Prüfung jedoch max. zwei Pferde zugelassen.
B. HKM Bundeschampionat des Deutschen Reitponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind 3- und 4-jährige Deutsche Reitponys gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I . Die Information, welche Reiter/Ponys nennen dürfen, erfolgt nur durch die Zuchtverbände nachfolgendem Schlüssel an eingetragenen Stuten, die in ihrer Zuchtbescheinigung die Rasse „Deutsches Reitpony“ vermerkt haben. (Grundlage ist die Statistik FN-Jahresbericht 2023) Verbände mit:
  • bis zu 300 Stuten 8 startberechtigte Ponys
  • bis zu 500 Stuten10 startberechtigte Ponys
  • bis zu 600 Stuten12 startberechtigte Ponys
  • bis zu 700 Stuten14 startberechtigte Ponys
  • bis zu 800 Stuten16 startberechtigte Ponys
  • bis zu 900 Stuten18 startberechtigte Ponys
  • über 900 Stuten20 startberechtigte Ponys
Es dürfen beliebig viele Ponys genannt, jedoch nur die gem. o.g. Schlüssel zulässige Zahl von Ponys antransportiert werden. Es dürfen nur Ponys genannt werden, die eine zum Zuchtbuch zugehörige Lebensnummer, den Fohlenbrand bzw. eine andere aktive Kennzeichnungsmethode des nennenden Zuchtverbandes haben und der nennende Zuchtverband muss das Zuchtbuch der Rasse führen bzw. geführt haben. Zusätzlich startberechtigt sind Deutsche Reitponys, die anlässlich des letztjährigen HKM Bundeschampionates in Warendorf im Finale der Reitponyprüfungen für 3-jährige Deutsche Reitponys an 1.-3. Stelle platziert waren.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen, mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische Reiter mit einer entsprechenden Gastlizenz, wobei für Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 19 Jahre alt werden (Ü19), eine Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt ist. Eine Gewichtskontrolle ist vom Veranstalter vorgesehen. In allen Prüfungen (9-12) des HKM Bundeschampionats des Deutschen Reitponys sind max. drei Ponys je Teilnehmer und Altersklasse (3- bzw. 4-jährige Ponys), pro Prüfung jedoch max. zwei Ponys zugelassen.
Aufgaben gem. Aufgabenheft 2024.
Ausrüstung:
gem. LPO §68.A, aber ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 3,5 cm, gemessen ab dem Stiefel mit glatten Endflächen (ohne Rädchen), die bei fachgerechter Anwendung nicht geeignet sind, Verletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.
C. HKM Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind 5-, 6- und 7- jährige Deutsche Reitpferde gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I , die sich für die Finalveranstaltung der HKM Bundeschampionate des Deutschen Dressurpferdes, gemäß den Qualifikationsanforderungen ihrer Altersklasse qualifiziert haben.
Der Nachweis der Dressurprüfung Kl.S*-Platzierung der 7- jährigen Pferde muss bis zum 11. August 2024 erbracht worden sein und ist mit entsprechenden Ergebnislisten durch den Reiter/Pferdebesitzer spätestens mit Abgabe der Nennung ausschließlich per E-Mail an veranstaltungsbuero@fn-dokr.de nachzuweisen.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische Reiter mit einer entsprechenden Gastlizenz. Je Teilnehmer sind max. fünf Pferde je Altersklasse der 5- und 6-jährigen Dressurpferde zugelassen. Bei den 7-jährigen Dressurpferden max. drei Pferde je Teilnehmer.
D. HKM Bundeschampionat des Deutschen Dressurponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind 5- und 6-jährige Deutsche Reitponys gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I, der Größenklasse M und G, die sich für die Finalveranstaltung der HKM Bundeschampionate des Deutschen Dressurponys gemäß den Qualifikationsanforderungen qualifiziert haben.
Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, bei ungenügender Anzahl der Nennungen noch weitere Nennungen über die Zuchtverbände anzunehmen, wobei die Zuchtverbände darauf zu achten haben, dass „größen- und gewichtsmäßig passende U18 Reiter“ für die Ponys ausgewählt werden.
Zugelassene Teilnehmer:
U18-Reiter gem. §17.2, Jahrgang 2006 und jünger mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische U18-Reiter mit einer entsprechenden Gastlizenz LK D6 und höher (FN erteilt Dispens für Finale Kl. L) bei den 5-jährigen, LK D5 und höher bei den 6-jährigen. Je Teilnehmer sind max. drei Ponys je Altersklasse zugelassen.
Ausrüstung:
gem. LPO §68.A, aber ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 3,5 cm, gemessen ab dem Stiefel mit glatten Endflächen (ohne Rädchen), die bei fachgerechter Anwendung nicht geeignet sind, Verletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.
E. HKM Bundeschampionat des Deutschen Springpferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind 5-, 6-, 7-, 8- jährige und ältere Deutsche Reitpferde gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I , die sich für die Finalveranstaltung der HKM Bundeschampionate des Deutschen Springpferdes gemäß den Qualifikationsanforderungen ihrer Altersklasse qualifiziert haben.
Der Nachweis der S*-Platzierung der 7-, 8- jährigen und älteren Pferde muss bis zum 11. August 2024 erbracht worden sein und ist mit entsprechenden Ergebnislisten durch den Reiter/Pferdebesitzer spätestens bei Abgabe der Nennung ausschließlich per E-Mail an veranstaltungsbuero@fn-dokr.de nachzuweisen.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz, sowie ausländische Reiter mit einer entsprechenden Gastlizenz.
Je Teilnehmer sind max. fünf Pferde je Altersklasse (5-jähr. und 6-jähr.) zugelassen, im Bundeschampionat der 7-jährigen, sowie 8-jährigen und älteren Pferde sind je Teilnehmer max. drei Pferde zugelassen. Generell sind auf den Vorbereitungs- und Trainingsplätzen keine Schlaufzügel erlaubt.
F. HKM Bundeschampionat des Deutschen Springponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind 5- und 6- jährige Deutsche Reitponys gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I, der Größenklasse M und G, die sich für die Finalveranstaltung der HKM Bundeschampionate des Deutschen Springponys gemäß den Qualifikationsanforderungen qualifiziert haben. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang wird empfohlen.
Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, bei ungenügender Anzahl der Nennungen noch weitere Nennungen über die Zuchtverbände anzunehmen, wobei die Zuchtverbände darauf zu achten haben, dass „größen- und gewichtsmäßig passende Reiter“ für die Ponys ausgewählt werden.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische Reiter mit entsprechender Gastlizenz, bei den 5-jährigen Springponys LK S6 und höher (FN erteilt Dispens für Finale Kl. L), bei den 6-jährigen LK S5 und höher. Für Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 19 Jahre alt werden (Ü19), ist eine Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt. Eine Gewichtskontrolle ist vom Veranstalter vorgesehen. Je Teilnehmer sind max. drei Ponys je Altersklasse zugelassen.
Generell sind auf den Vorbereitungs- und Trainingsplätzen keine Schlaufzügel erlaubt.
G. HKM Bundeschampionat des Deutschen Vielseitigkeitsponys
Zugelassene Ponys:
Teilnahmeberechtigt sind 5- und 6-jährige Deutsche Reitponys gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I, der Größenklasse M und G, die sich für die Finalveranstaltung der HKM Bundeschampionate des Deutschen Vielseitigkeitsponys gemäß den Qualifikationsanforderungen und Teilnahme am Vorbereitungslehrgang qualifiziert haben.
Sollte die Zahl von 15 Ponys nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen.
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische Reiter mit entsprechender Gastlizenz, mit denen sich die teilnehmenden Ponys qualifiziert haben, wobei für Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 19 Jahre alt werden (Ü19), eine Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt ist. Eine Gewichtskontrolle ist vom Veranstalter vorgesehen. Je Teilnehmer sind max. drei Ponys zugelassen.
H. HKM Bundeschampionat des Deutschen Vielseitigkeitspferdes
Zugelassene Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind 5-jährige und 6-jährige Deutsche Reitpferde gemäß der ZVO des Bereiches Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und in der LPO §16.6 Liste I , die sich für die Finalveranstaltung der HKM Bundeschampionate des Deutschen Vielseitigkeitspferdes gemäß den Qualifikationsanforderungen ihrer Altersklasse qualifiziert haben.
Sollten sich weniger als 30 5-jährige oder 6-jährige Vielseitigkeitspferde direkt qualifizieren, so behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen. Bei Start- bzw. Nennungsverzicht ist Nachrücken möglich (ggf. per Nennungsbestätigung).
Zugelassene Teilnehmer:
Alle Altersklassen mit deutscher FN-Jahresturnierlizenz und ausländische Reiter mit entsprechender Gastlizenz, mit denen sich die teilnehmenden Pferde qualifiziert haben. Je Teilnehmer sind max. fünf Pferde je Altersklasse zugelassen.

Besondere Bestimmungen:

  • Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt ausschließlich im Internet unter www.nennung-online.de .
  • Für jeden reservierten Startplatz fällt eine LK-Abgabe von 1,00 EUR an.
  • Das qualifizierte Pferd/Pony ist nur in jeweils einer Disziplin auf dem HKM Bundeschampionat startberechtigt.
  • Manipulationen an Haaren, die funktioneller Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) sind nicht zulässig. Sind Manipulationen vorgenommen worden, sind die Pferde/Ponys nicht startberechtigt. Das Kürzen von Haaren, die aus den Ohrmuscheln herausragen, bleibt davon unberührt.
  • Für alle Ponyprüfungen gilt: Bei Nennung der Deutschen Reitponys muss eine nach dem 1.Juni diesen Jahres ausgestellte Messbescheinigung gem. LPO (d.h. Maximalgröße 148,99 cm ohne und 149,99 cm mit Eisen) bis Nennungsschluss vorgelegt und auf der Veranstaltung mitgeführt werden. Ponys ohne diese Messbescheinigung sind nicht startberechtigt.
  • Der Veranstalter lost nach dem Meldeschluss in den Prüfungen 9, 10, 11, 12, 26, 29, 43, 46 und 49 drei (bis 20 Starter) bzw. fünf (ab 21 Starter) Ponys aus, für die ein Nachmessen in Anlehnung an die Durchführungsbestimmungen zu LPO §16.5 Ziffer 2 und 3 angeordnet wird. Darüber hinaus kann in Zweifelsfällen gem. LPO auf Antrag der Richtergruppe ein Nachmessen weiterer nicht ausgeloster Ponys angeordnet werden. Bei diesen angeordneten Messungen auf der Veranstaltung wird eine Differenz bis 2 cm (max.150,99 cm ohne und 151,99 cm mit Eisen) toleriert.
  • In Zweifelsfällen kann das Pony für eine zweite Messung innerhalb von einer Stunde nach der ersten Messung präsentiert werden. Für die Dauer der Wartezeit zwischen der ersten und der zweiten Messung muss das Pony von einem Steward/Richter begleitet werden und darf sich nur auf einem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Platz aufhalten. Die Reiter werden gebeten, mit ihrer Nennung eine aktuelle Handy-Nummer anzugeben!
  • Das Ergebnis der Messung ist unanfechtbar.
  • Für das genannte Pferd/Pony muss Einsatz bzw. Nenngeld gezahlt werden.
  • Die Pferdepässe werden bei Ankunft/Einstallung kontrolliert. Pferde/Ponys ohne Pass bzw. mit nicht ausreichendem oder unkorrektem bzw. nicht korrekt dokumentiertem Impfschutz (lt. LPO §66.1.7) werden nicht eingestallt bzw. isoliert und sind nicht startberechtigt. Korrekturen, die nach der Passkontrolle vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert.
  • Alle Teilnehmer müssen ihre Pferde/Ponys in den vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen (Stallzelte) unterbringen. Das Einstallen aller Pferde/Ponys erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Besitzer.
  • Die Boxen dürfen im Frontbereich zugehängt werden, sie müssen jedoch jederzeit zugänglich sein.
  • Für besonders unruhige Pferde/Ponys oder für Pferde/Ponys, die dazu neigen über die Boxenwände zu steigen (insbesondere Hengste) wird vom Veranstalter ein zusätzlicher Sicht-/ und Kontaktschutz (oberhalb der Seitentrennwände) angeboten. Ein solcher Sicht-/und Kontaktschutz muss bei diesen Pferden zur Anwendung kommen, ist selbstständig anzubringen und muss im Vorfeld bei der Nennung gebucht werden (14,00 EUR).
  • Pro Pferd/Pony wird für die Dauer der Veranstaltung in den Stallzelten ein Boxengeld von 180,00 EUR (Stroh) bzw. 190,00 EUR (Späne) inkl. Entsorgung erhoben.
  • Es können Sattelboxen (180,00 EUR) in begrenztem Umfang über das Nennungsportal gebucht werden. Diese können ausschließlich in den Stallzelten zur Verfügung gestellt werden.
  • Es steht ein begrenztes Kontingent von festen Boxen, für den Dressur- und Reitpferde Bereich zur Verfügung. Diese werden nur über eine Warteliste vergeben. Dabei werden insbesondere 3-jährige Hengste inkl. weitere durch den Reiter vorgestellte Pferde, bei der Vergabe bevorzugt! Die Boxenvergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anfragen ausschließlich per E-Mail an veranstaltungsbuero@fn-dokr.de unter Angabe von Geschlecht und Alter des Pferdes. Es muss eine Stallzelt Box bei der Nennung ausgewählt werden, der Differenzbetrag zu einer festen Box wird bei endgültiger Boxenvergabe in Rechnung gestellt.
  • Boxengeld:
    • mobile Boxen in der Bewegungshalle des Bundesstützpunktes: 260,00 EUR(Stroh) bzw. 270,00 EUR (Späne)
    • feste Boxen in den Lehrgangsställen des Bundesstützpunktes: 320,00 EUR (Stroh) bzw. 330,00 EUR (Späne)
      • Das Boxengeld muss mit der Nennung bezahlt werden. Das Boxengeld kann bei schriftlicher Stornierung per E-Mail veranstaltungsbuero@fn-dokr.de bis 20.08.2024 zurückerstattet werden . Erste Einstreu wird gestellt - Späne nur auf Vorbestellung. Heu & Stroh kann vor Ort gekauft werden (nur Barzahlung möglich).
      • Pro Startplatz in der jeweils 1. Qualifikation bzw. Finalqualifikation muss eine Box bestellt und bezahlt werden; Boxenanzahl wird vom Veranstalter an Startplatzanzahl angepasst und entsprechend berechnet; Ausnahmen sind Reservepferde in den Prüfungen 1-16.
      • Lkw/Wohnwagen/Wohnanhänger: Teilnehmer erhalten gegen eine Gebühr von 100,00 EUR (inkl. Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen) einen Stellplatz auf der Anlage.
      • Jeder Teilnehmer kann max. 2 Stellplätze (inkl. Stromanschlüsse) bis zum Nennungsschluss über Nennung online buchen.
      • Das Anbringen von Kameras in den Stallbereichen ist untersagt.
      • Es ist nicht erlaubt, Pferde/Ponys in eigenen Stallzelten oder auf Lkw/Anhängern etc. bzw. außerhalb des Veranstaltungsgeländes unterzubringen. Eigene Paddocks dürfen nicht aufgestellt werden!
      • Es dürfen nur startberechtigte Pferde/Ponys eingestallt werden; Begleitpferde und/oder Trainingspferde und -ponys dürfen nicht mitgebracht werden.
      • Teilnehmerwechsel sind vor dem ersten Start des Pferdes auf dem HKM Bundeschampionat vorzunehmen und gelten für die gesamte Veranstaltung.
      • Das Entfernen der am Championat teilnehmenden Pferde/Ponys vom Turniergelände ist untersagt, ansonsten erfolgt Disqualifikation.
      • Alle Pferde/Ponys dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Vorbereitungsplätzen von den mit ihnen startenden Teilnehmern während der Veranstaltungstage gearbeitet werden. Zulässig bleibt, dass sie von Dritten (Pferdepflegern) am langen Zügel im Schritt geritten oder longiert werden dürfen.
      • Beim Longieren muss die Ausrüstung den Regeln der Reitlehre (Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6 „Longieren“) entsprechen. Die Benutzung von Mobiltelefonen während des Longierens ist untersagt.
      • Dreijährige Reitpferde/-ponys dürfen vor dem HKM-Bundeschampionat an höchstens vier PLS teilgenommen haben.
      • Stuten nach dem 4. Trächtigkeitsmonat oder mit Fohlen bei Fuß dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
      • Alle am Championat teilnehmenden Pferde/Ponys dürfen auch auf den Vorbereitungsplätzen ausschließlich nur mit in den jeweiligen Prüfungen erlaubten Zäumungen und Gebissen geritten werden. Der Veranstalter weist explizit darauf hin, dass die korrekte Verschnallung der Zäumungen überprüft werden kann.
      • Jedes Pferd/Pony hat auf dem Veranstaltungsgelände Nummernschilder (beidseitig) zu tragen (vgl. LPO §47).
      • Für alle teilnehmenden Pferde/Ponys wird je eine Stallplakette ausgegeben.
      • Auf dem gesamten Gelände des DOKR ist das Fahren mit einem Verbrennungsmotor motorisierten Fahrzeug untersagt, das Mitbringen von Fahrrädern wird empfohlen.
      • Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer und/oder Pfleger oder sonstige Personen, die von der Lichtleitung Strom abnehmen, vom Gelände verwiesen werden.
      • Im Stallbereich und auf den Waldwegen ist das Rauchen strengstens verboten.
      • Eigene Tierärzte dürfen nicht tätig werden.
      • Pferdekontrollen werden durchgeführt.
      • Ausrüstungs- und Gebisskontrollen können vor den Prüfungen durchgeführt werden.
      • Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO §66 und 67 sowie die FN-Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unterwirft.
  • Durch die Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die besonderen Bestimmungen an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits, den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis.
  • Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  • Die Turnierleitung behält sich alle Maßnahmen vor, die zur Abwicklung der Veranstaltung notwendig sind, evtl. auch die Veranstaltung unter Zurückzahlung der Nenngelder aufzuheben. Transportkosten werden nicht gezahlt.
  • Eine Teilung der kleinen Finalprüfungen gem. §50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Die Reitpferde-/ponyprüfungen werden nicht geteilt.
  • Platzierungen: Es werden in allen Prüfungen (Ausnahme Finalprüfungen) bis 1/3 der Teilnehmer platziert, jedoch nur das zu platzierende 1/4 der Teilnehmer erhält Geldpreise. In den Finalprüfungen werden 2/3 Teilnehmer - sofern sie die Platzierungsvoraussetzungen erfüllen - platziert, jedoch nur die ausgeschriebenen Einzelgeldpreise ausgezahlt. Preisgelder werden nach der Veranstaltung überwiesen.
  • Hat ein Teilnehmer mehr als ein Pferd an 1.-3. Stelle im Finale platziert, muss das weitere Pferd in der Siegerehrung an der Hand hereingeführt werden.
  • Die Startbereitschaftserklärung für alle Prüfungen mit vorausgehender Qualifikation erfolgt automatisch. Wer diese Startbereitschaft nicht bis zwei Stunden vor Prüfungsbeginn abmeldet, muss Einsatz bzw. Nenn- und Startgeld bezahlen.
  • Bei den Vielseitigkeitspferden muss die erforderliche Platzierung bis 11. August 2024 gemäß den gültigen Qualifikationsanforderungen und Bestimmungen bis Nennungsschluss nachgewiesen werden.
  • In der Teilprüfung Gelände der Finalprüfungen Vielseitigkeit (Pferde und Ponys) sind in den Teilprüfungen Dressur und/oder Springen ausgeschiedene Teilnehmer nicht startberechtigt.
  • Aktuelle und verpflichtende Informationen folgen über Nennung Online.
  • Der bestplatzierte Amateur (gemäß LPO-Definition) der Finalprüfungen 5/6/7-jährige Dressur-/Springpferde erhält einen Sonderehrenpreis.
Allgemeine Bestimmungen:
Maßgebend für diese PLS sind die LPO und deren veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
Richter:
Reitpferde/-ponys: T. Koch, W. Egbers, C. Wingender, J. Uthoff, P. Mannheims,
Dr. C. Munk
Dressurpferde/-ponys: K. Holthaus, H. Lorenz, N. Nockemann, K. Westendarp, C. Albrecht, H.
Lehrmann, K. Storbeck, P. Strohbücker, Dr. M. Hubrich, S. Michalke, T.
Keßler, J. Hagenheimer
Springpferde/-ponys : P. Rauert, P. Illert, W. Peters, W. Tapken, P. Teeuwen, H. Uphus, K.
Mohr, P. Gummelt
Vielseitigkeitspferde/-ponys: T. Kaspareit, J. Mönckemeyer, R. Sirch, E. Schless-

Störtenbecker, B. Hoy, D. Hogrefe, H. Melzer, M. Schnepper,
H. Sontheim
FN-Beauftragte:
FN-Beauftragter Dressur: Stefan Michalke
FN-Beauftragter Reitpferde: Dr. Carsten Munk
FN-Beauftragter Springen: Paul Gummelt
FN-Beauftragte Vielseitigkeit: Thies Kaspareit
Technischer Delegierter Vielseitigkeit: Hans Melzer
Parcourschefs:
Parcourschefs Springen: Peter Schumacher, Volker Wulf
Parcourschef Vielseitigkeit: Karl-Heinz Nothofer, Charlotte Basse (Ass.)
Hufschmied: steht während der Veranstaltung zur Verfügung.

Beschaffenheit der Plätze:

Beschaffenheit Prüfungs- und Vorbereitungsplätze
Springplatz: 85 x 85 m Sand
Dressur- und Reitpferdeplätze: 20 x 60 m Sand
Vorbereitungsplätze: Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Di. nachm.: 38
Mi. vorm.: 3,17,35; nachm.: 32
Do. vorm.: 9,10,18,20,41,51; nachm.: 4,29,39,43,46,54
Fr. vorm.: 1,11,23,26,44,49,52; nachm.: 2,12,21,30,33,42,47,55
Sa. vorm.: 7,13,19,24,27,50,53,56; nachm.: 8,14,31,36,40
So. vorm.: 5,15,28,45,48; nachm.: 6,16,22,25,34,37

Vorläufige ZE: Di. nachm.: 38 Mi. vorm.: 3,17,35; nachm.: 32

Do. vorm.: 9,10,18,20,41,51; nachm.: 4,43,46,54,39,29

Fr. vorm.: 1,11,23,26,44,49,52; nachm.: 2,12,21,33,42,55,47,30

Sa. vorm.: 7,13,19,24,27,50b,53b,56b; nachm.: 31,8,14,36,40,50a,53a,56a

So. vorm.: 5,15,28,45,48,50c,53c; nachm.: 34,6,16,22,25,34,37,56c  

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
06.09.2024 ( v) 2024-09-06 00:00:00 1. Reitpferdeprüfung 1 RPF 450,00  € 450 1 2 3 4 5 6 LP
06.09.2024 ( n) 2024-09-06 00:00:00 2. Reitpferdeprüfung 2 RPF 450,00  € 450 1 2 3 4 5 6 LP
04.09.2024 ( v) 2024-09-04 00:00:00 3. Reitpferdeprüfung 3 RPF 450,00  € 450 1 2 3 4 5 6 LP
05.09.2024 ( n) 2024-09-05 00:00:00 4. Reitpferdeprüfung 4 RPF 450,00  € 450 1 2 3 4 5 6 LP
08.09.2024 ( v) 2024-09-08 00:00:00 5. Reitpferdeprüfung 5 RPF 1.750,00  € 1750 1 2 3 4 5 6 LP
08.09.2024 ( n) 2024-09-08 00:00:00 6. Reitpferdeprüfung 6 RPF 1.750,00  € 1750 1 2 3 4 5 6 LP
07.09.2024 ( v) 2024-09-07 00:00:00 7. Reitpferdeprüfung 7 RPF 1.750,00  € 1750 1 2 3 4 5 6 LP
07.09.2024 ( n) 2024-09-07 00:00:00 8. Reitpferdeprüfung 8 RPF 1.750,00  € 1750 1 2 3 4 5 6 LP
05.09.2024 ( v) 2024-09-05 00:00:00 9. Pony-Reitpferdeprüfung 9 RPF 350,00  € 350 1 2 3 4 5 6 LP
05.09.2024 ( v) 2024-09-05 00:00:00 10. Pony-Reitpferdeprüfung 10 RPF 350,00  € 350 1 2 3 4 5 6 LP
06.09.2024 ( v) 2024-09-06 00:00:00 11. Pony-Reitpferdeprüfung 11 RPF 350,00  € 350 1 2 3 4 5 6 LP
06.09.2024 ( n) 2024-09-06 00:00:00 12. Pony-Reitpferdeprüfung 12 RPF 350,00  € 350 1 2 3 4 5 6 LP
07.09.2024 ( v) 2024-09-07 00:00:00 13. Pony-Reitpferdeprüfung 13 RPF 1.000,00  € 1000 1 2 3 4 5 6 LP
07.09.2024 ( n) 2024-09-07 00:00:00 14. Pony-Reitpferdeprüfung 14 RPF 1.000,00  € 1000 1 2 3 4 5 6 LP
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08.09.2024 ( n) 2024-09-08 00:00:00 16. Pony-Reitpferdeprüfung 16 RPF 1.000,00  € 1000 1 2 3 4 5 6 LP
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05.09.2024 ( n) 2024-09-05 00:00:00 39. Springprüfung Kl.S* 140cm 39 SPR 4.200,00  € 4200 1 2 3 LP
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08.09.2024 ( v) 2024-09-08 00:00:00 45. Springponyprüfung Kl.L 110cm 45 SPF 1.000,00  € 1000 1 2 3 4 5 LP
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06.09.2024 ( n) 2024-09-06 00:00:00 47. Springponyprüfung Kl.L 110cm 47 SPF 250,00  € 250 1 2 3 4 5 LP
08.09.2024 ( v) 2024-09-08 00:00:00 48. Springponyprüfung Kl.L mit zwei Umläufen 115cm 48 SPF 1.000,00  € 1000 1 2 3 4 5 LP
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07.09.2024 ( v) 2024-09-07 00:00:00 50. Kombinierte Prüfung Kl. A** 50 GPF 1.000,00  € 1000 1 2 3 4 5 6 LP
05.09.2024 ( v) 2024-09-05 00:00:00 51. Geländepferdeprüfung Kl.A** 51 GPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 6 LP
06.09.2024 ( v) 2024-09-06 00:00:00 52. Geländepferdeprüfung Kl.A** 52 GPF 350,00  € 350 1 2 3 4 5 6 LP
07.09.2024 ( v) 2024-09-07 00:00:00 53. Kombinierte Prüfung 53 GPF 3.000,00  € 3000 1 2 3 4 5 LP
05.09.2024 ( n) 2024-09-05 00:00:00 54. Geländepferdeprüfung Kl.L** 54 GPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
06.09.2024 ( n) 2024-09-06 00:00:00 55. Geländepferdeprüfung Kl.L** 55 GPF 350,00  € 350 1 2 3 4 5 LP
07.09.2024 ( v) 2024-09-07 00:00:00 56. Kombinierte Prüfung 56 GPF 3.000,00  € 3000 1 2 3 4 LP

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