Ziegenhain (29.08.2020 - 30.08.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (Hessen). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
05.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Ziegenhain
Landesverband:
Hessen
Online-Nennschluss:
17.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
28.08.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Ginia Heller
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
34613,
Schwalmstadt-Ziegenhain,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Nora Ehlers
Christoph Hungerland
Andrea Schönberger
Christoph Hungerland
Andrea Schönberger
Teilnahmeberechtigung:
LP 1 - 8:
LV Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Hannover, Mecklenburg-Vorpommern, Weser-Ems, Westfalen, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein, Thüringen
Besondere Bestimmungen:
- Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr gem. § 26.5 LPO von 5,00 € pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie.
- In allen LP erfolgt eine Geldpreisauszahlung zu 50 % gem. §25.3 LPO.
- Die Meldestelle ist vorzugswesie über equi-score oder telefonsich erreichbar.
- Für alle Prüfungen des Tages ist grundsätzlich eine Stunde vorher Meldeschluss.
- Ein Hufschmied ist nicht anwesend und auch nicht in Rufbereitschaft.
- Wir weisen darauf hin, dass während der gesamten Veranstaltung Film-u./o. Fotoaufnahmen gemacht werden, die evtl. für Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden.
- Unter www.nennung-online.de -Teilnehmerinformationen- ist ein "Anwesenheitsformular" zu finden. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter für jeden Veranstaltungstag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) ist dieses Formular an der Eingangskontrolle abzugegeben und gegen ein Tagesband einzutauschen.
- Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
- Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
- In allen Bereichen, in denen der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Maske Pflicht.
- Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden.
- Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO §920,2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. LPO §921 belegt werden.
- den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß.
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
- Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten.
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmelunter bzw. über 250 Personen.
aa. Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal,Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckungtragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb.Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit,in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in
Begleitung betreuungs-bedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der
Schutzmaßnahmen. Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 250 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 250 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines "Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den "Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist.
- Hygienebeauftrage: Katja Schwalm
- In allen LP erfolgt eine Geldpreisauszahlung zu 50 % gem. §25.3 LPO.
- Die Meldestelle ist vorzugswesie über equi-score oder telefonsich erreichbar.
- Für alle Prüfungen des Tages ist grundsätzlich eine Stunde vorher Meldeschluss.
- Ein Hufschmied ist nicht anwesend und auch nicht in Rufbereitschaft.
- Wir weisen darauf hin, dass während der gesamten Veranstaltung Film-u./o. Fotoaufnahmen gemacht werden, die evtl. für Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden.
- Unter www.nennung-online.de -Teilnehmerinformationen- ist ein "Anwesenheitsformular" zu finden. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter für jeden Veranstaltungstag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) ist dieses Formular an der Eingangskontrolle abzugegeben und gegen ein Tagesband einzutauschen.
- Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
- Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
- In allen Bereichen, in denen der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Maske Pflicht.
- Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden.
- Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO §920,2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. LPO §921 belegt werden.
- den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß.
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
- Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten.
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Hessische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmelunter bzw. über 250 Personen.
aa. Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal,Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckungtragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
bb.Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit,in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je Person, gegebenenfalls in
Begleitung betreuungs-bedürftiger Personen, aufhält;
cc. Information der Teilnehmenden über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der
Schutzmaßnahmen. Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 250 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 250 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des§ 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines "Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den "Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist.
- Hygienebeauftrage: Katja Schwalm
Beschaffenheit der Plätze:
Dressur 20x60m weißer Sand mit Vlies; Vorb. 70x50 weißer Sand mit Vlies (Springplatz)
Navi-Adresse: An der Lämmerweide, 34613 Schwalmstadt-Ziegenhain.
Navi-Adresse: An der Lämmerweide, 34613 Schwalmstadt-Ziegenhain.
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 7,8; nachm.: 5,6
So. vorm.: 3,4; nachm.: 1,2
So. vorm.: 3,4; nachm.: 1,2
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 1. Dressurprüfung Kl.M* | 1 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 2. Dressurprfg. Kl.L* | 2 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 3. Dressurprüfung Kl.A** | 3 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 4. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 4 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 5. Dressurreiterprüfung Kl.M* | 5 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 6. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 6 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 7. Dressur-WB (E 5/2, 2 bis 4 Reiter) | 7 | DRE | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 8. Dressurreiterprüfung Kl.A | 8 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |