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Grafenrheinfeld/Ufr. (01.08.2020 - 02.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Bayerns Pferde Zucht+Sport. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Bayerns Pferde Zucht+Sport

Online-Veröffentlichung:

06.07.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 20.07.2020

ACHTUNG!!!
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von 5,- €/Startplatz, ist eigenverantwortlich entsprechend mitzunennen. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist. Bei Nichtberücksichtigung dieser Auflage, aufgrund von Mehraufwand für den Veranstalter (nachträgliches Verrechnen usw.), kann die Nennung leider nicht angenommen werden. Vielen Dank!

Veranstaltungsort:

Grafenrheinfeld/Ufr.

Landesverband:

Bayern

Online-Nennschluss:

23.07.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

30.07.2020 , 18:00 Uhr

Turnierverwalter:

Birgit Reichert

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

97506, Grafenrheinfeld,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Sybille Bubenik
Sabine Daßler
Stefanie Maria Rügheimer
Michaela Schmoll

Teilnahmeberechtigung:

Stamm-Mitglieder der Vereine im Bereich Franken + 30 geladene Gäste.

Besondere Bestimmungen:

- Bitte beachten Sie: Die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Zeitpunkt der PLS sind einzuhalten.
- Grundlage für diese Veranstaltung ist das Hygienekonzept für Reitturniere in Bayern während der Coronapandemie. Dieses ist zu finden unter www.brfv.de
- ACHTUNG: Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die eigenverantwortlich entsprechend oft mitzunennen ist. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.

- Die LK Bayern erteilt Dispens zu Punkt 10.14 der Bes. Best..


- Hufschmied steht per Rufbereitschaft zur Verfügung.

- Boxen stehen nicht zur Verfügung.

- Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der LK Bayern Ausgabe 2020, sowie die LPO Ausgabe 2018.

- In jeder Prüfung dürfen max. 2 Pferde pro Teilnehmer geritten werden, sofern nicht anderes in der jeweiligen Prüfung ausgeschrieben.

- In allen Prüfungen erfolgt die Auszahlung von Geldpreisen voraussichtlich gem. §25 LPO (ein Drittel wird platziert, ein Viertel erhält Geldpreise). Allerdings behält sich der Veranstalter gem. Durchführungsbestimmung zu §25 bei den mit Mindestgesamtgeldpreis ausgeschriebenen Prüfungen vor, je nach Nennungsergebnis zu entscheiden, ob er die Geldpreise gem. LPO §25., Ziffer 1 bis 3 ausbezahlt. Mit Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer diese Regelung an.

- Nach dem Prüfungsritt wird ein mündlicher Kommentar der Richter inklusiv Notenbekanntgabe erfolgen. Bei der Prüfung 1 wird ein Protokoll von jedem Richter geschrieben.

- Zuschauer sind nicht zugelassen!

- Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/ Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920,2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. LPO § 921 belegt werden.


- Die Meldestelle ist nur über Nennung online und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt!

- Das ggf. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung und Eingang der Nenngelder durch den Veranstalter überwiesen.



Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil dieser Ausschreibung werden:

a. Unter www.nennung-online.de -Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.

b. Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.

c. Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. d. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.

e. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss

g. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitsymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Es muss im Bereich der Versorgung, Toiletten und beim Parcours abgehen ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Ebenfalls ist das Tragen von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) an den Sprüngen auf dem Vorbereitungsplatz Pflicht. Es dürfen nicht mehr als 2 Personen auf einer Seite an den Sprüngen stehen. Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.

h. Turnier-Gastronomie, hier sind die an der Gastronomie angebrachten Hinweise unbedingt zu beachten. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 m um den Imbiss nicht gestattet und sollte bestenfalls am eigenen Fahrzeug unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erfolgen. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).

i. Am Abstellplatz für Pferdetransporter erfolgt die Einweisung durch qualifiziertes Personal. Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften behält sich der Veranstalter vor, die betreffenden Personen der Anlage zu verweisen.

j. Aktuelle Bekanntmachungen am „ schwarzen Brett „ an der Meldestelle ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!

- Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gern. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungsplatz Dressur: 20 x 40 m und 20 x 60 m
Abreiteplatz Dressur: 35 x 80 m
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 4,5; nachm.: 2
So. vorm.: 3,6; nachm.: 1
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 14.07.2020 2020-07-14 14:58:00 235,85 KB PDF
genehmigte Ausschreibung 09.07.2020 2020-07-09 11:31:00 183,76 KB PDF
Gewinnauszahlungsformular 14.07.2020 2020-07-14 14:58:00 194,32 KB PDF
Registratur Pferde gem. Tierseuchenverordnung - bitte ausfüllen 26.07.2020 2020-07-26 18:31:00 189,42 KB PDF
Teilnehmerübersicht Stand 26.07.2020 26.07.2020 2020-07-26 16:10:00 28,38 KB PDF
Wichtige Teilnehmerinformationen 14.07.2020 2020-07-14 14:57:00 214,28 KB PDF
Zeiteinteilung 26.07.2020 2020-07-26 16:10:00 43,44 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
02.08.2020 ( n) 2020-08-02 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.S* 1 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
01.08.2020 ( n) 2020-08-01 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.M* 2 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP
02.08.2020 ( v) 2020-08-02 00:00:00 3. Dressurprfg. Kl.L* 3 DRE 200,00  € 200 3 4 LP
01.08.2020 ( v) 2020-08-01 00:00:00 4. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 4 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
01.08.2020 ( v) 2020-08-01 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.A** 5 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
02.08.2020 ( v) 2020-08-02 00:00:00 6. Dressurpferdeprfg. Kl.A 6 DPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
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Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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