Wolfskehlen (Burghof) -Late entry Amateure- (28.06.2020 - 28.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (Hessen). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
Wichtige Information vom 25.06.2020
Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen bzgl. Begleitpersonen unter
http://psv-hessen.de/2-aktuelles/1167-aktuelle-corona-kontakt-und-betriebsbeschr%C3%A4nkung.html
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 15.06.2020)
In der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist in § 2 Abs. 2 vorletzter Satz geregelt, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.
Dies betrifft jedoch nicht Begleitpersonen der Sportler, insbesondere Betreuer, Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder bei diesem betreuen. Die Begleitpersonen können sich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen auch während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten.
Das Versammlungsverbot, das für mehr als 100 Personen gilt, greift bei Turnieren nicht.
Bitte achten Sie auch weiterhin auf aktuelle Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung erforderlich machen können.
Veranstaltungsort:
Landesverband:
Online-Nennschluss:
Online-Nachnennschluss:
Turnierverwalter:
Internet:
PLZ, Ort:
Längengrad, Breitengrad
Parcourschef:
Richter:
Sigfrid Haaf
Guido Jahn
Simon Schwind
Helmut Steffens
Teilnahmeberechtigung:
LV Hessen-Nassau, PSV Rheinhessen
In LP 1-4 sind maximal 70 Nennungen zugelassen.
Besondere Bestimmungen:
Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem. § 26.5 LPO 2018 von 5,00 € pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Zuschauer sind nicht zugelassen!
Hufschmied ist nicht anwesend.
Boxen stehen nicht zur Verfügung
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter www.nennung-online.de und www.turnierorganisation-beyer.de
Die online abrufbaren Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. LPO § 921 belegt werden.
Teilungen der Prüfungen nach Leistung.
Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 50.4
Das ggf. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung und Eingang der Nenngelder durch den Veranstalter überwiesen.
In allen LP/WB sind max. 2 Startplätze pro Reiter zugelassen, sofern nicht anders angegeben. Ausgenommen Stamm-Mitglieder des gastgebenden Vereins
Hygienebestimmungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden:
a. Unter www.turnierorganisation-beyer.de bzw. nennung-online.de -Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz, sofern dieser nicht von jedem selbst mitgebracht wird.
b. Pro 2 Pferde ist nur 1 Begleitperson zugelassen.
c. Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Begleitpersonen sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
d. Reiter und deren Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
e. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß!
g. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
h. Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 m um den Imbiß nicht gestattet und sollte bestenfalls am eigenen Fahrzeugs unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erfolgen. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
i. Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel unter bzw. über 100 Personen.
aa. Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb.Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit,in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungsbedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Hygienebeauftragte: Michaela Feist, Gabi Köberich
Beschaffenheit der Plätze:
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: Gernsheimer Str., 64560 Riedstadt-Wolfskehlen.
Vorläufige Zeitenteilung:
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Ausschreibung | 12.06.2020 | 2020-06-12 13:35:00 | 62,52 KB | |
Navigation | 09.06.2020 | 2020-06-09 12:28:00 | 68,70 KB | GIF |
Zeiteinteilung (weitere Infos unter www.turnierorganisation-beyer.de) | 29.06.2020 | 2020-06-29 07:42:00 | 123,50 KB |
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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28.06.2020 ( v) | 2020-06-28 00:00:00 | 1. Springprüfung Kl.A* | 1 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
28.06.2020 ( v) | 2020-06-28 00:00:00 | 2. Springprüfung Kl. A** | 2 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 LP |
28.06.2020 ( n) | 2020-06-28 00:00:00 | 3. Springprüfung Kl.L | 3 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
28.06.2020 ( n) | 2020-06-28 00:00:00 | 4. Springprüfung Kl.M* | 4 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |