ACHTUNG: Es werden nur Nennungen von Reitern und Pferden angenommen, für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt.
- Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2018, die Bestimmungen des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes, das Aufgabenheft der FN sowie alle Veröffentlichungen für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
- Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66, 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen der LPO 2018 unterwirft.
- Unterbringung der Pferde: (Einstallpflicht für die Goldene Schärpe ) : Die Unterbringung der Pferde erfolgt am Turnierplatz. Der Boxenpreis beträgt: Strohbox im Stallzelt 150.-€ und ist mit der Nennung durch den Landesverband verbindlich zu entrichten, andernfalls erfolgt keine Reservierung. Die Nennungen sind ohne Boxenreservierung von jedem Reiter selbstständig über das Nennung-Online-System einzureichen. Der Nenner kann somit auch keine Box über NEON reservieren. Die Kosten für die Boxen sind vom Landesverband per Vorab-Überweisung auf folgendes Konto (Reit-und Fahrverein Donauwörth-Mertingen, Raiffeisen-Volksbank Donauwörth, DE10722901000003206572; Verwendungszweck: Nennung Goldene Schärpe Pferde und Verbandsname ) zu bezahlen. Erst nach Eingang der Boxengelder erhält die Nennung ihre Gültigkeit.
Das Mitbringen von Hengsten ist bei der Nennung anzugeben. Einstreu und wird gestellt . Heu kann zu bestimmten Zeiten (Aushang Meldestelle) auf der Anlage erworben werden. Kraftfutter, Eimer und Tröge sind mitzubringen . Das Aufstellen von Paddocks und eigenen Stallzelten ist nicht gestattet. Die Pferde dürfen nicht auf Pferdeanhängern und/oder Transportern übernachten.
- Der Veranstalter benötigt von jedem Landesverband eine endgültige Nominierungsliste einschl. reservierter Boxen. Eine Stornierung der Boxen ist nur bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (05.06.2023) möglich.
- Die Pferde dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Auch darf das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen. Auf dem Turniergelände darf nur in ordentlichem Reitanzug und mit Kopfnummern geritten werden.
- Hotelreservierungen müssen selbst vorgenommen werden.
- Die Reservierung eines Wohnwagen-bzw. Wohnmobilplatzes bzw. LKW mit Stromanschluss ist ausschließlich mit der Nennung unter Angabe des An- und Abreisetages und Anzahl der Personen in der Nachricht an den Veranstalter anzugeben. Für das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen wird eine Gebühr von € 50,00 bis Nennungsschluss erhoben. Die Gebühr für Stromanschluss (inkl. Stellplatz) ist mit der Nennung vom Teilnehmer zu buchen und zu bezahlen.
Es darf keine Fremdheizung aufgestellt werden. Verlängerungskabel sind selbst mitzubringen.
Wichtig: Teile des Turniergeländes befinden sich im Wasserschutzgebiet. Daher gilt: Grillen ist nur an ausgewiesenen Plätzen nach Rückfrage bei der Meldestelle zulässig, Zelten ist nicht gestattet. Es befindet sich in einem Nachbarort ein Campingplatz mit Badesee: www.donau-lech-camping.de
Länderabend am Samstag, 17.06.2023 in der Reithalle
- Der Kostenbeitrag für den "Länderabend" am Samstag, den 17.06.2023 beträgt 25,00 €/Person und ist mit der Nennung zu bezahlen (bitte in Nennung Online / weitere Gebühren buchen). Nach Nennungsschluss und vor Ort steht nur ein sehr begrenztes Kontingent an Karten zum Preis von 30,00 € zur Verfügung!
Die Preise beinhalten das Essen (Büffet), Getränke gehen auf eigene Rechnung.
Damit die Einmarschmusik mit einer sehr guten Tonqualität abgespielt werden kann, müssen alle Mannschaften Ihre Musikwünsche bzw. Musikdateien vorab bis zum 05. Juni 2023 an die FN (E-Mail: dhampel@fn-dokr.de ) senden.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen.
- Für den Mannschaftswettbewerb ist mit der Nennung der Mannschaftsführer zu benennen. Allein der Mannschaftsführer hat das Recht auf Eingabe einer Beschwerde.
- Das FN-Merkblatt "Vormustern/Führen eines Pferdes an der Hand" (Stand November 2021) für die Goldene Schärpe und das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit ist auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (www.pferd-aktuell.de) unter Pferdethemen A-Z, Goldene Schärpe Pferde als Download hinterlegt. Das Merkblatt kann darüber hinaus in der FN-Abteilung Nachwuchsleistungssport angefordert werden: Tel.: 02581/6362-415.
- Grundlage für die Fragen der Theorieprüfung ist neben der LPO und dem Aufgabenheft auch die Richtlinien Band 1 und Band 4 sowie das Buch „Die Reitabzeichen 1-5“.
- Startfolge: Die Startfolge für die Wettkämpfe um die "Goldene Schärpe" wird ausgelost. Die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft bestimmt der Mannschaftsführer.
Goldene Schärpe:
Teilprüfung Dressur: Startfolge gem. Auslosung. Es starten zuerst die ersten Reiter der Mannschaften, dann die zweiten Reiter usw. Die Einzelreiter werden in Blöcken zwischen die Mannschaftsreiter gelost.
Teilprüfung Springen: Startfolge gem. Auslosung. Es beginnen die Teilnehmer der Richtergruppe A (Viereck 1 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge.
Anschl. starten die Teilnehmer der Richtergruppe B (Viereck 2 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge.
Teilprüfung Gelände: Startfolge gem. Auslosung. Es beginnen die Teilnehmer der Richtergruppe A (Viereck 1 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge.
Anschl. starten die Teilnehmer der Richtergruppe B (Viereck 2 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge.
Teilprüfung Vormustern : Wie Teilprüfung Dressur.
- Eine Teilung der Prfg. Nr. 1 gem. § 50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Prf.-Nr. 2 (Einzelwertung Goldene Schärpe) wird in 2 Abteilungen geteilt. Die Abteilungen setzen sich aus der Zuordnung zu den beiden Richtergruppen der Dressur zusammen.
- Alle Reiter haben in ordentlicher Bekleidung gem. LPO § 68 an den Start zu gehen. Beschaffenheitsvorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
- Das Rauchen in den Stallungen ist strengstens untersagt.
- Alkoholverbot für Jugendliche auf dem Turniergelände gem. Jugendschutzgesetz.
- Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände an der Leine zu führen.
- Durch Abgabe seiner Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die "Besonderen Bestimmungen" an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht "Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB".
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
- Gem. LPO § 40.4 ist der Hufschmied am Samstag vor Ort, am Freitag und Sonntag steht der Hufschmied nur auf Abruf zur Verfügung.
- Geldpreise: Nach LPO § 25, 3. erfolgt keine Auszahlung von Geldpreisen.