Köngen (23.08.2020 - 23.08.2020)
Online-Veröffentlichung:
03.08.2020 , 18:00 Uhr
Wichtige Information vom 06.08.2020
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Juniorenturnier handelt. Ältere Teilnehmer sind nicht startberechtigt.
Veranstaltungsort:
Köngen
Landesverband:
Baden Württemberg
Online-Nennschluss:
14.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
22.08.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Frank Reutter
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
73257,
Köngen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Oliver Barthel
Richter:
Bärbel Appich
Holger Martin
Bettina Mödinger
Holger Martin
Bettina Mödinger
Teilnahmeberechtigung:
Prfg. 1-5: Stammmitglieder von Vereinen der PSK's Stuttgart-Esslingen und Staufen/Fils, sowie die Vereine Fronhofen, Pulvermühle Dusslingen, Waldenbuch-Hasenhof, Wannweil und Pfullingen.
Besondere Bestimmungen:
- Veranstaltungsort: Erlenhöfe, 73257 Köngen
- Turniertierarzt ist die Pferdeklinik in Waldenbuch
- Hufschmied ist in Rufbereitschaft.
- Nennungen können nur über www.nennung-online.de abgegeben werden.
- Turniertierarzt ist die Pferdeklinik in Waldenbuch
- Hufschmied ist in Rufbereitschaft.
- Nennungen können nur über www.nennung-online.de abgegeben werden.
- Meldestelle nur über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt.
- Meldeschluss ist am Vorabend der Prüfung um 19:00 Uhr
- Meldeschluss ist am Vorabend der Prüfung um 19:00 Uhr
- Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK.
- Stallungen stehen nicht zur Verfügung.
- Die LK gibt Dispens zu den Besonderen Bestimmungen Ba-Wü§ 16.12
- Geldpreise werden in allen Prüfungen nach § 25.3 LPO nicht ausbezahlt.
- Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt.
- Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationenen/ Verhaltens Hinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/ Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO §920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte ist Herr Marc Klink
Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
a) Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Zutritt möglich .
b) Es ist grundsätzlich je Reiter nur 1 Pferdepfleger bzw. Betreuer zugelassen. Mit dem 2. Pferd ist ein weiterer Pferdepfleger erlaubt.
c) Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind (siehe b.), bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nur in sehr begrenzter Anzahl zugelassen.
d) Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/ die Pferde gestartet werden.
e) Die Stallungen des Reit- und Fahrvereins dürfen nur von Vereinsmitgliedern betreten werden, die dort Pferde zu betreuen haben.
f) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß!
g) Personen haben keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände wenn sie in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder wenn sie die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
h) Nach dem absolvierten Start haben die Reiter/Pfleger bzw. Betreuer das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein längeres Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Die LK gibt Dispens zu den Besonderen Bestimmungen Ba-Wü§ 16.12
- Geldpreise werden in allen Prüfungen nach § 25.3 LPO nicht ausbezahlt.
- Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt.
- Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationenen/ Verhaltens Hinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/ Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO §920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte ist Herr Marc Klink
Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
a) Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Zutritt möglich .
b) Es ist grundsätzlich je Reiter nur 1 Pferdepfleger bzw. Betreuer zugelassen. Mit dem 2. Pferd ist ein weiterer Pferdepfleger erlaubt.
c) Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind (siehe b.), bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nur in sehr begrenzter Anzahl zugelassen.
d) Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/ die Pferde gestartet werden.
e) Die Stallungen des Reit- und Fahrvereins dürfen nur von Vereinsmitgliedern betreten werden, die dort Pferde zu betreuen haben.
f) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß!
g) Personen haben keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände wenn sie in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder wenn sie die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
h) Nach dem absolvierten Start haben die Reiter/Pfleger bzw. Betreuer das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein längeres Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: Sand 22x62 m, Vorbereitungsplatz: Halle 20x60 m
Vorläufige Zeitenteilung:
So. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
23.08.2020 ( v) | 2020-08-23 00:00:00 | 1. Dressur-WB (E 5/2, zu zweit) | 1 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 6 WB |
23.08.2020 ( v) | 2020-08-23 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.A* | 2 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
23.08.2020 ( v) | 2020-08-23 00:00:00 | 3. Reiter-WB Schritt - Trab - Galopp | 3 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
23.08.2020 ( n) | 2020-08-23 00:00:00 | 4. Stilspring-WB - ohne Erlaubte Zeit (EZ) | 4 | SPR | 0,00 € | 0 | 0 7 6 WB |
23.08.2020 ( n) | 2020-08-23 00:00:00 | 5. Stilspringprüfung Kl.A* | 5 | SPR | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |