Zweibrücken-Landgestüt (29.05.2021 - 29.05.2021)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (RLP). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
Wichtige Information vom 22.05.2021
Update 22.05.2021 10.00 Uhr
Amateure zugelassen. Greift an dem Samstag die Bundesnotbremse, haben Amateure jedoch keine Startberechtigung.
Für alle Amateure und deren Begleiter gilt für Samstag ein Nachweis eines negativen Tests, der 24h gültig ist bzw. ein Nachweis der 2. Impfung, die mind. 14 Tage her ist. Die jeweiligen Dokumente sind vor Ort bei der Akkreditierung vorzuweisen. Ohne diese gibt es keinen Einlass auf das Gelände!
Alle die bis Freitag 12 Uhr keine Berufsreiter-/Profierklärung zugesandt haben Stufen wir als Amateur ein!
INFO 22.05.2021 9.00 Uhr
Der Veranstalter berät sich noch einmal zum Thema Amateure. Weitere Infos werden folgen sobald verfügbar. Klar ist greift die Bundesnotbremse an dem Tag haben Amateure keine Startberechtigung.
Freies Training am Freitag Nachmittag/Abend:
von 17 - 20:30 Uhr; jeweils max. nur 6 Pferde gleichzeitig auf dem Platz im 30 Min. Rhythmus; bitte auf nachfolgender Umfrage die Plätze reservieren:
https://nuudel.digitalcourage.de/zerumGotHvGFUrQp
ÄNDERUNG!!!
Prfg. 3 wurden die Startplätze erhöht und auf je TN 2 Pferde nun gesetzt!
BOXEN!!!
Ggf. bitte direkt beim Landgestüt Zweibrücken nachfragen!
Veranstaltungsort:
Landesverband:
Online-Nennschluss:
Online-Nachnennschluss:
Turnierverwalter:
Internet:
PLZ, Ort:
Längengrad, Breitengrad
Richter:
Jan Holger Holtschmit
Mario Schreiber
Dorothee Wallner
Teilnahmeberechtigung:
- „Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten in olympischen Disziplinen (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader), sowie Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten in paralympischen Disziplinen (Paralympics Kader, Perspektivkader, Teamkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader), welche von den zuständigen Bundes- oder Landesverbänden anerkannt sind“;
- Pferdewirtschaftsmeister und deren Auszubildenden;
- Pferdewirte;
- Berufsreiter, die ihr Einkommen gewerbsmäßig in Vollzeit durch
- Beritt von Pferden für Dritte u./o.
- Erteilung von Reitunterricht u./o.
- regelmäßigen Handel mit Pferden erzielen.
Besondere Bestimmungen:
- Die ZE kann unter FN-Neon und www.turnierservice-holzer.de abgerufen werden.
- Meldeschluss ist für alle Dressurprüfung des Tages am Vortag.
- Aufgaben die einzeln geritten werden sind auswendig zu reiten oder mit eigenem Leser; FEI Aufgaben sind auswendig zu reiten!
- Unterbringung für Pferde steht nicht zur Verfügung.
- Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt.
- Parken nur auf den dafür vorgesehenen Flächen. (siehe Zeiteinteilung)
- Auf der Veranstaltung ist kein Hufschmied anwesend, auch nicht auf Abruf!
- Keine Geldpreis Ausschüttung gem. LPO § 25.3 in allen Prüfungen:
Mit der Abgabe der Nennung erklärt der jeweilige Pferdebesitzer/Reiter den
Verzicht auf die Ausschüttung des gewonnenen Geldpreises. Die Erfolgsanrechnung für Pferd und Reiter bezüglich Ranglistenpunkte/LK etc. bleibt hiervon unbeeinflusst. Ausgenommen hiervon sind Prüfungen zu Cups. - Coronaaufschlag:
Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem. § 26.5 LPO von 5,00 € pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie.
- Hygienebeauftragter: Maren Müller, Jutta Bitsch, Martin Bitsch
- Die aktuell im öffentlichen Leben bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände zur Folge haben.
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und anderen ausgewiesenen Bereichen.
- Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation bzw. der Internetseite des Veranstalters - ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis" hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von allen Personen (Teilnehmer, Begleiter, Trainer, Zuschauer) ausgefüllt, unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start/betreten der Anlage möglich. Hier erfolgt dann ggf. die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz.
- Die ggf. gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Ausnahmeregelung: Stammmitglieder des veranstaltenden Vereines sind von der Begrenzung der Pferde pro Reiter und Prüfung befreit.
- Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen. Hierfür das entsprechende Formular bis zum Ende der Veranstaltung ausgefüllt abgeben!
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (es muss keine Siegerehrung stattfinden). Weitere Infos hierzu stehen in der Zeiteinteilung.
- Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
- Die unter www.nennung-online.de bzw. der Internetseite des Veranstalters zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise für das Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
- Aufgrund der aktuellen Verordnung sind keine Zuschauer zugelassen!
- Für sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i.d.R. 1,5 Std. vor Beginn des 1. Starts bis 30 Min. nach Beendigung des letzten Starts). Ein sonstiges Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Pro 2 Pferde ist max. 1 Pferdepfleger zugelassen.
- Pro Teilnehmer sind max. 2 Begleitpersonen zugelassen.
- in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines „Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den ein „Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist.
Beschaffenheit der Plätze:
Vorläufige Zeitenteilung:
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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29.05.2021 ( v) | 2021-05-29 00:00:00 | 1. Reitpferdeprüfung | 1 | RPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
29.05.2021 ( v) | 2021-05-29 00:00:00 | 2. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 2 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
29.05.2021 ( v) | 2021-05-29 00:00:00 | 3. Dressurpferdeprfg.Kl.L | 3 | DPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
29.05.2021 ( n) | 2021-05-29 00:00:00 | 4. Youngster-Dressurprüfung Kl.M* | 4 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
29.05.2021 ( n) | 2021-05-29 00:00:00 | 5. Youngster-Dressurprüfung Kl.S* | 5 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |