Niederzeuzheim (07.08.2020 - 09.08.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (Hessen). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
25.05.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Niederzeuzheim
Landesverband:
Hessen
Online-Nennschluss:
28.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
06.08.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Stefan Schäfer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
65589,
Hadamar-Niederzeuzheim,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Stefan Schäfer
Richter:
Christoph Ebnet
Wiebke Hiller
Irene Himstedt
Guido Jahn
Sabrina Kaufmann
Walter Kaufmann
Renate Schubert-Fluck
Mathias Schumillas
Pascal Strohbücker
Sonja Theis
Helena Wayand
Wiebke Hiller
Irene Himstedt
Guido Jahn
Sabrina Kaufmann
Walter Kaufmann
Renate Schubert-Fluck
Mathias Schumillas
Pascal Strohbücker
Sonja Theis
Helena Wayand
Teilnahmeberechtigung:
LP 1-3,6-8,13-15,18,19,21-24,27,28:
LV Hessen, Rheinland-Pfalz, Westfahlen
LP 16,17,25:
LV Hessen
LP/WB 4,5,9-11,20:
BRB Lahn-Taunus, RV Diez, Niederneisen, Montabaur, Rotbachtaler RC
LP 12:
FAB
In LP 7,8 sind max. 40 Nennungen, in LP 6,9,10,18,19 max. 45 Nennungen, in LP 1,23 max. 50 Nennungen, in LP 2,3 max. 60 Nennungen, in LP 15,28 max. 70 Nennungen und in LP 13,14,21,22 max. 80 Nennungen zugelassen.
Besondere Bestimmungen:
- Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem. § 26.5 LPO 2018 von 5,00 €pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, sowie Mund/Nasenschutz, ohne diese eine Durchführung des Turniers nicht möglich ist.
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
- Hufschmied nicht anwesend.
- Für alle Nachnennungen(auch WB gem. WBO) fallen zusätzliche Kosten an ( je 5 € pro Teilnehmer, Pferd und Startplatz).
- Boxen stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Kostenbeitrag pro Box 100,-- €. Erste Einstreu (Stroh) wird gestellt.
- Eigene Stallzelte sind nicht möglich.
- Die Dressurprüfungen, die einzeln geritten werden, sind auswendig zu reiten oder es ist ein eigener Kommandogeber mitzubringen.
- Für Mitglieder des gastgebenden Vereins entfällen die Startplatzbegrenzungen.
- Die unter www.klausenhof-villmar bzw. www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. LPO § 921 belegt werden.
- Boxen stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Kostenbeitrag pro Box 100,-- €. Erste Einstreu (Stroh) wird gestellt.
- Eigene Stallzelte sind nicht möglich.
- Die Dressurprüfungen, die einzeln geritten werden, sind auswendig zu reiten oder es ist ein eigener Kommandogeber mitzubringen.
- Für Mitglieder des gastgebenden Vereins entfällen die Startplatzbegrenzungen.
- Die unter www.klausenhof-villmar bzw. www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. LPO § 921 belegt werden.
Die Meldestelle ist nur über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt!
Das ggf. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung und Eingang der Nenngelder durch den Veranstalter überwiesen.
Das ggf. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung und Eingang der Nenngelder durch den Veranstalter überwiesen.
B. Besondere Beachtung der Beeinträchti gungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden:
a. Unter www.klausenhof-villmar.de bzw. nennung-online.de -Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vor lage dieses Formulars ist kein Start möglich.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz, sofern dieser nicht von jedem selbst mitgebracht wird.
a. Unter www.klausenhof-villmar.de bzw. nennung-online.de -Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vor lage dieses Formulars ist kein Start möglich.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz, sofern dieser nicht von jedem selbst mitgebracht wird.
b. Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
c. Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
d. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tages band) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
e. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss.
f. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben aus schließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
g. Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 m um den Imbiss nicht gestattet und sollte bestenfalls am
eigenen Fahrzeug unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erfolgen. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
h. Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel
unter bzw. über 250 Personen.
c. Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
d. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tages band) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
e. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss.
f. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben aus schließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
g. Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 m um den Imbiss nicht gestattet und sollte bestenfalls am
eigenen Fahrzeug unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erfolgen. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
h. Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel
unter bzw. über 250 Personen.
aa. Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal,
Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung
tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb. Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit, in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungsbedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 250 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen.
Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung
tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb. Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit, in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungsbedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 250 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen.
dd. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 15.06.2020): In der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist in § 2 Abs. 2 vorletzter Satz geregelt, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind. Dies betrifft jedoch nicht Begleitpersonen der Sportler, insbesondere Betreuer, Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder bei diesem betreuen. Die Begleitpersonen können sich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen auch während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten. Das Versammlungsverbot, das für mehr als 100 Personen gilt, greift bei Turnieren nicht.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Hygienebeauftragte: Michaela Brockmann
Beschaffenheit der Plätze:
Springen 110x65m Sand, Vorb. 50x60m Sand, 65x20m Halle mit HEUS-Sand, Dressur 20x60m Sand (Stadion), Vorb. 20x60m Sand
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: Kapellenstr./Reitplatz, 65589 Hadamar-Niederzeuzheim
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: Kapellenstr./Reitplatz, 65589 Hadamar-Niederzeuzheim
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2,6,7; nachm.: 3,4,5,9,10
Sa. vorm.: 8,11,12,13,25,27; nachm.: 14,15,19
So. vorm.: 16,17,20,21,22; nachm.: 18,23,28
Sa. vorm.: 8,11,12,13,25,27; nachm.: 14,15,19
So. vorm.: 16,17,20,21,22; nachm.: 18,23,28
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
07.08.2020 ( v) | 2020-08-07 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
07.08.2020 ( v) | 2020-08-07 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
07.08.2020 ( n) | 2020-08-07 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
07.08.2020 ( n) | 2020-08-07 00:00:00 | 4. Stilspring-WB - mit Erlaubter Zeit (EZ) | 4 | SPR | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
07.08.2020 ( n) | 2020-08-07 00:00:00 | 5. Springprüfung Kl.A* | 5 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
07.08.2020 ( v) | 2020-08-07 00:00:00 | 6. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 6 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
07.08.2020 ( v) | 2020-08-07 00:00:00 | 7. Dressurpferdeprfg.Kl.L | 7 | DPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 8. Dressurpferdeprfg. Kl.M | 8 | DPF | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
07.08.2020 ( n) | 2020-08-07 00:00:00 | 9. Dressur-WB (E 5/2, 2 bis 4 Reiter) | 9 | DRE | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
07.08.2020 ( n) | 2020-08-07 00:00:00 | 10. Dressurprüfung Kl.A* | 10 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 11. Springprüfung Kl. A** | 11 | SPR | 150,00 € | 150 | 3 4 5 6 LP |
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 12. Stilspringprfg.Kl.L m.St. für Amateure | 12 | SPR | 250,00 € | 250 | 3 4 5 LP |
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 13. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L | 13 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
08.08.2020 ( n) | 2020-08-08 00:00:00 | 14. Punktespringprüfung Kl.M* | 14 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
08.08.2020 ( n) | 2020-08-08 00:00:00 | 15. Springprüfung Kl.S* (evtl. Flutlicht) | 15 | SPR | 1.250,00 € | 1250 | 1 2 3 LP |
09.08.2020 ( v) | 2020-08-09 00:00:00 | 16. Dressurreiterprüfung Kl.A | 16 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
09.08.2020 ( v) | 2020-08-09 00:00:00 | 17. Dressurreiterprüfung Kl.L* | 17 | DRE | 200,00 € | 200 | 4 5 LP |
09.08.2020 ( n) | 2020-08-09 00:00:00 | 18. Dressurprüfung Kl.M** | 18 | DRE | 500,00 € | 500 | 2 3 4 LP |
08.08.2020 ( n) | 2020-08-08 00:00:00 | 19. St.Georg Special* | 19 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
09.08.2020 ( v) | 2020-08-09 00:00:00 | 20. Eignungsprüfung Kl.A für | 20 | EPR | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
09.08.2020 ( v) | 2020-08-09 00:00:00 | 21. Springprüfung Kl.L | 21 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
09.08.2020 ( v) | 2020-08-09 00:00:00 | 22. Springprüfung Kl.M* | 22 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
09.08.2020 ( n) | 2020-08-09 00:00:00 | 23. Springpferdeprüfung Kl.M* | 23 | SPF | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
24. Springprfg.Kl.S m.St.* - fällt aus! - siehe LP 28 | 24 | SPR | 2.000,00 € | 2000 | 1 2 3 LP | ||
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 25. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. | 25 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
26. Dressurprüfung Kl.M** | 26 | DRE | 500,00 € | 500 | 2 3 4 LP | ||
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 27. U25-Dressurprüfung Kl.S* | 27 | DRE | 750,00 € | 750 | 2 3 LP |
09.08.2020 ( n) | 2020-08-09 00:00:00 | 28. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.S* | 28 | SPR | 1.500,00 € | 1500 | 1 2 3 LP |