- vorbehaltlich eventueller Ausschreibungsänderungen -
Sichtungstermine für die
FEI/WBFSH World Breeding Championships Dressage for Young Horses
in Verden vom 04.-10. August 2025
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) hat das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) damit beauftragt die Sichtung und Nominierung der deutschen Teilnehmer für o. g. Veranstaltung durchzuführen. Zu diesem Zweck hat die FN zwei Sichtungsveranstaltungen an das DOKR vergeben. Die deutsche FN ist berechtigt, je acht 5-jährige, 6-jährige und 7-jährige Deutsche Reitpferde zu nominieren. Für die 2. Sichtung am 15. Juli 2025 kann max. die doppelte Anzahl Pferde nominiert werden. (Bis zum Datum der 1. Sichtung wird die von der FEI genehmigte Ausschreibung vorliegen).
Termin: 23.-25. Juni 2025 = 1. Sichtung WM junge Dressurpferde
15. Juli 2025 = 2. Sichtung WM junge Dressurpferde
Ort: Gelände des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei
DOKR, Freiherr-von-Langen-Straße 15, 48231 Warendorf
Ablauf: 1. Sichtung 23.06. Training (nach freiem Ermessen) und gegebenenfalls
Pflichttraining für eine Altersgruppe je nach Nennungsergebnis
24.06. Pflichttraining und gegebenenfalls
Aufgabereiten für eine Altersgruppe je nach Nennungsergebnis
25.06. Aufgabereiten
mit anschließender Nominierung für die 2. Sichtung
Die Teilnahme am Pflichttraining ist Voraussetzung für die Teilnahme am Aufgabereiten der 1. Sichtung!
Hinweis: Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, bei sehr großer Anzahl der Nennungen mit einer Altersklasse das Pflichttraining bereits am 23.06 . und das Aufgabereiten der 1. Sichtung am 24.06. durchzuführen.
Die Zulassung für die 2. Sichtung erfolgt aufgrund der gezeigten Eindrücke/ Leistungen aus Pflichttraining und 1. Sichtung durch eine Auswahlkommission. Die Nominierungsentscheidung für die 2. Sichtung trifft die Auswahlkommission. Die Auswahlkommission besteht beim Pflichttraining aus zwei erfahrenen Dressurrichtern und beim Aufgabereiten zusätzlich aus der Bundestrainerin Dressur. Eingebundene Nachwuchstrainer sind keine Mitglieder der Auswahlkommission. Sie können von der Auswahlkommission vor der Nominierungsentscheidung zu ihren Eindrücken aus der 1. Sichtung befragt werden.
14.07. Trainingsmöglichkeit (nach freiem Ermessen)
2. Sichtung 15.07. Aufgabereiten aller 3 Altersgruppen
mit anschließender Nominierung für die Weltmeisterschaften
Die Nominierungsentscheidung für die Weltmeisterschaften trifft die Auswahl-kommission. Eingebundene Nachwuchstrainer sind keine Mitglieder des Auswahlkommission. Sie können von der Auswahlkommission vor der Nominierungsentscheidung zu ihren Eindrücken aus der 2. Sichtung befragt werden.
Die Sichtungen werden von ClipMyHorse.TV übertragen.
Voraussetzungen:
Zum Nennungsschluss für die FEI/WBFSH World Breeding Championships Dressage for Young Horses müssen Reiter und Pferde bei der FEI registriert sein; zur Veranstaltung muss dann ein FEI-Pass vorliegen.
Aufgaben 1. Sichtung:
5-jährige: Intern. Dressuraufgabe der FEI Edition 2004 - update 2022 für 5-jährige Pferde (Einlaufprüfung)
6-jährige: Intern. Dressuraufgabe der FEI Edition 2004 - update 2022 für 6-jährige Pferde (Einlaufprüfung) 2
7-jährige: Intern. Dressuraufgabe der FEI Edition 2016 - update 2022 für 7-jährige Pferde (Einlaufprüfung)
Aufgaben 2. Sichtung:
5-jährige: Intern. Dressuraufgabe der FEI Edition 2004 - update 2022 für 5-jährige Pferde (Finalaufgabe)
6-jährige: Intern. Dressuraufgabe der FEI Edition 2004 - update 2022 für 6-jährige Pferde (Finalaufgabe)
7-jährige: Intern. Dressuraufgabe der FEI Edition 2016 - update 2022 für 7-jährige Pferde (Finalaufgabe)
Achtung: Alle Aufgaben sind auswendig auf einem 20 x 60 m Viereck auf Trense (5- und 6-jährige) bzw. Trense oder Kandare (7-jährige) zu reiten.
Das Verwenden einer Gerte ist beim Aufgabereiten und Pflichttraining nicht zugelassen.
Sporen sind erlaubt (optional).
Das Tragen eines Reithelmes ist verpflichtend vorgeschrieben.
Teilnahmebeschränkungen: Für Teilnehmer und Pferde gelten die Teilnahmebeschränkungen der §§ 65 bis 66 LPO.
Ausrüstung: Es gilt § 70 LPO.
Zugelassene Pferde:
5-jährige (geboren ab dem 01.01.2020) Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. LPO § 16.6), die
a) nachweislich bereits für das Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 qualifiziert sind,
oder
b) nachweislich einmal an 1.-3. Stelle in einer Dressurpferdeprüfung Klasse L platziert sind und eine Wertnote von wenigstens 8,0 erzielt haben
oder
c)Finalteilnehmer beim Bundeschampionat des 4-jährigen Deutschen Reitpferdes 2024 (Stuten/Wallache oder Hengste) waren
oder
d) 5-jährige Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) unter einem ausländischen Reiter, die aktuell nicht in die Liste I (gem. LPO § 16.6) eingetragen sind und in diesem Jahr im Ausland auf einem CDN/CDI in einer mit einer Dressurpferdeprüfung der Klasse L vergleichbaren Prüfung einmal an 1.-3. Stelle mit einer Wertnote von wenigsten 8,0 platziert waren und dieses mit der Nennung nachgewiesen wird.
Achtung: Gemäß FEI-Reglement können nur solche 5-jährigen Pferde nominiert werden, die ab dem 01.01.2020 geboren sind! Daher sind 5-jährige Pferde, die vor dem 01.01.2020 geboren sind nicht zur Sichtung zugelassen.
Die zugelassenen Pferde sind zu den Sichtungen unter dem Reiter zu zeigen, unter dem die nachzuweisenden Anforderungen zu a), b) oder d) erbracht wurden.
Pferde, die sich nach der ersten Sichtung mit besonders guter Leistung zum Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 qualifiziert haben und bis zum Trainingstag der ersten Sichtung nicht für das Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2024 qualifiziert waren oder Pferde, die sich mit besonders guter Leistung zum Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 vor dem Trainingstag der ersten Sichtung qualifiziert haben und aus besonderem Grund nicht teilnehmen konnten, können in dokumentierten Ausnahmefällen von der Auswahl-kommission direkt zur zweiten Sichtung zugelassen werden. Das ist jedoch nur möglich, sofern der nominative Nennungsschluss noch nicht verstrichen ist und nicht bereits so viele Pferde, wie das doppelte deutsche Kontingent bei der WM 2025, zur zweiten Sichtung zugelassen wurden.
Pferde, die sich im Rahmen der ersten Sichtung mit besonders guter Leistung für die zweite Sichtung qualifiziert haben, können auch dann bei der Nominierung berücksichtigt werden, wenn diese aus besonderem Grund nicht an der zweiten Sichtung teilnehmen konnten. Hierüber entscheidet die Auswahlkommission.
Bei Pferden, die zur zweiten Sichtung eingeladen sind, ist ein Reiterwechsel zur zweiten Sichtung nur aus besonderem Grund und mit Zustimmung der Auswahlkommission zulässig.
6-jährige (geboren ab dem 01.01.2019) Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. LPO § 16.6), die
a) nachweislich bereits für das Bundeschampionat des 6-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 qualifiziert sind,
oder
b) für das Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2024 qualifiziert waren sowie nachweislich mindestens einmal in einer Dressur-pferdeprüfung der Klasse M platziert sind
oder
c) nachweislich einmal an 1.-3. Stelle in einer Dressurpferdeprüfung Klasse M platziert sind und eine Wertnote von wenigstens 8,0 erzielt haben
oder
d) Finalteilnehmer beim Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2024 waren
oder
e) Finalteilnehmer bei der Weltmeisterschaft der 5-jährigen Dressurpferde 2024 waren
oder
f) 6-jährige Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) unter einem ausländischen Reiter, die aktuell nicht in die Liste I (gem. LPO § 16.6) eingetragen sind und in diesem Jahr im Ausland auf einem CDI/CDI in einer mit einer Dressurpferdeprüfung der Klasse M vergleichbaren Prüfung einmal an 1.-3. Stelle mit einer Wertnote von wenigsten 8,0 platziert waren und dieses mit der Nennung nachgewiesen wird.
Achtung: Gemäß FEI-Reglement können nur solche 6-jährigen Pferde nominiert werden, die ab dem 01.01.2019 geboren sind! Daher sind 6-jährige Pferde, die vor dem 01.01.2019 geboren sind nicht zur Sichtung zugelassen.
Die zugelassenen Pferde sind zu den Sichtungen unter dem Reiter zu zeigen, unter dem die nachzuweisenden Anforderungen zu a), b), c) oder f) erbracht wurden.
Pferde, die sich nach der ersten Sichtung mit besonders guter Leistung zum Bundeschampionat des 6-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 qualifiziert haben und bis zum Trainingstag der ersten Sichtung nicht für das Bundeschampionat des 6-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 qualifiziert waren oder Pferde, die sich mit besonders guter Leistung zum Bundeschampionat des 6-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2025 vor dem Trainingstag der ersten Sichtung qualifiziert haben und aus besonderem Grund nicht teilnehmen konnten, können in dokumentierten Ausnahmefällen von der Auswahl-
kommission direkt zur zweiten Sichtung zugelassen werden. Das ist jedoch nur möglich, sofern der nominative Nennungsschluss noch nicht verstrichen ist und nicht bereits
so viele Pferde, wie das doppelte deutsche Kontingent bei der WM 2025 zur zweiten Sichtung zugelassen wurden.
Pferde, die sich im Rahmen der ersten Sichtung mit besonders guter Leistung für die zweite Sichtung qualifiziert haben, können auch dann bei der Nominierung berücksichtigt werden, wenn diese aus besonderem Grund nicht an der zweiten Sichtung teilnehmen konnten. Hierüber entscheidet die Auswahlkommission.
Bei Pferden, die zur zweiten Sichtung eingeladen sind, ist ein Reiterwechsel zur zweiten Sichtung nur aus besonderem Grund und mit Zustimmung der Auswahlkommission zulässig.
7-jährige (geboren ab dem 01.01.2018) Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gem. LPO § 16.6), die
a) In einer Dressurpferdeprüfung Kl. S (Aufgabe DS1, analog int. Dressuraufgabe FEI für 7j. Pferde, Einlaufaufgabe, 2022), Zäumung Kandare bei einem Richtverfahren §353.B LPO von 8,0 oder beim Richtverfahren §353.C LPO von 73% oder höher erbracht haben
oder
b) Ein Ergebnis von 70% oder höher in einer Dressurprüfung Kl. S* nachweisen können
oder
c)Ein Ergebnis von 70% oder höher in einer internationalen Dressurprüfung Kl. S* auf einem internationalen Turnier, gemäß FEI-Kalender nachweisen können.
oder
d)Finalteilnehmer beim Bundeschampionat des 6-jährigen Deutschen Dressurpferdes 2024 waren
oder
e)Finalteilnehmer bei der Weltmeisterschaft der 6-jährigen Dressurpferde 2024 waren
oder
f) 7-jährige Deutsche Reitpferde (gem. ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht), die aktuell nicht in die Liste I (gem. LPO § 16.6) eingetragen sind und in diesem Jahr auf einem CDN oder CDI vergleichbare Leistungen wie unter b)-f) für 7-jährige Pferde unter einem ausländischen Reiter im Ausland erworben haben und diese mit der Nennung nachgewiesen werden.
Achtung: Gemäß FEI-Reglement können nur solche 7-jährigen Pferde nominiert werden, die ab dem 01.01.2018 geboren sind! Daher sind 7-jährige Pferde, die vor dem 01.01.2018 geboren sind nicht zur Sichtung zugelassen.
Die zugelassenen Pferde sind zu den Sichtungen unter dem Reiter zu zeigen, unter dem die nachzuweisenden Anforderungen zu a), b), c) oder f) erbracht wurden
Pferde, die sich mit besonders guter Leistung in Dressurprüfungen Kl. S platziert haben und aus besonderem Grund nicht an der ersten Sichtung teilnehmen konnten, können in dokumentierten Ausnahmefällen von der Auswahlkommission direkt zur zweiten Sichtung zugelassen werden. Das ist jedoch nur möglich, sofern der nominative Nennungsschluss noch nicht verstrichen ist und nicht bereits so viele Pferde, wie das doppelte deutsche Kontingent bei der WM 2025 zur zweiten Sichtung zugelassen wurden.
Pferde, die sich im Rahmen der ersten Sichtung mit besonders guter Leistung für die zweite Sichtung qualifiziert haben, können auch dann bei der Nominierung berücksichtigt werden, wenn diese aus besonderem Grund nicht an der zweiten Sichtung teilnehmen konnten. Hierüber entscheidet die Auswahlkommission.
Bei Pferden, die zur zweiten Sichtung eingeladen sind, ist ein Reiterwechsel zur zweiten Sichtung nur aus besonderem Grund und mit Zustimmung der Auswahlkommission zulässig.
Die Pferde dürfen nicht im Besitz von Offiziellen Richtern der „EI/WBFSH World Breeding Championship Dressage For Young Horses 2025" oder deren Angehörigen stehen. Es dürfen bei der WM pro Altersklasse je Reiter maximal zwei Pferde gestartet werden.
Zugelassene Reiter:
Alle Reiter (mit gültigem Reitausweis einer Nationalen Föderation).
Reiter, die von einer Nationalen Föderation, einem Pferdesportverband und/oder einem Zuchtverband suspendiert oder gesperrt sind, sind nicht zugelassen.
Alle Reiter (auch Reiter einer anderen Nationalen Föderation) verpflichten sich durch Abgabe ihrer Nennung für die Dauer der Sichtungsaufenthalte auf dem Gelände des DOKR in Warendorf und – im Falle einer Nominierung als Teilnehmer für das FN-Kontingent im zeitlichen Zusammenhang mit der FEI/WBFSH World Breeding Championships Dressage for Young Horses in Ermelo/NED
- - mit besonderer Sorgfalt das Ansehen des Pferdesports sowie die Grundsätze der Fairness und des Tierschutzes zu wahren,
- - die geltenden Bestimmungen der LPO, ihrer Rechtsordnung sowie des FEI-Reglements und die genehmigten Turnierausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen sowie
- - die anerkannten Ausbildungsgrundsätze, vor allem die konsequente Umsetzung der Richtlinien für Reiten und Fahren, einzuhalten.
Alle für das FN-Kontingent nominierten Reiter (auch Reiter einer anderen Nationalen Föderation) sind darüber hinaus informiert, dass der Vorstand des DOKR im Übrigen in begründeten Fällen die Nominierung widerrufen kann. Gründe können z. B. sein:
- - ein nachhaltiger Verstoß gegen die o.g. Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze der Fairness und des Tierschutzes sowie der Einhaltung der anerkannten Ausbildungsgrundsätze,
- - aggressives Reiten und die Anwendung von Methoden, die zu Zwangshaltungen des Pferdes führen, und den Richtlinien für Reiten und Fahren widersprechen,
- - eine gem. LPO, ADMR oder FEI-Reglement ausgesprochene Ordnungsmaßnahme,
- - ein eingeleitetes nationales oder internationales Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Wohl des Pferdes, gegen die sportlich-faire Haltung, wegen Verstoßes gegen Vorschriften über den Einsatz verbotener Substanzen (Dopingsubstanzen gem. Liste Anhang I und III ADMR).
Es gelten die Rechtsordnung der LPO, insbesondere die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln für den Pferdesport (ADMR) einschließlich aller drei Listen der verbotenen Substanzen sowie der verbotenen Methoden (Anhang I-III). Da im Rahmen der Sichtung eine Selektion stattfindet und von den Pferden Leistungen verlangt werden, die denjenigen auf einer PLS entsprechen, sind ausdrücklich auch die auf den Listen I und II einsortierten Substanzen verboten. Das DOKR ist dazu berechtigt Medikationskontrollen während der beiden Sichtungen vorzunehmen. Bei Verstößen wird eine Nominierung zur WM vom DOKR-Vorstand widerrufen und ein Ordnungsverfahren gemäß LPO § 920 ff. eingeleitet bzw. die für den Reiter zuständige Nationale Föderation benachrichtigt.
Nennungen für die Sichtung:
Die Nennungen können nur über das Nennung-Online System abgegeben werden und sind nur mit Angabe des Erfolgsnachweises (Ort, Datum, Platzierung, Note) gültig. Der Erfolgsnachweis ist bis Nennschluss per E-Mail an LFrerichs@fn-dokr.de zu senden.
Die Kosten für die Boxen betragen für die Dauer der Veranstaltung 180,- € (Stroh) bzw. 190,- € (Späne) pro Pferd einschließlich erster Einstreu und Entsorgung
Das Anbringen von Kameras in den Stallbereichen ist untersagt. Nachtwachen werden nicht gestellt!
Die Kosten für einen Wohnwagenstellplatz bzw. LKW mit Stromanschluss betragen 80,- € und müssen mit der Nennung verbindlich bestellt und bezahlt werden.
Nennungsschluss: 10. Juni 2025
Nenngeld: 35 Euro pro Sichtung
Informationen: DOKR-Veranstaltungsmanagement
Linda Frerichs; Mail: LFrerichs@fn-dokr.de
Die Zeiteinteilung bzw. weitere Informationen werden nur unter www.nennung-online.de bereitgestellt und nicht per Post verschickt.