Weilburg-Drommershausen (11.09.2020 - 13.09.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PFERDESPORT Journal (Hessen). Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
30.07.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Weilburg-Drommershausen
Landesverband:
Hessen
Online-Nennschluss:
31.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
10.09.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Sybille Kramer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
35781,
Weilburg-Drommershausen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Christian Schaffrath
Richter:
Daniela Gey
Dagmar Hofmann
Jutta Kreusel
Cirkeline Möller
Sonja Theis
Dagmar Hofmann
Jutta Kreusel
Cirkeline Möller
Sonja Theis
Teilnahmeberechtigung:
LP/WB 1-19:
LV Hessen und Rheinland-Pfalz
In LP 1 sind max. 40 Nennungen zugelassen.
In LP/WB 2-8 und 10-19 sind max. 50 Nennungen zugelassen.
LV Hessen und Rheinland-Pfalz
In LP 1 sind max. 40 Nennungen zugelassen.
In LP/WB 2-8 und 10-19 sind max. 50 Nennungen zugelassen.
Besondere Bestimmungen:
- Der Hufschmied ist nicht anwesend.
-Gem. § 25.3 LPO erfolgt eine Auszahlung der Geldpreise zu 50 %.
Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr von 5,00 € pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie
In der gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des hessischen Ministeriums ist geregelt, dass ab 06.07.2020 Zuschauer bei Wettkämpfen aktuell wieder
gestattet sind.
Besondere Maßnahmen, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden, sind in Folge der Corona-Pandemie zu beachten:
1. Anwesenheitsnachweis
In NEON finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter, Begleiter und Zuschauer
unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start, keine Begleitung und kein
Zuschauen möglich.
2. Gesundheit/Mund-und Nasenschutz
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. In allen geschlossenen Räumen besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz. Der
Mund-und Nasenschutz ist von den Reitern, Begleitern und Zuschauern selbst mitzubringen.
3. Turnier-Gastronomie
Die an der Gastronomie angebrachten Hinweise sind unbedingt zu beachten.
Die Abstandsregeln von 1,5 m beim Anstehen und Verzehren sind einzuhalten.
4. Abstandsregeln/Mund- und Nasenschutz
Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und Pflicht für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) in allen geschlossenen Gebäuden zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine
ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
5. Information über Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln
Die Information der Teilnehmenden erfolgt über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
6. Bußgeld/Ordnungsmaßnahmen
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Bei einem Verstoß gegen die o.g. Maßnahmen behält sich der Veranstalter den Ausschluss der zuwiderhandelnden Person/Personen vor.
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht:
-Gem. § 25.3 LPO erfolgt eine Auszahlung der Geldpreise zu 50 %.
Im Nenngeld ist eine Zusatzgebühr von 5,00 € pro Startplatz enthalten. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie
In der gültigen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des hessischen Ministeriums ist geregelt, dass ab 06.07.2020 Zuschauer bei Wettkämpfen aktuell wieder
gestattet sind.
Besondere Maßnahmen, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden, sind in Folge der Corona-Pandemie zu beachten:
1. Anwesenheitsnachweis
In NEON finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter, Begleiter und Zuschauer
unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start, keine Begleitung und kein
Zuschauen möglich.
2. Gesundheit/Mund-und Nasenschutz
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. In allen geschlossenen Räumen besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz. Der
Mund-und Nasenschutz ist von den Reitern, Begleitern und Zuschauern selbst mitzubringen.
3. Turnier-Gastronomie
Die an der Gastronomie angebrachten Hinweise sind unbedingt zu beachten.
Die Abstandsregeln von 1,5 m beim Anstehen und Verzehren sind einzuhalten.
4. Abstandsregeln/Mund- und Nasenschutz
Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und Pflicht für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) in allen geschlossenen Gebäuden zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine
ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
5. Information über Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln
Die Information der Teilnehmenden erfolgt über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
6. Bußgeld/Ordnungsmaßnahmen
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden! Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Bei einem Verstoß gegen die o.g. Maßnahmen behält sich der Veranstalter den Ausschluss der zuwiderhandelnden Person/Personen vor.
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie verpflichten sich die Teilnehmer mit der Abgabe ihrer Nennung zu einer Risikoübernahme bei der Verwirklichung nachfolgender Risiken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Nenngeldes besteht nicht:
- in jenen Fällen, in denen aufgrund von Bestimmungen einer Verordnung und/oder aufgrund anderer behördlicher Verfügungen die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz innerhalb eines "Corona-Risikogebietes" (u.a. Bezirk, Landkreis o.ä. über den "Lockdown" verhängt wurde) haben, untersagt ist.
Beschaffenheit der Plätze:
Springen 90x40m, Dressur 2 x 20x40m, Vorb. 25x40m Sandplätze
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: 35781 Drommershausen, Pfannenstielstr., danach der Beschilderung folgen
NAVI-Adresse des Turnierplatzes: 35781 Drommershausen, Pfannenstielstr., danach der Beschilderung folgen
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5,6
Sa. vorm.: 7,8,10,11; nachm.: 9,12,13
So. vorm.: 14,15,16; nachm.: 17,18,19
Sa. vorm.: 7,8,10,11; nachm.: 9,12,13
So. vorm.: 14,15,16; nachm.: 17,18,19
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Anleitung EIA-VO-Equiscore | 01.09.2020 | 2020-09-01 01:01:00 | 1,38 MB | |
Anwesenheitsnachweis | 01.09.2020 | 2020-09-01 00:58:00 | 261,66 KB | |
Ausschreibung | 03.08.2020 | 2020-08-03 23:18:00 | 146,41 KB | |
EIA-Formular | 01.09.2020 | 2020-09-01 00:59:00 | 191,70 KB | |
Hygienekonzept | 05.09.2020 | 2020-09-05 18:08:00 | 45,80 KB | |
Teilnehmerliste - Stand 06.09.2020 | 06.09.2020 | 2020-09-06 23:48:00 | 76,76 KB | |
Zeiteinteilung | 05.09.2020 | 2020-09-05 22:29:00 | 40,69 KB |
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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11.09.2020 ( v) | 2020-09-11 00:00:00 | 1. Eignungsprüfung Kl.A für | 1 | EPR | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
11.09.2020 ( v) | 2020-09-11 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A* | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
11.09.2020 ( v) | 2020-09-11 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.A** | 3 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
11.09.2020 ( n) | 2020-09-11 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.L | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
11.09.2020 ( n) | 2020-09-11 00:00:00 | 5. Punktespringprüfung Kl.L | 5 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
11.09.2020 ( n) | 2020-09-11 00:00:00 | 6. Springprüfung Kl.M* | 6 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 7. Dressurreiter-WB (RE 2) | 7 | DRE | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 8. Dressur-WB (E 5/2) | 8 | DRE | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 9. Reiter-WB Schritt - Trab - Galopp | 9 | SOS | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 10. Dressurreiterprüfung Kl.A | 10 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 11. Dressurprüfung Kl.A** | 11 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 LP |
12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 12. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 12 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 13. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 13 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 14. Springreiter-WB | 14 | SPR | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 15. Stilspring-WB - mit Erlaubter Zeit (EZ) | 15 | SPR | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 16. Stilspringprüfung Kl.A* | 16 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 17. Springprüfung Kl. A** | 17 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 LP |
13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 18. Springprüfung Kl.L | 18 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 19. Springprüfung Kl.M* | 19 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |