Münster-Handorf (04.09.2026 - 06.09.2026)
Die genehmigten Ausschreibungen aller Turniere in Westfalen werden auf der Internetseite und in der App des Pferdesportverbandes Westfalen veröffentlicht.
Die Nutzung ist kostenfrei.
Online-Veröffentlichung:
19.06.2026 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Münster-Handorf
Landesverband:
Westfalen
Online-Nennschluss:
07.08.2026 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
03.09.2026 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Matthias Meyer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
48157,
Münster
Längengrad, Breitengrad
-, -
Teilnahmeberechtigung:
1. Gruppen:
Die Auswahl der Teilnehmer und Pferde erfolgt durch die Landesverbände aufgrund der ihnen zugeteilten Grund- und Zusatzquote. Startberechtigt sind nur Voltigiergruppen der Leistungsklasse 1 und 2 gem. LPO 2024. Zudem gilt der § 20 der LPO 2024. Zusätzlich sind die Voltigiergruppen des Championatskaders außerhalb der Quote startberechtigt. Die Auswahl der Teilnehmer und Pferde erfolgt durch die Landesverbände aufgrund der ihnen zugeteilten Grund- und Zusatzquote. Sollte die Teilnehmerzahl unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten inkl. des Bundeskaders nicht erreicht werden, können die Landesverbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, weitere Gruppen als Nachrücker-Gruppen bis zum Nennungsschluss schriftlich benennen. Die weiteren Startplätze werden durch die AG Spitzensport Voltigieren und den Bundestrainer besetzt. Die Gruppe besteht aus 6 Voltigierern. Alle Mitglieder einer Voltigiergruppe müssen gem. LPO 2024 demselben Verein angehören, der dem zuständigen Landesverband angeschlossen ist. Die genannten Voltigierer müssen mit Abgabe der Nennung für den jeweiligen Verein bei der FN registriert sein. Weitere Gruppen sind auf Einladung der AG Spitzensport Voltigieren und des Bundestrainers startberechtigt.
2. Einzelvoltigierer:
Die Auswahl der Teilnehmer und Pferde erfolgt durch die Landesverbände aufgrund der ihnen zugeteilten Grund- und Zusatzquote. Startberechtigt sind nur Voltigierer der Leistungsklasse 1 gem. LPO 2024. Zudem gilt der § 20 der LPO 2024. Zusätzlich sind die Einzelvoltigierer des Championats- und Perspektivkaders sowie des Nachwuchskaders 1 und 2 U21 außerhalb der Quote startberechtigt. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein. Sollte die Teilnehmerzahl unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten inkl. des Bundeskaders nicht erreicht werden, können die Landesverbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, weitere Einzelvoltigierer als Nachrücker bis zum Nennungsschluss schriftlich benennen. Die weiteren Startplätze werden durch die AG Spitzensport Voltigieren und den Bundestrainer besetzt. Weitere Einzelvoltigierer sind auf Einladung der AG Spitzensport Voltigieren und des Bundestrainers startberechtigt.
3. Doppelvoltigierer:
Pro Landesverband sind zwei Doppelpaare gem. § 17 Abs. 2.5.4 zugelassen. Zudem gilt der § 20 der LPO 2024. Zusätzlich ist der Championatskader Pas de Deux außerhalb der Quote startberechtigt. Die Voltigierer müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein. Sollte die Teilnehmerzahl unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten inkl. Des Bundeskaders nicht erreicht werden, können die Landesverbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, weitere Doppelvoltigierer als Nachrücker bis zum Nennungsschluss schriftlich benennen. Die weiteren Startplätze werden durch die AG Spitzensport Voltigieren und den Bundestrainer besetzt. Weitere Doppelvoltigierer sind auf Einladung der AG Spitzensport Voltigieren und des Bundestrainers startberechtigt.
4. Zugelassene Pferde: Gemäß LPO 2024
(Gruppenvoltigier-LP und Doppelvoltigier LP 7-jährige und ältere Pferde/Einzelvoltigier-LP 6-jährige und ältere Pferde). In allen Wertungsprüfungen darf nur auf demselben Pferd gestartet werden.
5. Jeder Landesverband kann eine Ersatzgruppe nennen, die als solche auf dem Nennungsbogen gekennzeichnet sein muss.
6. Pro Voltigiergruppe können ein Ersatzlongenführer und ein Ersatzpferd genannt werden, die als solche auf dem Nennungsbogen gekennzeichnet sein müssen. Teilnehmer- und/oder Pferdenachtrag sind gem. LPO § 35 zulässig.
7. Jeder Landesverband kann pro zwei zugelassene Einzelvoltigierer jeweils einen Ersatzvoltigierer nennen, der als solcher auf dem Nennungsbogen gekennzeichnet sein muss. Landesverbände mit nur einem Einzelvoltigierer können einen Ersatzvoltigierer nennen. Es bleibt den Landesverbänden überlassen, ob innerhalb der Grund- und Zusatzquote Damen oder Herren als Teilnehmer bzw. als Ersatzvoltigierer genannt werden. Ebenso bleibt es den Landesverbänden überlassen, ob für ausgefallene Teilnehmer eine Dame oder ein Herr zum Einsatz kommt.
8. Jeder Landesverband kann pro genannten Einzelvoltigierer ein Pferd und ein Ersatzpferd sowie einen Longenführer und einen Ersatzlongenführer nennen. Teilnehmer- und/oder Pferdenachtrag sind gem. LPO § 35 zulässig.
9. Jeder Landesverband kann ein Doppelpaar als Ersatz nennen, das als solches auf dem Nennungsbogen gekennzeichnet sein muss.
10. Pro Doppelpaar können ein Ersatzlongenführer und ein Ersatzpferd genannt werden, die als solche auf dem Nennungsbogen gekennzeichnet sein müssen. Teilnehmer und/oder Pferdenachtrag sind gem. LPO § 35 zulässig.
11. Die für einen Verband genannten Longenführer und Pferde können für alle genannten Einzel- und Doppelvoltigierer sowie Voltigiergruppen des Verbandes zum Einsatz kommen. Ein Austausch von Longenführern zwischen den einzelnen Wertungsprüfungen ist nur in begründeten Fällen mit Zustimmung des FN Beauftragten möglich.
12. Während der Veranstaltung dürfen die Pferde nicht ohne Genehmigung die Stall- oder Trainingsplätze verlassen. Alle Teilnehmer müssen folglich ihre Pferde in die vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen einquartieren.
13. Voltigierpferde, die an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, dürfen während der Veranstaltung nur von den genannten Teilnehmern oder einer von der Mannschaftsführung zu Beginn der Veranstaltung in der Meldestelle benannte Person longiert, voltigiert oder in korrekter Ausrüstung (beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug und Reitkappe/-helm) geritten werden.
Das Training darf nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen mit Kopfnummer erfolgen.
14. Vor Meldeschluss der ersten Wertungsprüfung wird eine Verfassungsprüfung gemäß§ 67 LPO 2024 durchgeführt. Eine zweite Vorstellung desselben Pferdes ist nur möglich, wenn es in der Zwischenzeit im Verfügungsbereich des Tierarztes bleibt.
Besondere Bestimmungen:
- Nennungen:
Die Nennungen sind von jedem Teilnehmer selbstständig über das Nennung Online-System an den Veranstalter zu schicken.
Wichtig: Reservisten nennen erst, wenn sie zum Einsatz kommen.
Der beigefügte Abrechnungsbogen ist von den Landesverbänden an folgende Adresse zu richten:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Karin Terharen
E-Mail: kterharen@fn-dokr.de
Einsätze und LK-Abgabe (1,- €) sowie Boxengeld müssen über das Online-System per Lastschriftverfahren erfolgen. Die Zahlung der Einsätze und LK-Abgabe für nachgerückte Reservisten wird beim Nachnennen über NeOn entsprechend abgebucht. Nachnenngebühren werden nicht erhoben.
Kostenbeihilfe 60,- € je Pferd und die Kosten für die Sattelboxen 140,- € je Box sind durch den Landesverband auf folgendes Konto
Empfänger: RV Handorf-Sudmühle e.V.
IBAN: DE55 4005 0150 0034 1808 02
BIC: WELADED1MST
Bank: Sparkasse Münsterland Ost
unter Angabe Verwendungszweck „DM 2026 und Name des LV“ bis zum Nennungsschluss zu überweisen.
Für die 3. Wertungsprüfung Gruppenvoltigieren ist vor Ort zu nennen.
Der Einsatz und die LK-Abgabe sind bei Startmeldung zu zahlen.
Der Einsatz und die LK-Abgabe sind bei Startmeldung zu zahlen.
- Einstallung :
Die Pferde werden in festen Boxen auf der Reitanlage untergebracht. Die Boxen stehen ab Mittwoch, 2. September 15 Uhr bis Sonntag, 6. September 2026 zu folgenden Preisen zur Verfügung: Strohboxen 220,- € / Späneboxen 220,- €. Alle Boxen müssen bis zum Nennungsschluss über NeOn bestellt und bezahlt werden. Erste Einstreu wird komplett gestellt. Heu, Stroh und Späne können zu ortsüblichen Preisen vor Ort erworben werden. Futter ist mitzubringen. Für alle Boxen sind Futtertröge und Eimer mitzubringen. Sattelboxen kosten 140,- € und müssen ausschließlich durch den Landesverband bestellt und bezahlt werden. Nach dem 25. August 2026 sind Stornierungen und Erstattungen nicht mehr möglich.
3. Unterbringung Teilnehmer: Übernachtungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.dvm2026.de
- Stellplätze/Strom:
Wohnwagen/LKW, die Strom benötigen, können gegen eine Gebühr von 100,- € auf dem Gelände nach Anweisung vom Veranstalter abgestellt werden.
Reservierungen sind bis zum Nennungsschluss verbindlich über Nennung-Online vorzunehmen. Nachträgliche und nicht über NeOn gebuchte Stromanschlüsse können gegen Zahlung einer Gebühr von 170,- € reserviert werden. Eine nachträgliche Installation kann jedoch nicht garantiert werden.
5. Teilnehmerbänder werden wie folgt ausgegeben:
pro Team 7 Teilnehmerbänder
pro Einzelvoltigierer 1 Teilnehmerband
pro Doppelvoltigier-Paar 2 Teilnehmerbänder
pro Longenführer 1 Teilnehmerband
pro Mannschaftsführer 1 Teilnehmerband
pro Pferd 1 Pflegerband und 1 Teilnehmerband (Pferdebesitzer)
Darüber hinaus vergibt der Veranstalter pro Team, pro Einzelvoltigierer, pro Doppelvoltigier-Paar 2 Bänder für persönliche Begleiter. Sämtliche Bänder sind personenbezogen.
Mannschaftsführer sind namentlich auf dem Abrechnungsbogen anzugeben.
Nur der Mannschaftsführer hat Zutritt zur Meldestelle .
6. Startfolge:
Gruppen:
Erste Wertungsprüfung: Die Startreihenfolge der genannten Gruppen wird in der Mannschaftsführerbesprechung ausgelost.
Zweite Wertungsprüfung: In umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses der ersten Wertungsprüfung. Bei Endnotengleichheit wird der Startplatz ausgelost.
Dritte Wertungsprüfung (Finalprüfung): Es starten die besten 15 Gruppen in umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses der ersten und zweiten Wertungsprüfung. Bei Endnotengleichheit nach erster und zweiter Wertungsprüfung entscheidet das Ergebnis der ersten Wertungsprüfung.
Einzelvoltigierer:
Erste Wertungsprüfung: Die Startreihenfolge wird nach Pferden in der Mannschaftsführerbesprechung ausgelost.
Zweite Wertungsprüfung: In umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses der ersten Wertungsprüfung. Bei Endnotengleichheit wird der Startplatz ausgelost.
Dritte Wertungsprüfung: In umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses der ersten und zweiten Wertungsprüfung. Bei Endnotengleichheit nach erster und zweiter Wertungsprüfung entscheidet das Ergebnis der ersten Wertungsprüfung. Damen und Herren starten getrennt.
Der Veranstalter gibt keine Armnummern aus. Bei mehreren Startern pro Pferd müssen die Teilnehmer die Startreihenfolge durch Armnummern kenntlich machen.
Doppelvoltigierer:
Erste Wertungsprüfung: Die Startfolge wird in der Mannschaftsführerbesprechung ausgelost. Zweite Wertungsprüfung: In umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses der ersten Wertungsprüfung. Bei Endnotengleichheit wird der Startplatz gelost.
Es wird in allen Wertungsprüfungen nach festen Startzeiten gestartet.
7. Die Besitzer der platzierten Pferde erhalten Geldpreise, alle Teilnehmer eine Andenkenschleife.
8. Die Musik der Teilnehmer ist (mit Namen der Gruppe bzw. Einzel-/Doppelvoltigierer und eindeutiger Beschriftung) bis zum 17.08.2026 an musik-volti.handorf@gmx.de zu senden. Bei verspäteter oder nicht vorheriger Übermittlung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,-- erhoben.
9. Einsprüche:
Dürfen nur durch die für das Voltigieren zuständigen Mannschaftsführung des Landesverbandes eingelegt werden.
10. Haftung:
Alle Teilnehmer, Mannschaftsführer, Pferdebesitzer, Trainer, Tierärzte und deren Begleitpersonen sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten/Pferdepfleger, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen volle Deckung bieten und gültig sind.
Jede Haftung des Veranstalters für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von Zuschauern, Teilnehmern, Pflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters und seiner Beauftragten ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenfalls jegliche Haftung des Veranstalters bei Beschädigungen an Gegenständen aller Art, bei Diebstahl, Feuer und sonstigen Vorfällen.
11 . Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2024, des Aufgabenheftes Voltigieren 2024 , sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen, einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
12. Kostenbeihilfe LV:
Die Landesverbände (gem. § 5 der FN-Satzung) gewähren dem Veranstalter je Pferd/Pony eine Kostenbeihilfe von EUR 60,-- . Diese Beihilfe ist bei Nennungsschluss fällig und durch die Landesverbände auf das o. g. Konto zu überweisen. Absagemöglichkeit besteht bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
13. Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO 2024 § 66 und 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unterwirft.
14. Motorisierte Zweiräder:
Auf dem gesamten Turniergelände wird die Benutzung motorisierter Zweiräder nicht gestattet. Fahrräder und Elektro-Roller sind zugelassen.
15. Hunde dürfen nicht in die Wettkampfhalle und sind auf dem gesamten Gelände ständig an der Leine zu führen.
16. Atemalkoholkontrollen:
Die FN bzw. die zuständigen Richter können jederzeit im Rahmen dieser Veranstaltung Teilnehmer bestimmen, bei denen Atemalkoholkontrollen vorzunehmen sind. Diese Kontrollen sind mittels eines anerkannten Atemalkoholmessgerätes durch von der FN eigens für die Durchführung entsandte Personen, oder von den zuständigen Richtern vorzunehmen.
Überschreitet bei Teilnehmern das Ergebnis der Atemalkoholkontrollen einen Wert von 0,0mg/Liter, so werden diese von der (weiteren) Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften ausgeschlossen.
Teilnehmer, die
- eine Atemalkoholkontrolle verweigern,
- es unterlassen, sich nach entsprechender Aufforderung ohne zwingenden Grund einer zulässigen Atemalkoholkontrolle zu unterziehen,
- eine Atemalkoholkontrolle anderweitig umgehen, werden ebenfalls von der LP ausgeschlossen bzw. disqualifiziert.
Durch die Atemalkoholkontrollen soll die jeweilige Prüfungsvorbereitung nicht beeinträchtigt und die Privatsphäre der von den Kontrollen betroffenen Teilnehmern geschützt werden.
Beschaffenheit der Plätze:
- Wettkampfhalle: 25 m x 70 m
- Ablongierplätze : 20 m x 60 m
Es stehen drei überdache Vorbereitungszirkel zur Verfügung. Weitere Zirkel sowie genügend Reitfläche sind vorhanden. Außerdem wird ganztägig ein Trainingsraum mit Movie angeboten
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1; nachm.: 4,7
Sa. vorm.: 5,8,10; nachm.: 2
So. vorm.: 6,9,11; nachm.: 3
Turnierleitung: Kerstin Bock, Tel.: 0151 - 24240319 FN-Beauftragter: Dr. Holger Janssen Richter: Birgit Knoke (RHL), Raphaela Meyer (WES), Petra Niemeyer (BAY), Kerstin Nimmesgern (HAM), Ute Schönian (HAN), Barbara Weckermann (WEF) Alle Wertungsprüfungen im selektiven Richtverfahren mit jeweils 6 Richtern Hufschmied: abrufbereit ab Donnerstag – Stefan Klünker
Internet: https://www.dvm2026.de
Sa. vorm.: 5,8,10; nachm.: 2
So. vorm.: 6,9,11; nachm.: 3
Turnierleitung: Kerstin Bock, Tel.: 0151 - 24240319 FN-Beauftragter: Dr. Holger Janssen Richter: Birgit Knoke (RHL), Raphaela Meyer (WES), Petra Niemeyer (BAY), Kerstin Nimmesgern (HAM), Ute Schönian (HAN), Barbara Weckermann (WEF) Alle Wertungsprüfungen im selektiven Richtverfahren mit jeweils 6 Richtern Hufschmied: abrufbereit ab Donnerstag – Stefan Klünker
Internet: https://www.dvm2026.de
Ergebnisse:
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Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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|---|---|---|---|---|
| Ausschreibung DM Voltigieren 2026 | 07.07.2026 | 2026-07-07 10:26:00 | 369,20 KB | |
| Quotenliste DM 2026 | 07.07.2026 | 2026-07-07 10:25:00 | 634,04 KB | |
| Reihenfolge Verfassungsprüfung 2026 | 20.08.2026 | 2026-08-20 12:37:00 | 4,78 MB | |
| Stallübersicht DM Voltigieren 2026 | 30.08.2026 | 2026-08-30 11:25:00 | 2,62 MB | |
| Teilnehmeranschreiben 2026 | 20.08.2026 | 2026-08-20 12:36:00 | 231,67 KB | |
| Trainingszeiten DM Voltigieren 2026 | 27.08.2026 | 2026-08-27 16:02:00 | 164,44 KB | |
| Zeiteinteilung 2026 | 20.08.2026 | 2026-08-20 12:36:00 | 2,49 MB |
Prüfungen
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Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 04.09.2026 ( v) | 2026-09-04 00:00:00 | 1. Gruppenvoltigieren Pflicht Kl.S | 1 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 2 LP |
| 05.09.2026 ( n) | 2026-09-05 00:00:00 | 2. Gruppenvoltigieren Kür Kl.S | 2 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 2 LP |
| 06.09.2026 ( n) | 2026-09-06 00:00:00 | 3. Gruppenvoltigieren Kür Kl.S | 3 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 2 LP |
| 04.09.2026 ( n) | 2026-09-04 00:00:00 | 4. Herren-Einzelvoltigieren Pflicht Kl.S | 4 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 LP |
| 05.09.2026 ( v) | 2026-09-05 00:00:00 | 5. Herren-Einzelvoltigieren Technik Kl.S | 5 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 LP |
| 06.09.2026 ( v) | 2026-09-06 00:00:00 | 6. Einzelvoltigierer Kür Kl.S Herren | 6 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 LP |
| 04.09.2026 ( n) | 2026-09-04 00:00:00 | 7. Einzelvoltigieren Pflicht Kl.S Damen | 7 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 LP |
| 05.09.2026 ( v) | 2026-09-05 00:00:00 | 8. Einzelvoltigieren Technik Kl.S Damen | 8 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 LP |
| 06.09.2026 ( v) | 2026-09-06 00:00:00 | 9. Einzelvoltigierer Kür Kl.S Damen | 9 | VOL | 300,00 € | 300 | 1 LP |
| 05.09.2026 ( v) | 2026-09-05 00:00:00 | 10. Doppel-Voltigier Prüfung | 10 | VOL | 300,00 € | 300 | 0 LP |
| 06.09.2026 ( v) | 2026-09-06 00:00:00 | 11. Doppel-Voltigier Prüfung | 11 | VOL | 300,00 € | 300 | 0 LP |
