Landenhausen (28.08.2020 - 30.08.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (Hessen). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
04.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Landenhausen
Landesverband:
Hessen
Online-Nennschluss:
17.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
27.08.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Simone Keller
Internet:
https://www.horse-shop.net/
PLZ, Ort:
36367,
Wartenberg-Landenhausen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Torsten Aab
Richter:
Sabine Bunk
Joachim Daum
Sigfrid Haaf
Andrea Herzig
Joachim Daum
Sigfrid Haaf
Andrea Herzig
Teilnahmeberechtigung:
LP/WB 1-15:
LV Hessen
LV Hessen
Besondere Bestimmungen:
- Hufschmied in Rufbereitschaft.
- Für TN des RFV Landenhausen entfallen die Begrenzungen der Startplätze.
- Für TN des RFV Landenhausen entfallen die geforderten Mindesterfolge der Pferde.
- Boxen stehen nur im Notfall nach Rücksprache mit der Turnierleitung Adrian Keller 0170/4884660, Mail: adrian.keller@horse-shop.net zur Verfügung.
-Erklärung der Startbereitschaft ist für alle Prüfungen am Vorabend per equi-score bis 18.00 Uhr.
- Für TN des RFV Landenhausen entfallen die Begrenzungen der Startplätze.
- Für TN des RFV Landenhausen entfallen die geforderten Mindesterfolge der Pferde.
- Boxen stehen nur im Notfall nach Rücksprache mit der Turnierleitung Adrian Keller 0170/4884660, Mail: adrian.keller@horse-shop.net zur Verfügung.
-Erklärung der Startbereitschaft ist für alle Prüfungen am Vorabend per equi-score bis 18.00 Uhr.
- Der Veranstalter behält sich vor, Prüfung Nr. 6 auf Samstag zu verlegen.
- Pro Teilnehmer ist eine Zusatzgebühr von 10,00 € in Neon unter zusätzliche Leistungen zu buchen. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie.
- Die Reiter werden gebeten, max. 1,5 Stunden vor dem ersten Start anzureisen und max. 1,5 Stunden nach dem letzten Start die Reitanlage zu verlassen.
- Folgende Anzahl von Begleitpersonen sind zulässig: 1 Pferd = 1 Begleitperson, 2-4 Pferde = 2 Begleitpersonen, ab 5 Pferden = 3 Begleitpersonen
In der gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des hessischen Ministeriums ist geregelt, dass ab 06.07.2020 Zuschauer bei Wettkämpfen aktuell wieder gestattet sind.
Besondere Maßnahmen, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden, sind in Folge der Corona-Pandemie zu beachten:
1. Anwesenheitsnachweis
In NEON finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter, Begleiter und Zuschauer unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start, keine Begleitung und kein Zuschauen möglich.
2. Gesundheit/Mund-und Nasenschutz
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. In allen geschlossenen Räumen besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz. Der Mund-und Nasenschutz ist von den Reitern, Begleitern und Zuschauern selbst mitzubringen.
3. Turnier-Gastronomie
Die an der Gastronomie angebrachten Hinweise sind unbedingt zu beachten. Die Abstandsregeln von 1,5 m beim Anstehen und Verzehren sind einzuhalten.
4. Abstandsregeln/Mund- und Nasenschutz
Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und Pflicht für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) in allen geschlossenen Gebäuden zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
5. Information über Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln
Die Information der Teilnehmenden erfolgt über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
6. Bußgeld/Ordnungsmaßnahmen
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Bei einem Verstoß gegen die o.g. Maßnahmen behält sich der Veranstalter den Ausschluss der zuwiderhandelnden Person/Personen vor.
Hygienebeauftragte: Christof Keller, Volker Obenhack
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht:
in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines "Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den "Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist.
- Pro Teilnehmer ist eine Zusatzgebühr von 10,00 € in Neon unter zusätzliche Leistungen zu buchen. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie.
- Die Reiter werden gebeten, max. 1,5 Stunden vor dem ersten Start anzureisen und max. 1,5 Stunden nach dem letzten Start die Reitanlage zu verlassen.
- Folgende Anzahl von Begleitpersonen sind zulässig: 1 Pferd = 1 Begleitperson, 2-4 Pferde = 2 Begleitpersonen, ab 5 Pferden = 3 Begleitpersonen
In der gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des hessischen Ministeriums ist geregelt, dass ab 06.07.2020 Zuschauer bei Wettkämpfen aktuell wieder gestattet sind.
Besondere Maßnahmen, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden, sind in Folge der Corona-Pandemie zu beachten:
1. Anwesenheitsnachweis
In NEON finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter, Begleiter und Zuschauer unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start, keine Begleitung und kein Zuschauen möglich.
2. Gesundheit/Mund-und Nasenschutz
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. In allen geschlossenen Räumen besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz. Der Mund-und Nasenschutz ist von den Reitern, Begleitern und Zuschauern selbst mitzubringen.
3. Turnier-Gastronomie
Die an der Gastronomie angebrachten Hinweise sind unbedingt zu beachten. Die Abstandsregeln von 1,5 m beim Anstehen und Verzehren sind einzuhalten.
4. Abstandsregeln/Mund- und Nasenschutz
Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und Pflicht für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) in allen geschlossenen Gebäuden zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
5. Information über Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln
Die Information der Teilnehmenden erfolgt über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
6. Bußgeld/Ordnungsmaßnahmen
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Bei einem Verstoß gegen die o.g. Maßnahmen behält sich der Veranstalter den Ausschluss der zuwiderhandelnden Person/Personen vor.
Hygienebeauftragte: Christof Keller, Volker Obenhack
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht:
in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines "Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den "Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist.
Beschaffenheit der Plätze:
Springen: 45x80m HEUS-Sandboden, Vorb. 40x60m Sand
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: Am Sportzentrum, 36367 Wartenberg-Landenhausen
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: Am Sportzentrum, 36367 Wartenberg-Landenhausen
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5,6
Sa. vorm.: 7,8,9; nachm.: 10,11
So. vorm.: 12,13; nachm.: 14,15
Sa. vorm.: 7,8,9; nachm.: 10,11
So. vorm.: 12,13; nachm.: 14,15
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Anwesenheitsnachweis - ausgefüllt mitbringen | 18.08.2020 | 2020-08-18 11:31:00 | 109,93 KB | |
Ausschreibung | 05.08.2020 | 2020-08-05 12:15:00 | 130,07 KB | |
Hinweise Reiter Turnier Corona | 27.08.2020 | 2020-08-27 10:09:00 | 187,26 KB | |
Pferdeverzeichnis | 20.08.2020 | 2020-08-20 09:02:00 | 148,91 KB | |
Teilnehmerliste | 20.08.2020 | 2020-08-20 09:01:00 | 73,92 KB | |
Zeiteinteilung | 23.08.2020 | 2020-08-23 08:41:00 | 157,94 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
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28.08.2020 ( v) | 2020-08-28 00:00:00 | 1. Eignungsprüfung Kl.A für | 1 | EPR | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
28.08.2020 ( v) | 2020-08-28 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A* | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
28.08.2020 ( v) | 2020-08-28 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.A** | 3 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
28.08.2020 ( n) | 2020-08-28 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.L | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
28.08.2020 ( n) | 2020-08-28 00:00:00 | 5. Springpferdeprüfung Kl.M* | 5 | SPF | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
28.08.2020 ( n) | 2020-08-28 00:00:00 | 6. Springreiter-WB | 6 | SPR | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 7. Stilspring-WB - mit Erlaubter Zeit (EZ) | 7 | SPR | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 8. Stilspringprüfung Kl.A* | 8 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 9. Stilspringprüfung Kl.L | 9 | SPR | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 10. Springprüfung Kl.L | 10 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 11. Springprüfung Kl.M* | 11 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 12. Springprüfung Kl. A** | 12 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 13. Springprüfung Kl.L | 13 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 14. Punktespringprüfung Kl.M* | 14 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 15. Springprüfung Kl.M** | 15 | SPR | 600,00 € | 600 | 2 3 4 LP |