Darmstadt-Kranichstein (31.05.2020 - 01.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (Hessen). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
20.05.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Darmstadt-Kranichstein
Landesverband:
Hessen
Online-Nennschluss:
29.05.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Stefan Schäfer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
64289,
Darmstadt,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Knut Danzberg
Dirk Feuser
Hartwig Knapp
Jens-Ingolf Schlittgen
Dirk Feuser
Hartwig Knapp
Jens-Ingolf Schlittgen
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder von Vereinen bundesweit nur
a.OK, PK und NK 1 - Bundes kaderathlethen
b. Pferdewirte,
c. Pferdewirtschaftsmeister und deren Auszubildenden,
d. Berufsreiter, die ihr Einkommen gewerbsmäßig durch
-Beritt von Pferden für Dritte,
-regelmäßigen Handel mit Pferden erzielen.
a.OK, PK und NK 1 - Bundes kaderathlethen
b. Pferdewirte,
c. Pferdewirtschaftsmeister und deren Auszubildenden,
d. Berufsreiter, die ihr Einkommen gewerbsmäßig durch
-Beritt von Pferden für Dritte,
-regelmäßigen Handel mit Pferden erzielen.
Besondere Bestimmungen:
A. Allgemeines:
- Da es sich um eine "Late entry"-Veranstaltung handelt wird ein erhöhter Einsatz gem.LPO berechnet.
-Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem. § 26.5 LPO 2018 von 5,00 €pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, sowie Mund/Nasenschutz,
ohne diese eine Durchführung des Turniers nicht möglich ist.
- Da es sich um eine "Late entry"-Veranstaltung handelt wird ein erhöhter Einsatz gem.LPO berechnet.
-Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem. § 26.5 LPO 2018 von 5,00 €pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, sowie Mund/Nasenschutz,
ohne diese eine Durchführung des Turniers nicht möglich ist.
-Nach Nennungsschluss werden keine weiteren Nennungen angenommen!
-Geldpreisauszahlung zu 50% gem. § 25.3 LPO.
-Hufschmied steht nicht zur Verfügung
-Boxen stehen nicht zur Verfügung
-Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 50.4
-Zuschauer sind nicht zugelassen!
-Die unter www.klausenhof-villmar bzw. www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer
Ordnungsmaßnahme gem. LPO § 921 belegt werden.
-ggf. können einzelne Prüfungen in die Halle verlegt werden.
-Auf dem Abreiteplatz Dressur ist das longieren verboten! Dies kann in der kleinen Reithallerfolgen.
Die Meldestelle ist nur über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt!
Das ggf. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung und Eingang der Nenngelder durch den Veranstalter überwiesen.
B. Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden:
a. Unter www.klausenhof-villmar.de bzw. nennung-online.de -Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular
"Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei
Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz, sofern dieser nicht von jedem selbst mitgebracht wird.
b. Es ist pro Reiter nur 1 Pferdepfleger zugelassen.
c. Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
d. Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
e. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschlußl
g. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben aus schließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des
Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände
zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
h. Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 m um den Imbiß nicht gestattet und sollte bestenfalls am
eigenen Fahrzeugs unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erfolgen. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
i. Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel
unter bzw. über 100 Personen.
aa. Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal,
Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung
tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb.Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit,in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungs-
bedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten
und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen
Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragte: Dr. Petra Hummel / Peter Kunhenn/ Stefan Schäfer
-Geldpreisauszahlung zu 50% gem. § 25.3 LPO.
-Hufschmied steht nicht zur Verfügung
-Boxen stehen nicht zur Verfügung
-Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 50.4
-Zuschauer sind nicht zugelassen!
-Die unter www.klausenhof-villmar bzw. www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer
Ordnungsmaßnahme gem. LPO § 921 belegt werden.
-ggf. können einzelne Prüfungen in die Halle verlegt werden.
-Auf dem Abreiteplatz Dressur ist das longieren verboten! Dies kann in der kleinen Reithallerfolgen.
Die Meldestelle ist nur über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt!
Das ggf. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung und Eingang der Nenngelder durch den Veranstalter überwiesen.
B. Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden:
a. Unter www.klausenhof-villmar.de bzw. nennung-online.de -Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular
"Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei
Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz, sofern dieser nicht von jedem selbst mitgebracht wird.
b. Es ist pro Reiter nur 1 Pferdepfleger zugelassen.
c. Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
d. Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
e. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschlußl
g. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben aus schließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des
Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände
zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
h. Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 m um den Imbiß nicht gestattet und sollte bestenfalls am
eigenen Fahrzeugs unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erfolgen. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
i. Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel
unter bzw. über 100 Personen.
aa. Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal,
Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung
tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb.Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit,in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungs-
bedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten
und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen
Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragte: Dr. Petra Hummel / Peter Kunhenn/ Stefan Schäfer
Beschaffenheit der Plätze:
Platzgrößen: Springen 100x70m, Vorb. 20x60m HEUS-Sandböden, Dressur 27x68m, Vorb. 20x60m GUDE-Sandböden.
Hallen: 20x60m, 20x40m HEUS-Sandböden.
Hallen: 20x60m, 20x40m HEUS-Sandböden.
Vorläufige Zeitenteilung:
So. vorm.: 2,3,6; nachm.: 7
Mo. vorm.: 1,4,5; nachm.: 8
Mo. vorm.: 1,4,5; nachm.: 8
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 1. Reitpferdeprüfung | 1 | RPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 2. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 2 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 3. Dressurpferdeprfg.Kl.L | 3 | DPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 4. Dressurpferdeprfg. Kl.M | 4 | DPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 5. Dressurprüfung Kl.M* | 5 | DRE | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 6. Dressurprüfung Kl.M** | 6 | DRE | 500,00 € | 500 | 1 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( n) | 2020-05-31 00:00:00 | 7. Dressurprüfung Kl.S* | 7 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 8. St.Georg Special* | 8 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |