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Linslerhof Überherrn (17.04.2021 - 17.04.2021) Abgesagt

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (RLP). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

PFERDESPORT Journal (RLP)

Online-Veröffentlichung:

15.03.2021 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Linslerhof Überherrn

Landesverband:

Saarland

Online-Nennschluss:

12.04.2021 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Sascha Müller

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

66802, Überherrn

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Gert Biehl
Günter Fuchs
Michaela Lott
Marco Orsini
Karl-John Ringelmann

Teilnahmeberechtigung:

Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg

Besondere Bestimmungen:

1. Bei PS / PLS im Saarland ist € 1,- LK- Abgabe je genannte Prüfung im Einsatz enthalten.

Für Barzahlung wird keine Haftung übernommen. Nennungen ohne Einsatz oder unvollständige

Nennungen werden nicht bearbeitet.
2. Keine Anwesenheit des Hufschmieds.
3. Transportkostenentschädigung wird nicht gezahlt.
4. Der Veranstalter mit seinen Organen übernimmt keinerlei Haftung, weder beim Aus- und Einladen der Pferde, noch in den Stallungen. Außerdem wird keine Haftung für Diebstähle und Sachschäden übernommen.
5. Es dürfen nur gesunde Pferde mitgebracht werden. Die Impfvorschriften gemäß LPO sind einzuhalten.
6. Alle Pferde müssen haftpflichtversichert sein.
7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor:
- einzelne Prüfungen ausfallen zu lassen
- die gesamte PLS unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen.
8. Alle platzierten Teilnehmer müssen mit ihren platzierten Pferden an der Platzierung teilnehmen, ansonsten Aberkennung der Platzierung und Geldpreisauszahlung gem. LPO § 25.1. Pferdewechsel zur Platzierung bedarf der Genehmigung der Richtergruppe der Prüfung bzw. des Chefrichters der Prüfung.
9. Jedes unsportliche Verhalten gegenüber Tier, Sportkameraden, Offiziellen gem. LPO und Mitgliedern des Turnierveranstaltungsteams wird mit Turnierverweis ge-ahndet.
10.Eine Haftung des Veranstalters gegenüber Reiter und Besitzer des für die Teilnahme an dem ausgeschriebenen Turnier vorgesehenen Pferdes wird ausgeschlossen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, außerdem eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
11.Die Teilnahme, der Besuch oder die Benutzung der Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht haben.
12.Alle Prüfungen können öffentlich kommentiert werden.
13.Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
14.Es werden keine Zeitpläne per Post verschickt.
15.Auf der PLS werden Bild-, Ton- und Filmaufnahmen durchgeführt. Mit der Abgabe der Nennung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden.
16.Der Veranstalter behält sich vor, die Prüfungen von der Halle auf den Außenplatz zu verlegen.
17.Bis zu 15 Gastreiter aus anderen Landesverbänden können durch die Turnierleitung zugelassen werden.
18. Keine Geldpreisauszahlungen bei allen Prüfungen laut LPO § 25.3 in allen Prüfungen.

Die Erfolgsanrechung für Ranglistenpunkte und Leistungsklassen bleibt davon un-berührt.
19. Coronaaufschlag: Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem.§26.5 LPO von 5,-- € pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ohne diese ist eine Durchführung des Turniers nicht möglich
20 . Corona Informationen :
Diese Veranstaltung muss unter Einhaltung der geltenden Hygiene-und Abstands
regeln durchgeführt werden. Die Bestimmungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Saarlandes, auch im Hinblick auf Maskenpflicht, sind zu berücksichtigen.

Hygienebeauftragter
: Dr. Jan Holger Holtschmit
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheits-symptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Maskenpflicht auf dem gesamten Turniergelände !
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis" hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangs-kontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start/betreten der Anlage möglich. Hier erfolgt dann ggf. die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz.
Für Zuschauer sowie sonstige Personen, Begleitpersonen, MUSS zwingend auch das Formular "Anwesenheitsnachweis" an der Eingangskontrolle abgegeben werden.
Die ggf. gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
Die unter www.nennung-online.de bzw. der Internetseite des Veranstalters zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise für das Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.


  1. Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht:

  2. in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines "Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den ein "Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist


  3. Neue Einhuferverordnung:

    Durch den am 31. März 2020 neu eingefügten § 3 a („ Veranstaltungen mit Einhufern) der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind Veranstalter dazu verpflichtet, Informationen über die teilnehmenden Pferde zu erfassen, aufzubewahren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Für die Teilnahme an einer Veranstaltung (BV, PLS oder sonstige Veranstaltung mit Pferden/Ponys) sind die Teilnehmer daher verpflichtet, dass bei FN-Neon unter Teilnehmerinformationen bereitgestellte Formular "EIA-VO Register Erfassung" auszufüllen und ebenfalls beim Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abzugeben oder im Vorfeld per Mail an die Meldestelle zu übermitteln
  4. Zur Vereinfachung können die Daten auch bei EquiScore hinterlegt werden

Beschaffenheit der Plätze:

Hallenturnier
Vorbereitungsplatz im Freien
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
 

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
17.04.2021 ( v) 2021-04-17 00:00:00 1. Dressurpferdeprfg. Kl.A 1 DPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
17.04.2021 ( v) 2021-04-17 00:00:00 2. Dressurpferdeprfg. Kl.L 2 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
17.04.2021 ( v) 2021-04-17 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.M* - Kandare 3 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP
17.04.2021 ( n) 2021-04-17 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.S* 4 DRE 750,00  € 750 2 3 LP
17.04.2021 ( n) 2021-04-17 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.S* 5 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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