Böblingen (18.07.2020 - 19.07.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitung: Reiterjournal.
Verbindlich ist die genehmigte und in Neon veröffentlichte Ausschreibung.
Online-Veröffentlichung:
26.06.2020 , 10:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Böblingen
Landesverband:
Baden Württemberg
Online-Nennschluss:
11.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Lena Bader
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
71032,
Böblingen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Walter Holzapfel
Richter:
Peter Bort
Helmut Hartmann
Holger Martin
Helmut Hartmann
Holger Martin
Teilnahmeberechtigung:
Prfg. 1-3, 5-9: Stammmitglieder von Vereinen aus Baden-Württemberg.
Prf. 4: Stammmitglieder aus dem PSK Böblingen, sowie Teilnehmer der Prüfungen 7-9.
Prf. 4: Stammmitglieder aus dem PSK Böblingen, sowie Teilnehmer der Prüfungen 7-9.
Besondere Bestimmungen:
- Veranstaltungsort: Tiergartenstr. 4, 71032 Böblingen
- Turniertierarzt ist die Pferdeklinik in Waldenbuch
- Hufschmied ist in Rufbereitschaft
- Die Meldestelle ist ausschließlich über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt!
- Meldeschluss ist jeweils am Vortag.
- Für die humanmedizinische Versorgung vor Ort sind im Nenngeld/Einsatz 1,00 € enthalten.
- Turniertierarzt ist die Pferdeklinik in Waldenbuch
- Hufschmied ist in Rufbereitschaft
- Die Meldestelle ist ausschließlich über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt!
- Meldeschluss ist jeweils am Vortag.
- Für die humanmedizinische Versorgung vor Ort sind im Nenngeld/Einsatz 1,00 € enthalten.
- Für die tierärztliche Versorgung vor Ort sind im Nenngeld/Einsatz 1,00 € enthalten.
- Nach Nennschluss und am Turnier sind keine Nachnennungen mehr möglich, da auf Grund der Corona-Bestimmungen vorab Teilnehmerlisten den örtlichen Behörden vorgelegt werden müssen.
- Nach Nennschluss und am Turnier sind keine Nachnennungen mehr möglich, da auf Grund der Corona-Bestimmungen vorab Teilnehmerlisten den örtlichen Behörden vorgelegt werden müssen.
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 500.4
- Die LK gibt Dispens zu den Besonderen Bestimmungen Ba-Wü§ 16.12
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 59.2.1 (keine Siegerehrung)
- Geldpreise werden nach § 25.3 LPO nicht ausgezahlt.
- Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK.
- Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle von Reitern, Pferden oder Zuschauern, für Diebstahl sowie Sachschäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen. Die Teilnahme, der Besuch oder die Benutzung der Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden.
- Unter www.nennung-online.de -Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zu zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtungder Anordnung/ Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte: Michael Hass und Lena Bader
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 59.2.1 (keine Siegerehrung)
- Geldpreise werden nach § 25.3 LPO nicht ausgezahlt.
- Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK.
- Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle von Reitern, Pferden oder Zuschauern, für Diebstahl sowie Sachschäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen. Die Teilnahme, der Besuch oder die Benutzung der Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden.
- Unter www.nennung-online.de -Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zu zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtungder Anordnung/ Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte: Michael Hass und Lena Bader
Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
a) Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
b) Es ist grundsätzlich je Reiter nur eine Begleitperson zugelassen. Startet ein Teilnehmer mit 2 Pferden in einer Prüfung so ist ein weiterer Pfleger erlaubt.
c) Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Begleiter sind (siehe b.), bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
d) Reiter und Begleiter dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/ die Pferde gestartet werden.
e) Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
g) Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Nach der Prüfung haben die Reiter/Pfleger bzw. Betreuer das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Beschaffenheit der Plätze:
Springplatz: 40x100 m (Sand), Abreiten Halle 25x55 m (Terratex)
Der Veranstalter behält sich vor, witterungsbedingt einzelne Prüfungen in der Halle durchzuführen.
Der Veranstalter behält sich vor, witterungsbedingt einzelne Prüfungen in der Halle durchzuführen.
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 8,9; nachm.: 4,6,7
So. vorm.: 3,5; nachm.: 1,2
So. vorm.: 3,5; nachm.: 1,2
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Anwesenheitsnachweis | 15.07.2020 | 2020-07-15 09:18:00 | 34,80 KB | |
Info zum Turnierbetrieb - unbedingt beachten! | 03.07.2020 | 2020-07-03 13:02:00 | 446,98 KB | |
Zeiteinteilung Stand 08.07.2020 | 08.07.2020 | 2020-07-08 17:12:00 | 32,94 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
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19.07.2020 ( n) | 2020-07-19 00:00:00 | 1. Springprüfung Kl.M** | 1 | SPR | 500,00 € | 500 | 2 3 4 LP |
19.07.2020 ( n) | 2020-07-19 00:00:00 | 2. Springprüfung Kl.M* | 2 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
19.07.2020 ( v) | 2020-07-19 00:00:00 | 3. Springprüfung Kl.L | 3 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
18.07.2020 ( n) | 2020-07-18 00:00:00 | 4. Springprüfung Kl.L | 4 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
19.07.2020 ( v) | 2020-07-19 00:00:00 | 5. Springprüfung Kl.L | 5 | SPR | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
18.07.2020 ( n) | 2020-07-18 00:00:00 | 6. Springprüfung Kl. A** | 6 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
18.07.2020 ( n) | 2020-07-18 00:00:00 | 7. Springpferdeprüfung Kl.L | 7 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
18.07.2020 ( v) | 2020-07-18 00:00:00 | 8. Springpferdeprüfung Kl.A** | 8 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
18.07.2020 ( v) | 2020-07-18 00:00:00 | 9. Springpferdeprüfung Kl.A* | 9 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |