Rot am See- Musdorf (24.07.2020 - 26.07.2020)
Online-Veröffentlichung:
07.07.2020 , 20:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Rot am See- Musdorf
Landesverband:
Baden Württemberg
Online-Nennschluss:
17.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Volker Hollenbach
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
74585,
Rot am See
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschefs:
Peter Poschner - Helmut Raatz
Richter:
Klaus Blässing
Hans-Georg Linsenmeyer
Dieter Melwitz
Michael Schoebel
Frank Uhde
Hans-Georg Linsenmeyer
Dieter Melwitz
Michael Schoebel
Frank Uhde
Teilnahmeberechtigung:
Prfg. 1-17, 21: Stammmitglieder von Vereinen aus Baden-Württemberg und Bayer, sowie Gastreiter.
Prfg. 18-20: Ponyreiter national.
Besondere Bestimmungen:
- Veranstaltungsort: Musdorf, 74585 Rot am See
- Turniertierarzt ist die Tierarztpraxis Dr. Kühnle
- Kein Hufschmied vor Ort.
- Turniertierarzt ist die Tierarztpraxis Dr. Kühnle
- Kein Hufschmied vor Ort.
- Für die humanmedizinische Versorgung vor Ort sind im Nenngeld/Einsatz 1,50 € enthalten.
- Für die tierärztliche Versorgung vor Ort sind im Nenngeld/Einsatz 1,50 € enthalten.
- Meldestelle nur über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt, gilt nur für Meldungen, Abrechnung einzeln mit Mundschutz am Ende des letzten Starts.
- Meldeschluss ist für alle Prüfungen bereits am Donnerstagabend.
- Einsätze sind in WBO-Nennungen als Scheck beizufügen oder es ist NeOn zu nutzen. Unbezahlte Nennungen werden nicht bearbeitet.
- Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK.
- Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK.
- Stallungen stehen zur Verfügung. Gebühr 140 € pro Strohbox, 150 € für Spänebox (die erste Einstreu wird gestellt). Boxen ohne Vorauszahlung werden nicht reserviert.
- Gebühr für Stromanschluss bei Wohnwagen oder LKW beträgt 50 € und ist mit der Nennung zu zahlen.
- Die LK gibt Dispens zu den Besonderen Bestimmungen Ba-Wü§ 16.12
- Siegerehrungen finden ohne Pferd statt. Schleifen und evtl. Ehrenpreise werden kontaktlos übergeben. Ggf. auszuzahlende Geldpreise werden nach der Schlussabrechnung an der Meldestelle ausgegeben.
- Geldpreise werden in Prfg. 1-16und 18-21 nach § 25.2 LPO zu 50 % ausgezahlt, ohne Ehrenpreise soweit kein Sponsoring erfolgt.
- Geldpreise werden in Prfg. 1-16und 18-21 nach § 25.2 LPO zu 50 % ausgezahlt, ohne Ehrenpreise soweit kein Sponsoring erfolgt.
- Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltens Hinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/ Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO §920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragter Herr Rümmele und Herr Hollenbach
Zusätzliche Regelungen der Besonderen Bestimmungen („Corona Regeln“) aufgrund des Hygienekonzept nach §2 Abs. 1 Corona VO Sport Bawü:
- Zuwiderhandlungen gegen die anwendbaren Corona VO des Landes Baden-Württemberg können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
- Ein Verstoß gegen die Regelungen der Besonderen Bestimmungen führt zum Ausschluss der Veranstaltung.
- Den Anweisungen der eingesetzten Helfer zur Durchsetzung der Hygienemaßnahmen, Ausschreibung/Besonderen Bestimmungen und anwendbaren Corona VO des Landes Baden-Württemberg ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist jederzeit, auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungs- und Parkplätzen, beim Ent- und Verladen der Pferde usw. auf dem gesamten Turniergelände einzuhalten. Händeschütteln, Umarmungen, Menschenansammlungen, etc sind entsprechend nicht erlaubt.
- In Situationen in denen der 1,5 m Abstand notwendigerweise nicht eingehalten werden, ist jederzeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt z.B. auf den Sanitäranlagen oder auf der Stallgasse des Stallzeltes. Unterschreiten des 1,5 m Abstandes zur Gruppenbildung mit Mund-Nasen-Schutz ist ausdrücklich nicht erlaubt.
- Unter der Rubrik « TEILNEHMERINFORMATION » ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis" veröffentlicht. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars von Reiter und Begleitperson ist kein Start möglich.
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typisch sind. Nähere Informationen sind z.B. auf www.rki.de/ncov nach zu lesen. Die Abwesenheit entsprechender Symptome ist nach Corona VO Sport Ba-Wü zu bestätigen und wird ebenfalls mit dem Formular „Anwesenheitsnachweis“ abgefragt.
- Zusätzlich zu den teilnehmenden Reitern ist der Zugang zum Turniergelände für jeweils eine Begleitperson pro 2 Pferde gestattet. Die Begleitperson muss das Turniergelände im selben KFZ bzw Konvoi betreten und verlassen.
- Unter Einhaltung der Abstandsregelungen sind maximal 100 Zuschauer auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt. Es besteht kein Anspruch auf Einlass.
- Für Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen oder Zuschauer sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag während der Prüfungen anwesend sein, in denen das Pferd/die Pferde gestartet werden. Hierfür gelten die Zeitangaben der Zeiteinteilung plus 90 Minuten vor Beginn des ersten Starts der Prüfung bis 30 Minuten nach Beendigung des letzten Starts des Teilnehmers/Pferdes.
- Reiter von im Stallzelt aufgestallten Pferden und deren registrierte Begleitpersonen dürfen sich darüber hinaus zur notwendigen Versorgung der Pferde im Bereich des Stallzeltes aufhalten.
- Im Stallzelt ist grundsätzlich von allen Beteiligten die ausgeschilderte Einbahnstraßen-Regelung an zu wenden.
- Sämtliche Tätigkeiten außer Fütterung und Tränken der Pferde sowie Ausmisten der Boxen sind auf der Stallgasse des Stallzeltes nicht gestattet. Insbesondere nicht gestattet auf der Stallgasse des Stallzeltes sind Vor-/Nachbereitung von Pferd, Reiter und Ausrüstung. Diese Tätigkeiten sind in den Stallzelt-Boxen oder auf den KFZ Stellplätzen zu erledigen.
- Anlassunabhängiger Aufenthalt im Stallzelt ist nicht gestattet.
- Auch im Bereich der Camping-Stellplätze ist die Abstandsregelung von 1,5 m sowie die entsprechenden Corona VO des Landes Baden-Württemberg zur Zusammenkunft von Personen ein zu halten.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: 90x50 m Sand und 40x20 m Sand; Abreiteplatz: 40x50 m Sand und Reithalle Sand
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 4,12,13; nachm.: 6,7,9,16,20
Sa. vorm.: 8,11,15; nachm.: 2,5,10,19
So. vorm.: 14,17,21; nachm.: 1,3,18
Sa. vorm.: 8,11,15; nachm.: 2,5,10,19
So. vorm.: 14,17,21; nachm.: 1,3,18
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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26.07.2020 ( n) | 2020-07-26 00:00:00 | 1. Springprf. Kl.S* m.Siegerrunde | 1 | SPR | 1.250,00 € | 1250 | 1 2 3 LP |
25.07.2020 ( n) | 2020-07-25 00:00:00 | 2. Springprüfung Kl.S* | 2 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |
26.07.2020 ( n) | 2020-07-26 00:00:00 | 3. Springprüfung Kl.S* -Youngster- | 3 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |
24.07.2020 ( v) | 2020-07-24 00:00:00 | 4. Springprüfung Kl.M** | 4 | SPR | 500,00 € | 500 | 1 2 3 LP |
25.07.2020 ( n) | 2020-07-25 00:00:00 | 5. Springprüfung Kl.M* | 5 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
24.07.2020 ( n) | 2020-07-24 00:00:00 | 6. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.M* | 6 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 LP |
24.07.2020 ( n) | 2020-07-24 00:00:00 | 7. Springprüfung Kl.L | 7 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 LP |
25.07.2020 ( v) | 2020-07-25 00:00:00 | 8. Punktespringprüfung Kl.L | 8 | SPR | 200,00 € | 200 | 4 5 LP |
24.07.2020 ( n) | 2020-07-24 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl.L | 9 | SPR | 200,00 € | 200 | 4 5 LP |
25.07.2020 ( n) | 2020-07-25 00:00:00 | 10. Springpferdeprüfung Kl.M* | 10 | SPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |
25.07.2020 ( v) | 2020-07-25 00:00:00 | 11. Springpferdeprüfung Kl.L | 11 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
24.07.2020 ( v) | 2020-07-24 00:00:00 | 12. Springpferdeprüfung Kl.L | 12 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
24.07.2020 ( v) | 2020-07-24 00:00:00 | 13. Springpferdeprüfung Kl.A** | 13 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
26.07.2020 ( v) | 2020-07-26 00:00:00 | 14. Springprüfung Kl. A** | 14 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
25.07.2020 ( v) | 2020-07-25 00:00:00 | 15. Glücksspringprfg.Kl.A** | 15 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
24.07.2020 ( n) | 2020-07-24 00:00:00 | 16. Stilspringprüfung Kl.A* | 16 | SPR | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
26.07.2020 ( v) | 2020-07-26 00:00:00 | 17. Stilspring-WB - mit Erlaubter Zeit (EZ) | 17 | SPR | 0,00 € | 0 | 0 7 6 WB |
26.07.2020 ( n) | 2020-07-26 00:00:00 | 18. Ponyspringprüfung Kl.M* | 18 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
25.07.2020 ( n) | 2020-07-25 00:00:00 | 19. Ponyspringprfg.Kl.L m.St. | 19 | SPR | 250,00 € | 250 | 3 4 5 LP |
24.07.2020 ( n) | 2020-07-24 00:00:00 | 20. Ponyspringprüfung Kl.L | 20 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
26.07.2020 ( v) | 2020-07-26 00:00:00 | 21. Springprüfung Kl.M* | 21 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |