Aachen - CHIO Aachen CAMPUS Turniergelände (21.08.2025 - 24.08.2025)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Rheinlands Reiter - Pferde. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Rheinlands Reiter - Pferde

Online-Veröffentlichung:

11.06.2025 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Aachen - CHIO Aachen CAMPUS Turniergelände

Landesverband:

Rheinland

Online-Nennschluss:

28.07.2025 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

20.08.2025 , 12:00 Uhr

Liveübertragung auf:

Turnierverwalter:

Christina Block

Internet:

https://chioaachencampus.de/djm2025/

PLZ, Ort:

52070, Aachen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

1. Zugelassene Children Springen:
Children (geb. 2011 und jünger), die dem Nachwuchskader 1 U14 (NK1 U14) und dem Nachwuchskader 2 (NK2) Springen angehören, sind mit ihrem Kaderpferd startberechtigt. Darüber hinaus sind Children startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Children aus dem NK1 U14 und/oder dem NK2 Springen aus, so können keine Teilnehmer aus dem Landesverbandskontingent nachrücken.
Sollte die Teilnehmerzahl von 40 Teilnehmern bei den Children unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten, des NK1 U14 und dem NK2 sowie der zusätzlichen Startplätze des Bundestrainers nicht erreicht werden, können die Verbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, anteilig bis zum 25.07.2025 auffüllen. Dies kann nur nach Zustimmung des Bundestrainers in Absprache mit der AG-Nachwuchs des DOKR Ausschusses Springen erfolgen. Pro Landesverband können vier Reserve-Nennungen abgegeben werden. Die Reihenfolge wird auf Grundlage der bei der FN erfassten Erfolge durch die FN bestimmt.
Teilnehmer und Pferde müssen mind. 3 x an 1.-5. Stelle in Springen der Klasse L oder 1 x in Springen der Kl. M* bzw. höher platziert sein. Die Erfolge müssen nicht als Teilnehmer-/Pferd-Kombination erlangt worden sein.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2025 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung für Reiter und Pferd erforderlich ).
2. Zugelassene Junioren und Junge Reiter Dressur und Springen:
Junioren und Junge Reiter, die dem Nachwuchskader 1 (NK1) und Nachwuchskader 2 (NK2) angehören, sind mit ihrem Kaderpferd startberechtigt. Darüber hinaus sind Junioren und Junge Reiter startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Junioren/Junge Reiter aus dem NK1 oder NK2 aus, so können keine Teilnehmer aus dem Kontingent der Landesverbände nachrücken. Junioren und Junge Reiter, die der Sportschule der Bundeswehr angehören, können zusätzlich zur LV-Quote auf Vorschlag des zuständigen Trainers der Bundeswehrsportschule und mit besonderer Startgenehmigung der FN zugelassen werden.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2025 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung für Reiter und Pferd erforderlich ).
3. Zugelassene Ponyreiter Dressur und Springen:
Ponyreiter (geb. 2009 und jünger), die dem Nachwuchskader 1 U16 (NK1) und dem Nachwuchskader 2 (NK2) Dressur und Springen angehören, sind mit ihrem Kaderpony startberechtigt. Darüber hinaus sind Ponyreiter startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Ponyreiter aus dem NK1 U16 oder NK2 Dressur bzw. Springen aus, so können keine Teilnehmer aus dem Kontingent der Landesverbände nachrücken.
Sollte die Teilnehmerzahl von 30 Teilnehmern in der Dressur und 50 Teilnehmern im Springen unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten und des NK1 U16 und NK2 (Ponyreiter) Dressur bzw. Springen nicht erreicht werden, können die Verbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, anteilig bis zum 25.07.2025 auffüllen. Pro Landesverband können vier Reserve-Nennungen abgegeben werden. Die Reihenfolge wird auf Grundlage der bei der FN erfassten Erfolge durch die FN bestimmt.
Ponyspringreiter sind nur startberechtigt, wenn sie, die Teilnehmer, mind. 3 x in Springprüfungen der Klasse M* platziert waren (es gilt der Anrechnungszeitraum 01. Oktober 2022 bis Nennungsschluss).
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2025 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung für Reiter und Pony erforderlich ).
4. Besondere Teilnahmevoraussetzungen für die Dressurreiter (Pony, Jun., JR):
Teilnehmer der Prüfungen Nr. 1-9 sind nur startberechtigt, wenn sie bei den Landesmeisterschaften oder einer vergleichbaren Prüfung mindestens 63% der zu erreichenden Punktsumme erreicht haben.
5. Vergabe zusätzlicher Startplätze: Die zuständigen Bundestrainer haben das Recht, in Absprache mit der jeweiligen AG-Nachwuchs des DOKR über die Quote hinaus weitere (s.u.) Teilnehmer zu benennen.
  • Dressur Pony: bis zu zwei Teilnehmer
  • Dressur Junioren: bis zu zwei Teilnehmer
  • Dressur Junge Reiter: bis zu zwei Teilnehmer
    • Springen Pony: bis zu zwei Teilnehmer
    • Springen Children: bis zu drei Teilnehmer
    • Springen Junioren: bis zu zwei Teilnehmer
    • Springen Junge Reiter : bis zu zwei Teilnehmer
Die Beantragung eines zusätzlichen Startplatzes kann ausschließlich schriftlich über den Landesverband mit Zustimmung des zuständigen Landestrainers erfolgen und ist bis Nennungsschluss bei der FN, Abt. Nachwuchsleistungssport, einzureichen.
6. Außerordentliche Startgenehmigungen : Die zuständigen Bundestrainer erhalten in Absprache mit der jeweiligen AG-Nachwuchs in begründeten Ausnahmefällen das Recht, Reitern für die DJM Dressur bzw. Springen eine außerordentliche Startgenehmigung zu erteilen. Dies muss im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesverband erfolgen.
7. Zulassung Ponys:
Ponys sind ausschließlich nur in den Prüfungen Nr. 1, 2, 3 und 13, 14, 15 zugelassen. Ponys, die das Ponymaßüberschreiten und als Turnierpferde eingetragen sind, sind in der Deutschen Dressurmeisterschaft der Junioren bzw. Jungen Reiter startberechtigt.
8. Zugelassene Teilnehmer für das Bundesnachwuchschampionat Pferde (Prüfung 10-12):
  • Die nominierten Europameisterschaftsteilnehmer/-reservisten Children Dressur des laufenden Jahres.
  • Bis zu 20 Teilnehmer-Pferde-Paare, die im Anschluss an den Auswahllehrgang in Warendorf eine Startgenehmigung der FN erhalten.
Anm.: Fallen nominierte Reiter aus dem Auswahllehrgang aus, rücken benannte und rangierte Reservisten aus dem Lehrgang nach. Fallen nominierte Europameisterschaftsteilnehmer/-reservisten aus, rückt kein Reservist aus dem Auswahllehrgang nach.
  • Teilnehmer, die eine gesonderte Startgenehmigung der AG-Nachwuchs Dressur erhalten.
  • Die Teilnehmer sind
    • geb. 2010 und jünger,
    • im Besitz der FN-Jahresturnierlizenz 2025,
    • im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft,
    • international für Deutschland startberechtigt ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung für Reiter und Pferd erforderlich ).
Für die Qualifikation für Prüfung Nr. 12 werden die Prüfungen Nr. 10 und 11 im Verhältnis 1:1 durch Addition der Prozentzahlen gewertet. Bei Prozentsummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prüfung Nr. 11. Die drei Teilnehmer mit der besten Prozentsumme aus Prüfung Nr. 10 und 11 qualifizieren sich für Prüfung Nr. 12.
Sieger im Bundesnachwuchschampionat der Dressurreiter ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnotensumme nach Addition der Wertnoten aus Prüfung Nr. 12. Bei Notensummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis mit dem eigenen Pferd.
Von der Teilnahme an dem Bundesnachwuchschampionat Dressur ausgeschlossen sind:
  • Reiter, welche bereits zwei Mal an dem Bundesnachwuchschampionat (Pferde) teilgenommen haben.
  • Teilnehmer der Deutschen Jugendmeisterschaften Dressur Junioren des laufenden sowie der vorangegangenen Jahre.
9. Verbandswechsel Teilnehmer der DJM:
Wechseln Teilnehmer den Landesverband, so muss der Wechsel bis zum 31.12. des Vorjahres erfolgt sein, um für die Deutschen Jugendmeisterschaften nominiert werden zu können. Um in Ausnahmefällen (Wohnortwechsel, Studium, Trainerwechsel) eine Sondergenehmigung erteilen zu können, muss von dem alten und neuen Landesverband eine schriftliche Dokumentation bei der FN eingereicht werden.

Besondere Bestimmungen:

1. Nennungen: Es werden nur Nennungen von Teilnehmern/Pferden angenommen für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt. Wichtig: Reservisten nennen erst, wenn sie zum Einsatz kommen, Nachnennungsgebühren werden nicht berechnet.
2. In den Prüfungen darf je Teilnehmer, Disziplin und Altersklasse nur ein Pferd/Pony und zwar immer nur dasselbe gestartet werden. Jedes Pferd/Pony darf nur von einem Teilnehmer geritten werden.
3. Verbände mit einer Quote von zehn und mehr Teilnehmern je Disziplin können je Disziplin bis zu zwei Reservisten, Verbände mit einer Quote von weniger als zehn Teilnehmern je Disziplin einen Reservisten benennen (Ausnahme: Children und Ponyreiter s. Teilnahmeberechtigung).
Children, Junioren, Junge Reiter und Ponyreiter können sowohl für die Dressurmeisterschaft als auch mit demselben oder einem zweiten Pferd/Pony für die Springmeisterschaft genannt werden.
Ein Teilnehmer kann sowohl an der Ponymeisterschaft als auch an der Children-/Juniorenmeisterschaft teilnehmen.
4. Es dürfen nur die Pferde/Ponys genannt werden, die von den Bundestrainern bzw. Landesverbänden benannt wurden.
Ein Pferdenachtrag ist nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Landestrainers bis Dienstag vor der Veranstaltung auf schriftlichen Antrag (formlos) des Landesverbandes erlaubt.
Mitglieder der NK1 und NK2 können ein Kaderpferd nur mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Bundestrainers gegen ein gleichwertiges Nicht-Kaderpferd tauschen. Auch in diesem Fall ist der Pferdetausch bis Dienstag vor Veranstaltungsbeginn möglich und mit entsprechendem Formular (erhältlich bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V., Abteilung Nachwuchsleistungssport, E-Mail: blietmann@fn-dokr.de) zu beantragen.
5. Die Ponyreiter und Junioren, die in den Dressurprüfungen (Prfg. Nr. 1-6) starten, tragen als Reitbekleidung grundsätzlich ein Reitjackett. Den Jungen Reitern, die in den Dressurprüfungen (Prfg. Nr. 7-9) starten, ist es freigestellt, ob sie ein Reitjackett oder einen Frack tragen.
6. Sporenbeschaffenheit gem. FEI
Ponyreiter Dressur und Teilnehmer BNWCH: stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, max. 3,5 cm lang
Die Beschaffenheitsvorschrift gilt auch für den Vorbereitungsplatz.
Besondere Bestimmungen -
Deutsche Jugendmeisterschaften Dressur und Springen sowie Bundesnachwuchschampionat Dressur (Pferde)
1. Nennung: Die Nennungen sind von jedem Teilnehmer selbstständig über das Nennung-Online-System an den Veranstalter zu schicken. Einsätze/Nenngelder müssen über das Online-System per Lastschriftverfahren bezahlt werden. Die Zahlung des Nenngeldes/der Einsätze für nachgerückte Reservisten wird beim Nachnennen über NeOn entsprechend abgebucht. Nachnennungsgebühren werden nicht berechnet.
2.Stallungen, An- und Abreise
Einstallung: Die Einstallung erfolgt in festen Boxen sowie Stallzelten. Während der Veranstaltung dürfen die Pferde/Ponys ohne Genehmigung des zuständigen FN-Beauftragen die Stall- und Trainingsplätze nicht verlassen. Alle Teilnehmer müssen folglich ihre Pferde/Ponys in die vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen einquartieren. Boxenbestellungen sind mit Abgabe der Nennungen verbindlich vorzunehmen und zu bezahlen.
Mitbringen von Hengsten ist unbedingt bei der Nennung anzugeben. Das Mitbringen/Einstallen von Begleitpferden/-ponys, die nicht im Rahmen der Deutschen Jugendmeisterschaften an den Start gehen, ist ausdrücklich nicht gestattet.
Die Kosten für die Strohboxen betragen 190,-€, für Späneboxen 200,-€ pro Pferd bzw. Pony einschließlich Mistentsorgung und Ersteinstreu. Für alle Boxen sind Futtertröge und Tränkeimer mitzubringen. Stroh, Späne und Heu können vor Ort zu marktüblichen Tagespreisen erworben werden.
Pferde/Ponys dürfen die Stallungen nur mit Startnummern verlassen.
Sollten Teilnehmer Kameras in den Pferdeboxen aufhängen, so sind diese in einer der beiden hinteren Ecken anzubringen.
Nach dem 14. August 2025 sind Stornierungen und Erstattungen nicht mehr möglich.
Boxeneinteilung: Die Einstallung erfolgt pro Landesverband. Die Boxeneinteilung und Beschilderung für die Verbände erfolgt durch den Veranstalter. Die Mannschaftsführer tragen in den vom Veranstalter erstellten Boxenplan die exakte Boxenbelegung ein, und sorgen für die Beschriftung der Boxentafeln mit Namen und Handy-Nummern der Teilnehmer.
Stallruhe : 22.00 bis 05.00 Uhr
Stallmeister i n: Gina Trojan (0173-7561580)
Anreise: Zeiten siehe www.times.chioaachen.de/link/654eea2a-8221-4e59-a1b6-d64adbe86c4c.
Der Veranstalter behält sich vor, Anreisezeiten pro Disziplin und Altersklasse zu vergeben.
Abreise: Die Abreise ist täglich zwischen 8 und 20 Uhr möglich. Teilnehmer mit einem langen Anreiseweg können nach vorheriger Anmeldung (bis spätestens 11.08.2025) Montagmorgen abreisen.
3. Zutrittsberechtigung zum Stallbereich: Jeder Teilnehmer erhält vier Bänder, ein Band für sich und drei Bänder für Begleitpersonen.
Die Mannschaftsführer/Offiziellen der Landesverbände erhalten je 1 Bändchen.
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist frei.
4. Sattelboxen: Um möglichst viele Pferde/Ponys in festen Stallungen unterbringen zu können, werden hier keine Sattelboxen zur Verfügung gestellt.
In den Stallzelten können nach Nennungsschluss ggf. (je nach Verfügbarkeit) Sattelboxen zum Preis von 120,-€ bestellt werden.
Wichtig: Sattelboxen in den Stallzelten können nach Nennungsschluss nur von den Landesverbänden bestellt werden, die diese auch bezahlen. Eine entsprechende Information der Verbände erfolgt nach Nennungsschluss. Teilnehmer können keine Sattelboxen über NeOn reservieren.
5. Training: Teilnehmende Pferde/Ponys dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Es ist zu beachten, dass das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen und zu den im Zeitplan festgesetzten Trainingszeiten erfolgen darf.
Auf dem Turnierplatz darf nur in ordentlicher Reitkleidung und mit beidseitig angebrachten Startnummern geritten werden.
Die genauen Trainingszeiten für Mittwoch und Donnerstag sowie für die Dauer der Veranstaltung sind dem Zeitplan-Link zu entnehmen und zu beachten: www.times.chioaachen.de/link/654eea2a-8221-4e59-a1b6-d64adbe86c4c . Wir weisen darauf hin, dass Ponys/Pferde nach einer Trainingseinheit auf dem Veranstaltungsgelände dieses nicht nicht mehr verlassen dürfen und eingestallt werden müssen.
6 . Unterbringung Teilnehmer: Die Landesverbände sorgen selbst für die Unterbringung ihrer Teilnehmer. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Offizieller Hotelvermittlungspartner:
aachen tourist service e.V.
Markt 45-47, 52062 Aachen
Tel.: +49- (0) 241-1802918
E-Mail: chio@aachen-tourismus.de
7. Stellplätze/Strom : LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger erhalten gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 80,- € (inkl . Strom und Sanitäreinrichtungen) einen Stellplatz auf dem Turniergelände. Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die Anzahl der benötigten Stromanschlüsse mit der Nennung verbindlich zu reservieren.
Die Teilnehmer erhalten bei Anreise einen Strompass, mit welchem Stromreservierungen nach Außen gut sichtbar im LKW/Wohnwagen nachgewiesen werden müssen.
Parkplatz für Transporter sowie PKW mit Anhänger, die keinen Stromanschluss benötigen: Teilnehmer, die keinen Stromanschluss über NeOn reserviert haben, erhalten einen Stellplatz auf einem nahegelegenen Parkplatz ohne Strom bzw. Stromanschluss.
8. Startfolge
Startfolge Dressur (Ponyreiter, Junioren, Junge Reiter):
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: gem. Los
  • 3. Wertungsprüfung: Losung in zwei Blöcken gem. Zwischenstand in der Meisterschaftswertung
Startfolge Springen (Ponyreiter, Children, Junioren, Junge Reiter):
  • 1. Wertungsprüfung: nach festgelegtem Startbuchstaben des Pferdes /Ponys gem. genereller Startfolge
  • 2. Wertungsprüfung: in der umgekehrten Reihenfolge zur Starterliste der jeweils 1. Wertungsprüfung
  • 3. Wertungsprüfung: Im 1. Umlauf in der umgekehrten Reihenfolge des Standes in der Meisterschaftswertung nach der 1. und 2. Wertungsprüfung. Bei Strafpunktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus der zweiten Wertungsprüfung. Die Startfolge für den 2. Umlauf erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des Standes in der Meisterschaftswertung nach der 1. und 2. Wertungsprüfung sowie dem 1. Umlauf der 3. Wertungsprüfung.
Startfolge Bundesnachwuchschampionat Dressur Pferde:
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: nach festgelegtem Startbuchstaben des Pferdes gem. genereller Startfolge.
  • 3. Wertungsprüfung: Jeder Teilnehmer reitet zunächst sein eigenes Pferd. Die Startfolge wird ausgelost. Im 1. und 2. Pferdewechsel wird wie folgt verfahren:
1. Runde: A/a, B/b, C/c
2. Runde: B/a, C/b, A/c (1. Pferdewechsel)
3. Runde: C/a, A/b, B/c (2. Pferdewechsel)
A/B/C = Teilnehmer mit den drei besten Wertnotensummen aus Prüfung Nr. 10 und 11.
a/b/c = Pferde der Teilnehmer mit den drei besten Wertnotensummen aus Prüfung Nr.10 und 11.
9. Siegerehrungen: Die auf Platz 1-8 platzierten Teilnehmer halten sich zur Siegerehrung bereit. Die Nichtteilnahme an einer Siegerehrung ohne Dispens kann die Aberkennung der Platzierung zur Folge haben.
Schlaufzügel sind untersagt.
10. Meisterehrung: Alle Medaillengewinner haben zu Pferd an der Meisterehrung und der sich anschließenden Ehrenrunde teilzunehmen. Gegen Teilnehmer, die ohne Dispens ohne Pferd zur Meistehrung erscheinen bzw. die Ehrung frühzeitig verlassen behalten sich Veranstalter und FN Sanktionen vor.
Schlaufzügel sind untersagt.
11. Startnummern sind während der gesamten Veranstaltung deutlich sichtbar beidseitig am Pferd anzubringen.
12. Eine Teilung von Prüfungen wird gem. § 50 LPO ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Einsprüche dürfen nur durch den zuständigen Mannschaftsführer des Landesverbandes eingelegt werden.
14. Haftung: Alle Teilnehmer, Mannschaftsführer, Pferdebesitzer, Trainer, Tierärzte und deren Begleitpersonen sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten/Pferdepfleger, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen volle Deckung bieten und gültig sind.
Jede Haftung des Veranstalters für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von Zuschauern, Teilnehmern, Pflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters und seiner Beauftragten ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenfalls jegliche Haftung des Veranstalters bei Beschädigungen an Gegenständen aller Art, bei Diebstahl, Feuer und sonstigen Vorfällen.
15. Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2024, die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission Rheinland, das nationale Aufgabenheft der FN und die gültigen internationalen Aufgaben der FEI (Anm.: 2025 werden national weiterhin Aufgaben mit vier Schlussnoten eingesetzt, Ausnahme: FEI-Aufgaben Children BNWCH) sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
16. Kostenbeihilfe LV: Die Landesverbände gewähren dem Veranstalter je Pferd/Pony eine Kostenbeihilfe in Höhe von 60,00 €. Diese Beihilfe ist bis Nennungsschluss für alle Pferde/Ponys fällig. Absagemöglichkeit besteht bis zum 14. August 2025.
17. Medikationskontroll-Bestimmungen: Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66 und § 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unterwirft.
18. Offizielle Rahmenveranstaltung (Pflichtveranstaltung für alle Teilnehmer):
Länderabend - unterstützt von der Horst-Gebers-Stiftung
Der Länderabend findet am Freitagabend statt.
Jeder Reiter erhält drei Essens- und neun Getränkegutscheine (inkl. Reiter). Pro Person fallen hierfür somit Kosten in Höhe von 32,50 € an. Der Gesamtbetrag für die drei Personen in Höhe von 97,50 € ist in NeOn als Pflichtfeld angelegt und wird pauschal mit jeder Nennung eingezogen. Weitere Karten können ebenfalls bis zum Nennungsschluss über NeOn reserviert werden.
19. Motorisierte Zweiräder: sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Die Nutzung von Elektrorollern und Fahrrädern ist auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt und diese sind auf den dafür gekennzeichneten Flächen abzustellen. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
20. Hunde : sind auf dem gesamten Turniergelände ständig an der Leine zu führen.
21. Handyverbot: Auf den Vorbereitungs- und Prüfungsplätzen ist das Benutzen des Handys auf dem Pferd/Pony untersagt. Bei der Parcoursbesichtigung sollte ebenfalls auf das Benutzen des Handys verzichtet werden.
22.Atemalkoholkontrollen: Die FN bzw. die zuständigen Richter können jederzeit im Rahmen dieser Veranstaltung Teilnehmer bestimmen, bei denen Atemalkoholkontrollen vorzunehmen sind. Diese Kontrollen sind mittels eines anerkannten Atemalkoholmessgerätes durch von der FN eigens für die Durchführung entsandte Personen, oder von den zuständigen Richtern vorzunehmen.
Überschreitet bei Teilnehmern das Ergebnis der Atemalkoholkontrollen einen Wert von 0,0mg/Liter, so werden diese von der (weiteren) Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften ausgeschlossen.
Teilnehmer, die
  • eine Atemalkoholkontrolle verweigern,
  • es unterlassen, sich nach entsprechender Aufforderung ohne zwingenden Grund einer zulässigen Atemalkoholkontrolle zu unterziehen,
  • eine Atemalkoholkontrolle anderweitig umgehen,
werden ebenfalls von der LP ausgeschlossen bzw. disqualifiziert.
Durch die Atemalkoholkontrollen soll die jeweilige Prüfungsvorbereitung nicht beeinträchtigt und die Privatsphäre der von den Kontrollen betroffenen Teilnehmern geschützt werden.

Beschaffenheit der Plätze:

 

Vorläufige Zeitenteilung:

Do. nachm.: 1,19,22
Fr. vorm.: 7,10,16; nachm.: 2,4,13,20
Sa. vorm.: 5,8,14,17; nachm.: 3,11,21,23
So. vorm.: 6,18; nachm.: 9,12,15,24

Turnierleitung: Nina Strang, Jana Kun, Paulina Köster Bereichsleitung Springen: Paulina Köster Bereichsleitung Dressur: Jana Kun, Eliane Vonhoegen FN-Beauftragte Springen: Heidi van Thiel FN Beauftrage Dressur: Cornelia Albrecht Richter Dressur: Elke Ebert, Cornelia Hinsch, Katrina Wüst, Katja Westendarp, Nicole Nockemann, Pascal Strohbücker, Gudrun Hofinga, Harry Lorenz, Knut Danzberg, Ulrike Nivelle, Jürgen Hagenheimer, Tina Viebahn, Bernhard Goldschmidt, Thomas Keßler, Wolfgang Schierloh Richter Springen: Viktoria Laufkötter, Elisabeth Zeitz, Carsten Rotermund, André Kolmann,Anastasios Moschos Parcourschef: Philipp Schwender, Steffen Bühling Hufschmied: ab Donnerstag vor Ort Internet: www.chioaachencampus.de/djm2025/ Beschaffenheit Plätze/Hallen: Prüfungsplatz Dressur I: 45 x 70 m (Sand) Prüfungsplatz Dressur II inkl. Vorbereitungsplatz Dressur II: 65 x 68 m (Sand) Albert-Vahle-Halle: 74 x 27 m Sand Springstadion (Rasen): 115 x 90 m Vorbereitungsplatz Springen (Rasen): 110 x 130 m Abreitehalle Springen (Sand): 20 x 60 m Veranstaltungsort und Navi-Anschrift: Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen www.google.com/maps/place//data=!4m2!3m1!1s0x47c09912307620c7:0xe61b01b474b8dc7e?sa=X&ved=1t:8290&ictx=111  

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
21.08.2025 ( n) 2025-08-21 00:00:00 1. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 1 DRE 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
22.08.2025 ( n) 2025-08-22 00:00:00 2. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 2 DRE 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
23.08.2025 ( n) 2025-08-23 00:00:00 3. Ponydressurprüfung Kl.L**-Kür - Trense 3 DRE 400,00  € 400 1 2 3 4 LP
22.08.2025 ( n) 2025-08-22 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.M** Kandare 4 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
23.08.2025 ( v) 2025-08-23 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.M** Kandare 5 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
24.08.2025 ( v) 2025-08-24 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.M-Kür** Kandare 6 DRE 750,00  € 750 1 2 3 4 LP
22.08.2025 ( v) 2025-08-22 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl. S* Kandare 7 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
23.08.2025 ( v) 2025-08-23 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl. S* Kandare 8 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
24.08.2025 ( n) 2025-08-24 00:00:00 9. Dressurprüfung Kl.S* - Kür Kandare 9 DRE 900,00  € 900 1 2 3 LP
22.08.2025 ( v) 2025-08-22 00:00:00 10. Dressurreiterprüfung Kl.L* Trense 10 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
23.08.2025 ( n) 2025-08-23 00:00:00 11. Dressurreiterprüfung Kl.L* Trense 11 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
24.08.2025 ( n) 2025-08-24 00:00:00 12. Dressurreiterprüfung Kl.L* Trense 12 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
22.08.2025 ( n) 2025-08-22 00:00:00 13. Ponyspringprüfung Kl.M* 120cm 13 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
23.08.2025 ( v) 2025-08-23 00:00:00 14. Ponyspringprüfung Kl.M* 125cm 14 SPR 350,00  € 350 1 2 3 4 LP
24.08.2025 ( n) 2025-08-24 00:00:00 15. Ponyspringprüfung Kl.M** 130cm 15 SPR 650,00  € 650 1 2 3 4 LP
22.08.2025 ( v) 2025-08-22 00:00:00 16. Springprüfung Kl.M* 120cm 16 SPR 300,00  € 300 2 3 4 LP
23.08.2025 ( v) 2025-08-23 00:00:00 17. Springprüfung Kl.M* 125cm 17 SPR 350,00  € 350 2 3 4 LP
24.08.2025 ( v) 2025-08-24 00:00:00 18. Springprüfung Kl.M** 130cm 18 SPR 650,00  € 650 2 3 4 LP
21.08.2025 ( n) 2025-08-21 00:00:00 19. Zeitspringprüfung Kl.S* 140cm 19 SPR 750,00  € 750 1 2 3 LP
22.08.2025 ( n) 2025-08-22 00:00:00 20. Springprüfung Kl.S* 140cm 20 SPR 1.100,00  € 1100 1 2 3 LP
23.08.2025 ( n) 2025-08-23 00:00:00 21. Springprüfung Kl.S** 145cm 21 SPR 2.750,00  € 2750 1 2 3 LP
21.08.2025 ( n) 2025-08-21 00:00:00 22. Zeitspringprüfung Kl.S* 140cm 22 SPR 750,00  € 750 1 2 3 LP
23.08.2025 ( n) 2025-08-23 00:00:00 23. Springprüfung Kl.S** 145cm 23 SPR 2.250,00  € 2250 1 2 3 LP
24.08.2025 ( n) 2025-08-24 00:00:00 24. Springprüfung Kl.S*** 150cm 24 SPR 5.000,00  € 5000 1 2 3 LP

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