-Einsätze/Nenngeld. sind über NeOn zu zahlen
-LK-Abgabe € 1,20 je reserviertem Start-
platz ist im Einsatz/Nenngeld enthalten
-Aufgrund der Corona-Krise entstehen zusätz-
liche Kosten wie Ordner zur Überwachung der
Corona Regeln und zusätzliche Sanitäranlagen
zum Händewaschen etc. daher werden Geld-
preise gem. 25.2 LPO zu 50% ausgezahlt
-Ein Schmied ist bei der PLS nicht anwesend
-Weitere Auskünfte und Anfragen zu persönlichen
Einladungen nur bei Volker Kämper,
Tel.: 0171/ 8675322
-Nennungen in LP 1-3 ohne Reservierung von
6 Startplätzen werden abgelehnt. Persönliche
Einladungen gibt es ausschließlich über
Volker Kämper
-Die Einschränkungen zur Anzahl der Start-
plätze gelten nicht für Stammmitglieder des
RTG Silberberghofs
-Im Parcours der Kl. M sind dreifache Kombi-
nationen und Wassergraben enthalten
-Das Turnier ist seitens der Stadt Wipperfürth
noch nicht 100 % genehmigt. Sollten Gesund-
heits- oder Ordnungsamt die PLS noch ver-
bieten, wird das Nenngeld zurückgezahlt
-Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens
erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine
Preisschleifen und Ehrenpreise ausgegeben.
-Teilnehmernachträge während der Veranstal-
tung sind nicht zulässig.
-Bei der Nennung - spätestens bis 1 Tag vor
Veranstaltungsbeginn - darf jeder Teilnehmer
max. eine Begleitperson pro 2 Pferde (max. jedoch 2 Personen)
benennen, die mit Kontaktdaten entsprechend
vom Veranstalter mittels in NeOn veröffentlichten
Anwesenheitsnachweis erfasst werden. Nur
Teilnehmer und die benannten Kontaktpersonen
haben Zutritt auf das Veranstaltungsgelände.
-Hygienebeauftragter: Volker Kämper, Susanne Berger
den Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshin-
weise auf dem Turnier sind zwingend
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können
behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet
werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/
Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem.
LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer
Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt
werden.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten
Ordnern ist uneingeschränkt zu folgen.
Die Meldestelle ist nur telefonisch zu erreichen.
Kein persönlicher Kontakt. Das ggf. errittene
Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung
überwiesen
Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen
in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil
der Ausschreibung werden:
information - finden ist ein Formular "Anwesenheits-
nachweis". Dieses Formular ist Bestandteil der
Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend
von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben
und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise)
an der Eingangskontrolle abgegeben werden.
Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start
möglich . Hier erfolgt dann die Ausgabe der
Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz.
b) Es gilt: je 2 Pferde eines Teilnehmers ist eine
Begleitperson zulässig (max. jedoch 2 Personen)
c) Für Zuschauer sowie sonstige Personen,
die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer
zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw.
nicht auf der Anwesenheitsliste des Veran-
stalters geführt werden, ist der Zutritt auf
das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
d) Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen
nur am Prüfungstag anwesend sein, an
dem das Pferd/die Pferde gestartet werden
(1,5 Std. vor Beginn des 1. Starts bis 30 Min.
nach Beendigung des letzten Starts). Ein
unnützes Verweilen auf dem Turnier-
gelände ist nicht gestattet.
e) Die gültige Tages-Einlassberechtigung
(Tagesband) ist ständig zu tragen und bei
Verlangen vorzuzeigen.
f) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten
Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei
Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige
Turnierausschluss!
g) Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben
ausschließlich Personen ohne Krankheits-
symptome, die für eine Infektion mit dem
Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten
Gelände besteht die Pflicht des Tragens von
Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Teil-
nehmer bei der Vorbereitung ihrer Pferde
und auf dem Vorbereitungs- bzw. Prüfungs-
platz).
h) Keine Turnier-Gastronomie, Verpflegung
ist selbst mitzubringen. Der Verzehr ist nur
im/am eigenen Fahrzeug unter Einhaltung
des evtl. bestehenden Kontaktverbots erlaubt.
(Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
i) Die geltenden behördlichen Hygiene-
und Infektionsschutzvorgaben sind
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können
behördlicherseits mit Bußgeldern
geahndet werden und führen zum
Ausschluss von der Veranstaltung.
-Die ZE wird im Internet veröffentlicht unter:
www.silberberghof.de
www.nennung-online.de