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Langenfeld (16.10.2020 - 18.10.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Rheinlands Reiter - Pferde. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Rheinlands Reiter - Pferde

Online-Veröffentlichung:

27.04.2017 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Langenfeld

Landesverband:

Rheinland

Online-Nennschluss:

28.09.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

15.10.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Sabine Neu

Internet:

https://www.rechenstelle.de/de/veranstaltungen/2020/langenfeld-3/

PLZ, Ort:

40764 , Langenfeld

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

Zugelassene Mannschaften:
Jeder Landesverband darf bis zu max. 4 Mannschaften stellen.
Jede Mannschaft besteht aus 3-5 Reitern und Pferden, die sich in den Verbänden qualifiziert haben. Pro Mannschaft können 3 Reservepaare genannt werden, d.h. 8 Reiter-Pferdepaare können genannt werden, von denen bis zu 5 Paare an den Start (in allen Teilprüfungen) gehen können. Die 3 besten Teilnehmer jeder Disziplin werden gewertet. Verbände mit 3 Teilnehmern müssen eine eigene Mannschaft stellen.
Alter der Teilnehmer:
l Besteht eine Mannschaft aus drei Reitern, müssen zwei Reiter 15 Jahre und jünger sein, ein Reiter darf 16 Jahre alt sein.
l Besteht eine Mannschaft aus vier Reitern, müssen zwei Reiter 15 Jahre und jünger sein, zwei Reiter dürfen 16 Jahre alt sein.
l Besteht eine Mannschaft aus fünf Reitern, müssen zwei Reiter 15 Jahre und jünger sein, drei Reiter dürfen 16 Jahre alt sein.
l Entscheidend ist jeweils das Geburtsjahr!
Startmeldung der Mannschaften MUSS bis 14.10.2020 erfolgen!
Zugelassene Einzelreiter:
Zusätzlich kann jeder Landesverband, der eine oder mehrere Mannschaften für die Goldene Schärpe stellt, zwei Einzelreiter für Prfg. Nr. 2 stellen. Landesverbände, die keine Mannschaft für die Goldene Schärpe stellen, können bis zu zwei Einzelreiter in Prfg. Nr. 2 an den Start bringen.
Zulässig ist es im gleichen Jahr die Goldene Schärpe Pferde und das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit und im folgenden Jahr die Deutsche Meisterschaft Vielseitigkeit zu reiten.
Zulässig sind:
l Reiter der LK V6/V7 sowie LK D/S 5, 6 und 7, Jahrgang 2004 u. jüng. (Maximalalter 16 Jahre; Kalenderjahr ist entscheidend)
l Reiter, die über 12 Jahre alt sind (Jahrgang 2007 u. älter - Kalenderjahr ist entscheidend), dürfen nur dann ein drittes Mal an der Goldenen Schärpe teilnehmen, wenn sie in den Vorjahren nicht platziert waren (nur Einzelwertung entscheidend).
Ausgeschlossen sind:
l Reiter der LK D/S 4 und höher sowie der LK V 5 und höher
l Reiter und Pferde des NK1- sowie des NK 2-Kaders (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)
l platz. Teilnehmer der Deutschen Meisterschaft Vielseitigkeit der vorangegangenen zwei Jahre
l Reiter mit Platzierungen in Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüfungen (Dr./Spr./Gel.) Kl.A (es gilt der Erfolgsanrechungszeitraum gem. LPO d. h. bis 30.09. des Vorjahres).
Hinweis: Vorgenannte, auf Ponys errittene Platzierungen in der Klasse A (sowohl in Ponyprüfungen als auch in Prüfungen gegen Großpferde) werden in diesem Fall nicht angerechnet. Folgerichtig sind diese Reiter im Rahmen der Goldenen Schärpe (Pferde) startberechtigt.
l Teilnehmer des Bundesnachwuchschampionates Vielseitigkeit der vorangegangenen Jahre.

Besondere Bestimmungen:

- ACHTUNG: Es werden nur Nennungen von Reitern und Pferde angenommen, für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt.
- Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2018, die Bestimmungen des PSV Rheinland, das Aufgabenheft der FN sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
- Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66, 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen der LPO 2018 unterwirft.
- Die Nennungen sind ohne Boxenreservierung von jedem Reiter selbstständig über das NennungOnline-System einzureichen. Die Boxenreservierungen sind pro Landesverband für die Reiter durch den Landesverband zu reservieren und mit der Nennung zu bezahlen. Der Nenner kann somit auch keine Box über NEON reservieren. Die Kosten für die Boxen sind vom Landesverband per Vorab-Überweisung auf folgendes Konto
KontoinhaberPferdesportverband Rheinland e.V.
IBANDE75 3755 1780 0000 1009 66
BICWELADED1LAF ,
V erwendungszweck: Nennung Goldene Schärpe
zu bezahlen. Erst nach Zahlungseingang erhält die Nennung ihre Gültigkeit.
- Ausnahmeregelung 2020 : In diesem Jahr besteht keine Einstallpflicht für die teilnehmenden Pferde, dennoch stehen mobile Boxen zum Einstallen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Der Boxenpreis beträgt 150,- € (Stroh); 180,- € (Späne) und ist mit der Nennung durch den Landesverband verbindlich zu entrichten und zu bezahlen, andernfalls erfolgt keine Reservierung. Das Mitbringen von Hengsten ist bei der Nennung anzugeben. Erste Einstreu, Stroh und Heu wird gestellt. Futter und Späne sowie Eimer und Tröge sind mitzubringen. Das Aufstellen von Paddocks und eigenen Stallzelten ist nicht gestattet. Die Pferde dürfen nicht auf Pferdeanhängern und/oder Transportern übernachten.
- Der Veranstalter benötigt von jedem Landesverband eine endgültige Nominierungsliste einschl. reservierter Boxen bis Nennungsschluss. Eine Stornierung der Boxen ist nur bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (01.10.2020) möglich.
- Die Pferde dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Auch darf das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen. Auf dem Turniergelände darf nur in ordentlichem Reitanzug und mit Kopfnummern geritten werden .
- Für das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen wird eine Gebühr von € 6 0,00 erhoben. Die Gebühr für den Stellplatz (inkl. Stromanschluss) ist mit der Nennung vom Teilnehmer bis zum Nennungsschluss zu buchen und zu bezahlen.
Es darf keine elektrische Heizung betrieben werden. Verlängerungskabel sind selbst mitzubringen.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen.
- Für den Mannschaftswettbewerb ist mit der Nennung der Mannschaftsführer zu benennen. Allein der Mannschaftsführer hat das Recht auf Eingabe einer Beschwerde.
- Das FN-Merkblatt "Vormustern/Führen eines Pferdes an der Hand" (Stand Mai 2019) für die Goldene Schärpe und das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit ist auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (www.pferd-aktuell.de) unter Pferdethemen A-Z, Goldene Schärpe Pferde als Download hinterlegt. Das Merkblatt kann darüber hinaus in der FN-Abteilung Jugend angefordert werden: Tel.: 02581/6362-182.
- Theorieprüfung und Sporttest findet nicht statt.
- Ausnahmeregelung 2020:
- Startfolge: Die Startfolge für die Wettkämpfe um die "Goldene Schärpe" wird ausgelost. Die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft bestimmt der Mannschaftsführer.
Die 1. Hälfte jeder Mannschaft (2-3 Reiter je Mannschaft) absolviert am Samstag alle Teilprüfungen; die 2. Hälfte jeder Mannschaft (2-3 Reiter je Mannschaft) absolviert am Sonntag alle Teilprüfungen. Die Einzelreiter werden ebenfalls auf 2 Tage aufgeteilt.
Teilprüfung Dressur: Startfolge gem. Auslosung. Es starten zuerst die ersten Reiter der Mannschaften, dann die zweiten Reiter usw. Die Einzelreiter werden in Blöcken zwischen die Mannschaftsreiter gelost.
Teilprüfung Springen: wie Dressur.
Teilprüfung Gelände: wie Dressur
Teilprüfung Vormustern : wie Dressur.
- Eine Teilung der Prfg. Nr. 1 gem. § 50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Prf.-Nr. 2 (Einzelwertung Goldene Schärpe) wird in 2 Abteilungen geteilt. Die Abteilungen setzen sich aus der Zuordnung zu den beiden Turniertagen zusammen.
- Alle Reiter haben in ordentlicher Bekleidung gem. LPO § 68 an den Start zu gehen. Beschaffenheitsvorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
- Das Rauchen in den Stallungen ist strengstens untersagt.
- Alkoholverbot für Jugendliche auf dem Turniergelände gem. Jugendschutzgesetz.
- Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände an der Leine zu führen.
- Durch Abgabe seiner Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die "Besonderen Bestimmungen" an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht "Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB".
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
- Geldpreise: Nach LPO § 25 . 3. erfolgt keine Auszahlung von Geldpreisen.
- Es finden keine Siegerehrungen statt, Schleifen sind von Mannschaftsführern nach Veranstaltungsende abzuholen.
- Im Hinblick auf die Verhaltenpflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen, Abstandsgebot und Mund-Nase-Bedeckung verweisen wir auf die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) in der zum Veranstaltungsdatum gültigen Fassung. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Beschaffenheit der Plätze:

Dressur: Die Dressurprüfungen finden voraussichtlich in der Reithalle statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei gutem Wetter die Dressurprüfungen auf dem Außenplatz zu verlegen.
Springen: Prüfungsplatz: Sand, Vorbereitungsplatz: Sand
Gelände: Sand/Gras
 

Vorläufige Zeitenteilung:


Freitag: Anreise 1. Hälfte (Starter Samstag) ab 14.00 Uhr möglich Meldeschluss 12.00 Uhr (telefonisch oder per Mail), Auslosung Samstag: Anreise 2. Hälfte (Starter Sonntag) ab 14.00 Uhr möglich Morgens: Dressur 1. Hälfte (Abt. A), anschl. Vormustern Mittags: Springen Nachmittags: Gelände Sonntag: Morgens: Dressur 2. Hälfte (Abt. B), anschl. Vormustern Mittags: Springen Nachmittags: Gelände  

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
alle Infos auf www.rechenstelle.de 15.10.2020 2020-10-15 09:18:00 12,41 KB PDF
Anwesenheitsnachweis 10.10.2020 2020-10-10 07:17:00 208,35 KB PDF
Blutarmutverordnung 13.10.2020 2020-10-13 10:15:00 45,18 KB PDF
Teilnehmerbrief 14.10.2020 2020-10-14 16:17:00 356,08 KB PDF
Zeiteinteilung 10.10.2020 2020-10-10 07:17:00 411,71 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
1. Komb. Prüfung Kl.E 1 SOP 100,00  € 100 6 7 LP
2. Komb.Prüfung Kl.E 2 SOP 100,00  € 100 6 7 LP

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