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München-Riem/Obb. (06.09.2018 - 09.09.2018)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Bayerns Pferde Zucht+Sport. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Bayerns Pferde Zucht+Sport

Online-Veröffentlichung:

29.06.2017 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

München-Riem/Obb.

Landesverband:

Bayern

Online-Nennschluss:

13.08.2018 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

05.09.2018 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Inge Achatz

Internet:

http://www.die-meldestelle.de

PLZ, Ort:

81929, München

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

Zugelassene Children (Springen):
Children (geb. 2004 und jünger), die dem Nachwuchskader 1 U14 (NK1 U14) und dem Nachwuchskader 2 (NK2) Springen angehören sind mit ihrem Kaderpferd startberechtigt. Darüber hinaus sind Children startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Children aus dem NK1 U14 und/oder dem NK2 Springen aus, so können keine Teilnehmer aus dem Landesverbandskontingent nachrücken.
Sollte die Teilnehmerzahl von 40 Teilnehmern bei den Children unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten, des NK1 U14 und dem NK2 sowie der zusätzlichen Startplätze des Bundestrainers nicht erreicht werden, können die Verbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, anteilig bis zum 23.08.2018 auffüllen. Dies kann nur nach Zustimmung des Bundestrainers in Absprache mit der AG-Nachwuchs des DOKR Ausschusses Springen erfolgen. Pro Landesverband können vier Reserve-Nennungen abgegeben werden. Die Reihenfolge wird auf Grundlage der bei der FN erfassten Erfolge durch die FN bestimmt.
Teilnehmer und Pferde müssen mind. 3 x an 1.-5. Stelle in Springen der Klasse L oder 1 x in Springen der Kl. M* bzw. höher platziert sein. Die Erfolge müssen nicht als Teilnehmer-/Pferd-Kombination erlangt worden sein.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2018 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ).
Zugelassene Junioren und Junge Reiter:
Junioren und Junge Reiter, die dem Nachwuchskader 1 (NK1) und Nachwuchskader 2 (NK2) angehören, sind mit ihrem Kaderpferd startberechtigt. Darüber hinaus sind Junioren und Junge Reiter startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Junioren/Junge Reiter aus dem NK1 oder NK2 aus, so können keine Teilnehmer aus dem Landesverbandkontigent nachrücken. Junioren und Junge Reiter, die der Sportschule der Bundeswehr angehören, können zusätzlich zur LV-Quote auf Vorschlag des zuständigen Trainers der Bundeswehrsportschule und mit besonderer Startgenehmigung der FN zugelassen werden.
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2018 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ).
Zugelassene Ponyreiter Dressur und Springen:
Ponyreiter (geb. 2002 und jünger), die dem Nachwuchskader 1 U16 (NK1) und dem Nachwuchskader 2 (NK2) Dressur und Springen angehören, sind mit ihrem Kaderpony startberechtigt. Darüber hinaus sind Ponyreiter startberechtigt, die über die Landesverbände gem. vorgegebener Quote nominiert werden. Fallen Ponyreiter aus dem NK1 U16 oder NK2 Dressur bzw. Springen aus, so können keine Teilnehmer aus dem Landesverbandkontigent nachrücken.
Sollte die Teilnehmerzahl von 30 Teilnehmern in der Dressur und 50 Teilnehmern im Springen unter Zugrundelegung der zugeteilten Quoten und des NK1 U16 und NK2 (Ponyreiter) Dressur bzw. Springen nicht erreicht werden, können die Verbände, die ihre Quote ausgeschöpft haben, anteilig bis zum 23.08.2018 auffüllen. Pro Landesverband können vier Reserve-Nennungen abgegeben werden. Die Reihenfolge wird auf Grundlage der bei der FN erfassten Erfolge durch die FN bestimmt.
Ponyspringreiter sind nur startberechtigt, wenn sie, die Teilnehmer, mind. 3 x in Springprüfungen der Klasse M* platziert waren (es gilt der Anrechnungszeitraum 01. Oktober 2015 bis Nennungsschluss).
Die Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2018 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ).
Besondere Teilnahmevoraussetzungen für die Dressurreiter (Pony, Jun., JR):
Teilnehmer der Prüfungen Nr. 13 bis 21 sind nur startberechtigt, wenn sie bei den Landesmeisterschaften oder einer vergleichbaren Sichtungsprüfung mindestens 63% der zu erreichenden Punktsumme erreicht haben.
Vergabe zusätzlicher Startplätze: Die zuständigen Bundestrainer haben das Recht, in Absprache mit der jeweiligen AG-Nachwuchs des DOKR über die Quote hinaus weitere (s.u.) Teilnehmer zu benennen.
  • Dressur Pony: bis zu zwei Teilnehmer
  • Dressur Junioren: bis zu zwei Teilnehmer
  • Dressur Junge Reiter: bis zu zwei Teilnehmer
  • Springen Pony: bis zu zwei Teilnehmer
  • Springen Children: bis zu drei Teilnehmer
  • Springen Junioren: bis zu zwei Teilnehmer
  • Springen Junge Reiter : bis zu zwei Teilnehmer
Die Beantragung eines zusätzlichen Startplatzes kann ausschließlich schriftlich über den Landesverband mit Zustimmung des zuständigen Landestrainers erfolgen und ist bis Nennungsschluss bei der FN, Abt. Jugend, einzureichen.
Zulassung Ponys:
Ponys sind ausschließlich nur in den Prüfungen Nr. 1, 2, 3 und 13, 14, 15 zugelassen. Ponys, die das Ponymaßüberschreiten und als Turnierpferde eingetragen sind, sind in der Deutschen Dressurmeisterschaft der Junioren bzw. Jungen Reiter startberechtigt.
Zugelassene Teilnehmer für das Bundesnachwuchschampionat der Dressurreiter (Prüfung 22, 23 und 24):
Bis zu 20 Teilnehmer-Pferde-Paare (Junioren, geb. 2003 und jünger), die die FN-Jahresturnierlizenz 2018 sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, international für Deutschland startberechtigt sind ( Anm.: es ist keine FEI-Registrierung von Reiter und Pferd erforderlich ) und nach der Teilnahme am Auswahllehrgang in Warendorf eine Startgenehmigung der FN erhalten haben. Darüber hinaus sind ohne die Teilnahme an dem Auswahllehrgang die vier deutschen Europameisterschafts-Teilnehmer Children Dressur teilnahmeberechtigt.
Fallen nominierte Reiter aus dem Auswahllehrgang aus, rücken benannte und rangierte Reservisten aus dem Lehrgang nach. Fallen EM-Teilnehmer aus, rückt kein Reservist aus dem Auswahllehrgang nach.
Für die Qualifikation für Prüfung Nr. 24 werden die Prüfungen Nr. 22 und 23 im Verhältnis 1:1 durch Addition der Wertnoten gewertet. Bei Notensummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prüfung Nr. 23. Die drei Teilnehmer mit der besten Wertnotensumme aus Prüfung Nr. 22 und 23 qualifizieren sich für Prüfung Nr. 24.
Sieger im Bundesnachwuchschampionat der Dressurreiter ist der Teilnehmer mit der höchsten Wertnotensumme nach Addition der Wertnoten aus Prüfung Nr. 24. Bei Notensummengleichheit entscheidet das bessere Ergebnis mit dem eigenen Pferd.
Von der Teilnahme an dem Bundesnachwuchschampionat Dressur ausgeschlossen sind:
  • Teilnehmer der Deutschen Jugendmeisterschaften Dressur Junioren des laufenden sowie der vorangegangenen Jahre.
  • Reiter, welche bereits zwei Mal an dem Bundesnachwuchschampionat der Junioren teilgenommen haben.
Verbandswechsel Teilnehmer:
Wechseln Teilnehmer den Landesverband, so muss der Wechsel bis zum 31.12. des Vorjahres erfolgt sein, um für die Deutschen Jugendmeisterschaften nominiert werden zu können. Um in Ausnahmefällen (Wohnortwechsel, Studium, Trainerwechsel) eine Sondergenehmigung erteilen zu können, muss von dem alten und neuen Landesverband eine schriftliche Dokumentation bei der FN eingereicht werden.

Besondere Bestimmungen:

1. Nennungen: Es werden nur Nennungen von Teilnehmern/Pferden angenommen für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt. Wichtig: Reservisten nennen erst, wenn sie zum Einsatz kommen, Nachnennungsgebühren werden nicht berechnet.
2. In den Prüfungen darf je Teilnehmer, Disziplin und Altersklasse nur ein Pferd/Pony und zwar immer nur dasselbe gestartet werden. Jedes Pferd/Pony darf nur von einem Teilnehmer geritten werden.
3. Verbände mit einer Quote von zehn und mehr Teilnehmern je Disziplin können je Disziplin bis zu zwei Reservisten, Verbände mit einer Quote von weniger als zehn Teilnehmern je Disziplin einen Reservisten benennen (Ausnahme: Children und Ponyreiter s. Teilnahmeberechtigung).
Children, Junioren, Junge Reiter und Ponyreiter können sowohl für die Dressurmeisterschaft als auch mit demselben oder einem zweiten Pferd/Pony für die Springmeisterschaft genannt werden.
Ein Teilnehmer kann sowohl an der Ponymeisterschaft als auch an der Children-/Juniorenmeisterschaft teilnehmen.
4. Es dürfen nur die Pferde/Ponys geritten werden, die von den Bundestrainern bzw. Landesverbänden benannt wurden.
Ein Pferdenachtrag ist nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Landestrainers bis Dienstag vor der Veranstaltung auf schriftlichen Antrag (formlos) des Landesverbandes erlaubt.
Mitglieder der NK1 und NK2 können ein Kaderpferd nur mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Bundestrainers gegen ein gleichwertiges Nicht-Kaderpferd tauschen. Auch in diesem Fall ist der Pferdetausch bis Montag vor der Veranstaltung möglich und mit entsprechendem Formular (erhältlich bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V., Abteilung Jugend, Tel.: 02581/63 62 210) zu beantragen.
5. Die Ponyreiter und Junioren, die in den Dressurprüfungen (Prfg. Nr. 13 - 18) starten, tragen als Reitbekleidung grundsätzlich ein Reitjackett. Den Jungen Reitern, die in den Dressurprüfungen (Prfg. Nr. 19 - 21) starten, ist es freigestellt, ob sie ein Reitjackett oder einen Frack tragen.
6. Sporenbeschaffenheit Ponyreiter gem. FEI-Reglement:
  • Dressur: stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, max. 3,5 cm lang
  • Springen: stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, Hammer- und Scheibensporen erlaubt, max. 4 cm lang
Die Beschaffenheitsvorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
7. Jedes Pferd/Pony erhält eine Stallplakette, jeder Reiter erhält eine Erinnerungsschleife. Für die an 1. - 3. Stelle platzierten Teilnehmer der Meisterschaft ist die Teilnahme an der Meisterehrung verpflichtend.
Besondere Bestimmungen -
Deutsche Jugendmeisterschaften Dressur und Springen sowie Bundesnachwuchschampionat der Dressurreiter
1. Nennung: Die Nennungen sind von jedem Teilnehmer selbstständig über das Nennung-Online-System an den Veranstalter zu schicken. Einsätze/Nenngelder müssen über das Online-System per Lastschriftverfahren bezahlt werden. Die Zahlung des Nenngeldes/der Einsätze für nachgerückte Reservisten wird beim Nachnennen über NeOn entsprechend abgebucht. Nachnennungsgebühren werden nicht berechnet.
2. Einstallung: Während der Veranstaltung dürfen die Pferde/Ponys ohne Genehmigung die Stall- und Trainingsplätze nicht verlassen. Alle Teilnehmer müssen folglich ihre Pferde/Ponys in die vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen einquartieren. Der Aufbau eigener Stallzelte oder die Unterbringung auf LKWs sind nicht erlaubt. Das Mitbringen von Hengsten ist unbedingt bei der Nennung anzugeben.
Das Mitbringen/Einstallen von Begleitpferden/-ponys, die nicht im Rahmen der Deutschen Jugendmeisterschaften an den Start gehen, ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Kosten für die Boxen betragen 140,-€ (Späne) pro Pferd bzw. Pony einschließlich erster Einstreu und Entsorgung für die Dauer der Veranstaltung. Für alle Boxen sind Futtertröge und Tränkeimer mitzubringen.
Boxenbestellungen sind mit Abgabe der Nennungen verbindlich vorzunehmen und zu bezahlen.
Zutritt Stallbereich nur mit Stallbändchen.
Nach dem 27. August 2018 sind Stornierungen und Erstattungen nicht mehr möglich.
Boxeneinteilung: Die Einstallung erfolgt pro Landesverband. Die Boxeneinteilung und Beschilderung für die Verbände erfolgt durch den Veranstalter. Die Mannschaftsführer tragen in den vom Veranstalter erstellten Boxenplan die exakte Boxenbelegung ein, und sorgen für die Beschriftung der Boxentafeln mit Namen und Handy-Nummern der Teilnehmer.
Stallruhe:
Täglich von 22.00 bis 05.00 Uhr (auch an den Anreisetagen)
Anreise:
Mittwoch, 05.09.2018:12.00 bis 22.00 Uhr
Donnerstag, 06.09.2018:07.00 bis 15.00 Uhr
Abreise:
Möglich bis Montag, 10.09.2018: 12.00 Uhr
Organisation Stallungen: Carola Eichler (Tel.: 0172-9707009)
3. Zutrittsberechtigung zum Stallbereich: Jeder Teilnehmer erhält 4, die Mannschaftsführer /Offiziellen der Landesverbände erhalten je 1 Bändchen.
4. Training: Teilnehmende Pferde/Ponys dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Es ist zu beachten, dass das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen darf.
Auf dem Turnierplatz darf nur in ordentlichem Reitanzug und mit Startnummern geritten werden.
5. Sattelboxen: stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und werden den Landesverbänden gem. Quote vom Veranstalter zugeteilt. Die Sattelboxen können ausschließlich von den Landesverbänden beim Veranstalter bestellt und bezahlt werden. Je angefangene acht Teilnehmer pro Landesverband kann eine Sattelbox für 120,-€ bestellt werden. Eine Bestellung darüber hinaus ist nicht möglich. Wichtig: Es können keine Sattelboxen von Teilnehmern reserviert werden!
6. Unterbringung Teilnehmer: Die Landesverbände sorgen selbst für die Unterbringung ihrer Teilnehmer. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer gehen zu Lasten der Teilnehmer. Hotelinformationen liegen den Landesverbänden vor und sind darüber hinaus erhältlich über die Internetseite www.djm-muenchen2018.de.
7. Stellplätze/Strom : LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger erhalten gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 75,00 € (inkl. Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen) einen Stellplatz auf der Anlage. Jeder Teilnehmer, der einen Stromanschluss auf dem Veranstaltungsgelände in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet in Prüfung 27 (Stellplatz für LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger) einen Startplatz zu reservieren. Jeder Teilnehmer kann max. 2 Startplätze in dieser Prüfung reservieren, sprich pro Teilnehmer können max. 2 Stromanschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Die Reservierungen über Prüfung 27 sind bis zum Nennungsschluss verbindlich vorzunehmen und die Gebühr ist bis zum Nennungsschluss fällig.
Die Reservierung eines Stromanschlusses gilt gleichzeitig als Stellplatzberechtigung auf dem Veranstaltungsgelände, und wird vom Veranstalter per Post an die Teilnehmer verschickt. Diese gilt als Legitimation und ist bei Anreise sowie während des Aufenthaltes auf dem Turniergelände in Pferdetransportern/ Wohnwagen/ Wohnanhängern so anzubringen, dass sie von außen gut sichtbar ist.
Teilnehmer, die die Reservierung des Stromanschlusses bei Anreise nicht mit vorab vom Veranstalter versendeten Unterlagen nachweisen können, erhalten einen Stellplatz auf einem Parkplatz ohne Strom, bzw. einen Stromanschluss (sofern noch möglich) gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 150,-€.
Wichtig: Aufgrund der vom Versorger zur Verfügung gestellten Leistung kann eine nachträgliche Installation nicht garantiert werden.
8. Startfolge
Startfolge Dressur (Ponyreiter, Junioren, Junge Reiter):
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: gem. Los
  • 3. Wertungsprüfung: Losung in zwei Blöcken gem. Zwischenstand in der Meisterschaftswertung
Startfolge Springen (Ponyreiter, Children, Junioren, Junge Reiter):
  • 1. Wertungsprüfung: nach festgelegtem Startbuchstaben des Pferdes /Ponys gem. genereller Startfolge
  • 2. Wertungsprüfung: in der umgekehrten Reihenfolge zur Starterliste der jeweils 1. Wertungsprüfung
  • 3. Wertungsprüfung: Im 1. Umlauf in der umgekehrten Reihenfolge des Standes in der Meisterschaftswertung nach der 1. und 2. Wertungsprüfung. Bei Strafpunktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus der ersten Wertungsprüfung. Die Startfolge für den 2. Umlauf erfolgt in umgekehrter Reihenfolge des Standes in der Meisterschaftswertung nach der 1. und 2. Wertungsprüfung sowie dem 1. Umlauf der 3. Wertungsprüfung.
Startfolge Bundesnachwuchschampionat der Dressurreiter:
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: nach festgelegtem Startbuchstaben des Pferdes gem. genereller Startfolge.
  • 3. Wertungsprüfung: Jeder Teilnehmer reitet zunächst sein eigenes Pferd. Die Startfolge wird ausgelost. Im 1. und 2. Pferdewechsel wird wie folgt verfahren:
1. Runde: A/a, B/b, C/c
2. Runde: B/a, C/b, A/c (1. Pferdewechsel)
3. Runde: C/a, A/b, B/c (2. Pferdewechsel)
A/B/C = Teilnehmer mit den drei besten Wertnotensummen aus Prüfung Nr. 22 und 23.
a/b/c = Pferde der Teilnehmer mit den drei besten Wertnotensummen aus Prüfung Nr. 22 und 23.
9. Prüfungs- und Vorbereitungsplätze
Beschaffenheit:
  • Dressur Prüfungsplatz: 2 Plätze 20 x 60 m (Sand)
  • Dressur Vorbereitung: 2 Plätze: 25 x 65 m (Sand)
  • Springen Prüfungsplatz: 100 x 120 m (Gras)
  • Springen Vorbereitung: 70 x 100 m (Sand)
Bereiten der Vorbereitungsplätze:
  • Mittwoch, 05.09.2018: siehe Zeiteinteilung und Aushang Meldestelle
  • Donnerstag, 06.09.2018: siehe Zeiteinteilung und Aushang Meldestelle
  • alle anderen Tage: siehe Aushang Meldestelle
Bereiten der Prüfungsplätze
  • Springplatz: siehe Zeiteinteilung und Aushang Meldestelle
  • Dressurplätze: siehe Zeiteinteilung und Aushang Meldestelle
D er Veranstalter behält sich das Recht vor, bei schlechten Wetter-/Bodenverhältnissen auf die Öffnung der Prüfungsplätze zu verzichten.
10. Siegerehrungen
Dressur (Ponyreiter, Junioren und Junge Reiter):
  • 1. und 2. Wertungsprüfung: Einreiten der an 1.-6. Stelle platzierten Teilnehmer.
  • Finalprüfung: Die an 1.-8. Stelle platzierten Teilnehmer müssen sich für die Siegerehrung bereithalten. Die an 4. - 8. Stelle platzierten Teilnehmer reiten in umgekehrter Platzierungsreihenfolge nacheinander und einzeln im Trab eine Ehrenrunde, die an 1. - 3. Stelle platzierten Teilnehmer nehmen gemeinsam Aufstellung zur Siegerehrung und reiten anschließend ebenfalls eine gemeinsame Ehrenrunde.
Springen (Children, Ponyeiter, Junioren und Junge Reiter)
  • Die an 1. - 8. Stelle platzierten Teilnehmer einer jeden Prüfung reiten zur Siegerehrung ein und nach der Ehrung eine gemeinsame Ehrenrunde.
Die Nichtteilnahme an der Siegerehrung kann die Aberkennung der Platzierung zur Folge haben.
11. Meisterehrung: Alle Medaillengewinner haben zu Pferd an der Meisterehrung und der sich anschließenden Ehrenrunde teilzunehmen. Gegen Teilnehmer, die ohne Pferd zur Meistehrung erscheinen bzw. die Ehrung frühzeitig verlassen behalten sich Veranstalter und FN Sanktionen vor.
12. Startnummern: sind während der gesamten Veranstaltung deutlich sichtbar beidseitig am Pferd anzubringen.
13. Teilung von Prüfungen: wird gem. § 50 LPO ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Einsprüche: dürfen nur durch den zuständigen Mannschaftsführer des Landesverbandes eingelegt werden.
15. Haftung: Alle Teilnehmer, Mannschaftsführer, Pferdebesitzer, Trainer, Tierärzte und deren Begleitpersonen sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten/Pferdepfleger, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen volle Deckung bieten und gültig sind.
Jede Haftung des Veranstalters für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von Zuschauern, Teilnehmern, Pflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters und seiner Beauftragten ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenfalls jegliche Haftung des Veranstalters bei Beschädigungen an Gegenständen aller Art, bei Diebstahl, Feuer und sonstigen Vorfällen.
16. Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2018, die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission Bayern, das nationale Aufgabenheft der FN und die gültigen internationalen Aufgaben der FEI (Anm.: 2018 werden national weiterhin Aufgaben mit vier Schlussnoten eingesetzt) sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
17. Kostenbeihilfe LV: Die Landesverbände gewähren dem Veranstalter je Pferd/Pony eine Kostenbeihilfe in Höhe von 50,00 € (gem. Beschluss des Bundesjugendausschusses). Diese Beihilfe ist bis Nennungsschluss für alle Pferde/Ponys fällig. Absagemöglichkeit besteht bis zum 06. August 2018.
18. Medikationskontroll-Bestimmungen: Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66 und 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unterwirft.
19. Offizielle Rahmenveranstaltung (Pflichtveranstaltung für alle DJM-Teilnehmer)
Länderabend - unterstützt von der Horst-Gebers-Stiftung:
Die Deutschen Jugendmeisterschaften werden am Donnerstag, den 06. September 2018 offiziell eröffnet.
Für alle Teilnehmer der DJM ist der Länderabend eine Pflichtveranstaltung. Jeder Teilnehmer der DJM ist verpflichtet, in Prüfung Nr. 25 (Pauschale Länderabend, Kosten: 50,- € = 3 Karten) einen Startplatz zu reservieren. Nennungen von Reitern, die keinen Startplatz in Prüfung 25 reservieren, können vom Veranstalter nicht akzeptiert werden.
Teilnehmer erhalten mit ihren Unterlagen für den Länderabend Eintrittskarten für drei Personen (inkl. Teilnehmer). Ein Restkontingent Karten kann über max. zwei Startplätze in Prüfung 26 zum Preis von 25,-€/Karte mit der Nennung erworben werden.
20. Motorisierte Zweiräder: sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Die Nutzung von Elektrorollern und Fahrrädern ist auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt.
21. Hunde : sind auf dem gesamten Turniergelände ständig an der Leine zu führen.
22. Handyverbot: Auf den Vorbereitungs- und Prüfungsplätzen ist das Benutzen des Handys auf dem Pferd/Pony untersagt. Bei der Parcoursbesichtigung sollte ebenfalls auf das Benutzen des Handys verzichtet werden.
23. Auf dieser Veranstaltung ist Alkohol im Wettkampf nicht erwünscht. Im Rahmen der Veranstaltung können stichprobenartig Atem-Alkoholkontrollen durchgeführt werden. Wird bei einem Teilnehmer Rest-Alkohol mittes des vorgenannten Atem-Alkoholtests festgestellt, so wird dieser von der weiteren Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften ausgeschlossen.
24. Außerordentliche Startgenehmigungen : Die zuständigen Bundestrainer erhalten in Absprache mit der jeweiligen AG-Nachwuchs in begründeten Ausnahmefällen das Recht, Reitern für die DJM Dressur bzw. Springen eine außerordentliche Startgenehmigung zu erteilen. Dies muss im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesverband erfolgen.
Weitere Einzelheiten (Teilnehmerbrief, Zeiteinteilung etc.) werden den genannten Teilnehmern über NeOn und der Webseite www.djm-muenchen2018.de zur Verfügung gestellt.

Beschaffenheit der Plätze:

 

Vorläufige Zeitenteilung:

Do. nachm.: 10,19
Fr. vorm.: 1,4,16,20; nachm.: 7,11,13,22
Sa. vorm.: 5,8,14,23; nachm.: 2,12,17,21
So. vorm.: 3,6,15,24; nachm.: 9,18

Rahmenprogramm: DO, 06.09.2018: 12 Uhr Mannschaftsführerbesprechung 19.30 Uhr Empfang/Einmarsch der Landesverbände SA, 08.09.2017: Party Schirmherrschaft: Markus Söder (unter Vorbehalt) Turnierleitung: Michael Hohlmeier Bereichsleitung Springen: Severin Palasik Bereichsleitung Dressur: Michaela Beer FN-Beauftragter: Carsten Rotermund Richter Dressur: Elke Ebert, Cornelia Hinsch, Thomas Kessler, Cornelia Albrecht, Marco Orsini, Henning Lehrmann, Ulrike Nivelle, Katja Westendarp, Knut Danzberg, Katrina Wüst, Bernhard Goldschmidt Richter Springen: Wilfried Herkommer, Reinhard Wendt, Brigitte Nowak, Manuela Pfahler, Gunnar Burczyk Parcourschef: Johann Sailer Hufschmied: steht ab Donnerstag auf der Veranstaltung zur Verfügung Internet: www.djm-muenchen2018.de  

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Informationen für Teilnehmer 22.08.2018 2018-08-22 19:00:00 59,37 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
07.09.2018 ( v) 2018-09-07 00:00:00 1. Ponyspringprüfung Kl.M* 1 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
08.09.2018 ( n) 2018-09-08 00:00:00 2. Ponyspringprüfung Kl.M* 2 SPR 350,00  € 350 1 2 3 4 LP
09.09.2018 ( v) 2018-09-09 00:00:00 3. Ponyspringprüfung Kl.M** 3 SPR 650,00  € 650 1 2 3 4 LP
07.09.2018 ( v) 2018-09-07 00:00:00 4. Springprüfung Kl.M* 4 SPR 300,00  € 300 2 3 4 LP
08.09.2018 ( v) 2018-09-08 00:00:00 5. Springprüfung Kl.M* 5 SPR 350,00  € 350 2 3 4 LP
09.09.2018 ( v) 2018-09-09 00:00:00 6. Springprüfung Kl.M* 6 SPR 400,00  € 400 2 3 4 LP
07.09.2018 ( n) 2018-09-07 00:00:00 7. Zeitspringprüfung Kl.S* 7 SPR 750,00  € 750 1 2 3 LP
08.09.2018 ( v) 2018-09-08 00:00:00 8. Springprüfung Kl.S* 8 SPR 1.100,00  € 1100 1 2 3 LP
09.09.2018 ( n) 2018-09-09 00:00:00 9. Springprüfung Kl.S** 9 SPR 2.750,00  € 2750 1 2 3 LP
06.09.2018 ( n) 2018-09-06 00:00:00 10. Zeitspringprüfung Kl.S* 10 SPR 750,00  € 750 1 2 3 LP
07.09.2018 ( n) 2018-09-07 00:00:00 11. Springprüfung Kl.S** 11 SPR 2.250,00  € 2250 1 2 3 LP
08.09.2018 ( n) 2018-09-08 00:00:00 12. Springprüfung Kl.S*** 12 SPR 5.000,00  € 5000 1 2 3 LP
07.09.2018 ( n) 2018-09-07 00:00:00 13. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 13 DRE 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
08.09.2018 ( v) 2018-09-08 00:00:00 14. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 14 DRE 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
09.09.2018 ( v) 2018-09-09 00:00:00 15. Ponydressurprüfung Kl.L**-Kür - Trense 15 DRE 400,00  € 400 1 2 3 4 5 LP
07.09.2018 ( v) 2018-09-07 00:00:00 16. Dressurprüfung Kl.M** 16 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
08.09.2018 ( n) 2018-09-08 00:00:00 17. Dressurprüfung Kl.M** 17 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
09.09.2018 ( n) 2018-09-09 00:00:00 18. Dressurprüfung Kl.M-Kür** 18 DRE 750,00  € 750 1 2 3 4 LP
06.09.2018 ( n) 2018-09-06 00:00:00 19. Dressurprüfung Kl. S* 19 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
07.09.2018 ( v) 2018-09-07 00:00:00 20. Dressurprüfung Kl. S* 20 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
08.09.2018 ( n) 2018-09-08 00:00:00 21. Dressurprüfung Kl.S* - Kür 21 DRE 900,00  € 900 1 2 3 LP
07.09.2018 ( n) 2018-09-07 00:00:00 22. Dressurreiterprüfung Kl.L 22 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
08.09.2018 ( v) 2018-09-08 00:00:00 23. Dressurreiterprüfung Kl.L 23 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
09.09.2018 ( v) 2018-09-09 00:00:00 24. Dressurreiterprüfung Kl.L 24 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
25. Pauschale für den Länderabend 25 SOS 0,00  € 0 0 WB
26. Zusatzkarten Länderabend 26 SOS 0,00  € 0 0 WB
27. Stellplatz für LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger inkl. Stromanschluss und Nutzung sanitärer Einrichtungen 27 SOS 0,00  € 0 0 WB

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