Schwaiganger/Obb. (04.07.2025 - 06.07.2025)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Bayerns Pferde Zucht+Sport. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
22.05.2025 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Schwaiganger/Obb.
Landesverband:
Bayern
Online-Nennschluss:
16.06.2025 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
03.07.2025 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Annette Geiger
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
82441,
Ohlstadt,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Ludwig Rummelsberger
Richter:
Helmut Meidert
Johann Raßhofer
Katharina Ruhland
Johann Raßhofer
Katharina Ruhland
Teilnahmeberechtigung:
Stamm-Mitglieder der Vereine im Bereich der BRD, sowie geladene Gäste.
Besondere Bestimmungen:
- Navi-Adresse: Schwaiganger 1, 82441 Ohlstadt
- ACHTUNG: Nur Teilnehmer, die über Nennung Online bei zusätzlichen Leistungen die "Infrastrukturabgabe" zur Stärkung der Veranstaltung von 5,00 € je Teilnehmer gebucht haben, sind in den LP/WB dieser Ausschreibung startberechtigt. Nennungen ohne Infrastrukturabgabe gelten als unvollständig und werden durch den Veranstalter abgelehnt.
- Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der LK Bayern Ausgabe 2025, sowie die LPO Ausgabe 2024 und die WBO Ausgabe 2024.
- Platzierung und Auszahlung des Geldpreises gem. LPO §25.2. (ein Drittel wird platziert, ein Viertel erhält Geldpreise) Auszahlung zu 50%, sofern nicht anders in den jeweiligen Prüfungen ausgeschrieben.
- Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Auf diesem Turnier ist kein Hufschmied anwesend, jedoch in Rufbereitschaft.
- Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
- Achtung: Die Zeiteinteilung wird nicht zugesandt. Bekanntgabe unter FN Nennung Online oder www.meldestelle-geiger.de
- Meldeschluss ist jeweils am Vorabend der Prüfungen bis 18:00 Uhr, wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.
- Jeder Wagen kann pro Prüfung nur zweimal eingesetzt werden. Wird eine Kutsche von mehreren Teilnehmern genutzt, ist das bei Meldung anzugeben, sonst ist eine Berücksichtigung bei der Startfolge nicht möglich.
- Wünsche und Anträge müssen im Vorfeld mit der Nennung schriftlich über FN Nennung Online an den Turnierverwalter eingereicht werden, sonst ist eine Berücksichtigung auf dem Turnier nicht möglich.
- Kopfnummern und Wagennummern in gut sichtbarer Größe hat jeder Teilnehmer selbst mitzubringen.
- Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände ausnahmslos an der Leine zu führen, der Besitzer haftet für eventuelle zusätzliche Platzierungen und/oder Schäden.
- Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
- Unterbringung der Pferde /Ponys in Boxen. Gebühr pro Box 150,00 € (inkl. erster Einstreu), Krippen und Futter sind selbst mitzubringen.
- Stroh, Späne und Heu können vor Ort zu marktüblichen Preisen gekauft werden.
- Es erfolgt keine Rückerstattung des Boxengeldes für bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Boxen.
- Eigene Stallzelte können aufgestellt werden bzw. die Pferde am eigenen Fahrzeug untergebracht werden. Gebühr pro Stellplatz / Paddock mit Pferdeunterbringung pro Pferd 25,00 €.
- Gebühr pro Wohnwagen/ LKW und ähnliche Unterkünfte mit Schlafmöglichkeit inkl. Stromanschluss und Sanitäranlagen 40,00 €.
- Das Aufstellen von Paddocks und Koppeln im Fahrerlager ist nicht möglich.
- Für Bargeld wird keine Haftung übernommen.
- Motorisierte Fahrzeuge jeglicher Art, außer denen des Veranstalters, sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss.
- Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
- Die Meldestelle arbeitet papierlos, Starter- und Ergebnislisten sowie allgemeine Unterlagen werden neben einem Aushang ausschließlich online veröffentlicht.
Bestimmungen der Bayerischen Meisterschaften Zweispänner Pferde und Ponys:
- Gewertet werden Stamm-Mitglieder der LK F1, F2, F3 eines anerkannten Vereins der LK Bayern.
- Im Rahmen der Prüfungen 16 (Ponys) und 24 (Pferde) wird die Bayerische Meisterschaft entschieden.
- Einzelnennungen zu den Teilprüfungen Zweispänner 13,14,15 und 21,22,23 sind notwendig.
- Die Meisterschaftsprüfungen werden nicht geteilt.
- Die Meisterschaftswertung erfolgt für jeden Fahrer/-in für max. 1 Gespann, das bis zum Meldeschluss der ersten Teilprüfung zu benennen ist.
- Das genannte Meisterschaftsgespann ist in allen Teilprüfungen als Erstes zu fahren.
- Bei Ausscheiden aus einer Teilprüfung entfällt die Wertung in der Meisterschaft.
Bestimmungen der Oberbayerischen Meisterschaften Einspänner Pferde und Ponys:
- Gewertet werden Stamm-Mitglieder eines Vereins im Bereich des Regionalverbandes Oberbayern.
- Im Rahmen der Prüfungen 12 (Ponys) und 20 (Pferde) werden die Verbandsmeisterschaften Oberbayern entschieden.
- Einzelnennungen zu den Teilprüfungen Einspänner 9,10,11 und 17,18,19 sind notwendig.
- Die Meisterschaftsprüfungen werden nicht geteilt.
- Die Meisterschaftswertung erfolgt für jeden Fahrer/-in für max. 1 Gespann, das bis zum Meldeschluss der ersten Teilprüfung zu benennen ist.
- Das genannte Meisterschaftsgespann ist in allen Teilprüfungen als Erstes zu fahren.
- Bei Ausscheiden aus einer Teilprüfung entfällt die Wertung in der Meisterschaft.
- ACHTUNG: Nur Teilnehmer, die über Nennung Online bei zusätzlichen Leistungen die "Infrastrukturabgabe" zur Stärkung der Veranstaltung von 5,00 € je Teilnehmer gebucht haben, sind in den LP/WB dieser Ausschreibung startberechtigt. Nennungen ohne Infrastrukturabgabe gelten als unvollständig und werden durch den Veranstalter abgelehnt.
- Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der LK Bayern Ausgabe 2025, sowie die LPO Ausgabe 2024 und die WBO Ausgabe 2024.
- Platzierung und Auszahlung des Geldpreises gem. LPO §25.2. (ein Drittel wird platziert, ein Viertel erhält Geldpreise) Auszahlung zu 50%, sofern nicht anders in den jeweiligen Prüfungen ausgeschrieben.
- Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Auf diesem Turnier ist kein Hufschmied anwesend, jedoch in Rufbereitschaft.
- Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
- Achtung: Die Zeiteinteilung wird nicht zugesandt. Bekanntgabe unter FN Nennung Online oder www.meldestelle-geiger.de
- Meldeschluss ist jeweils am Vorabend der Prüfungen bis 18:00 Uhr, wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.
- Jeder Wagen kann pro Prüfung nur zweimal eingesetzt werden. Wird eine Kutsche von mehreren Teilnehmern genutzt, ist das bei Meldung anzugeben, sonst ist eine Berücksichtigung bei der Startfolge nicht möglich.
- Wünsche und Anträge müssen im Vorfeld mit der Nennung schriftlich über FN Nennung Online an den Turnierverwalter eingereicht werden, sonst ist eine Berücksichtigung auf dem Turnier nicht möglich.
- Kopfnummern und Wagennummern in gut sichtbarer Größe hat jeder Teilnehmer selbst mitzubringen.
- Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände ausnahmslos an der Leine zu führen, der Besitzer haftet für eventuelle zusätzliche Platzierungen und/oder Schäden.
- Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
- Unterbringung der Pferde /Ponys in Boxen. Gebühr pro Box 150,00 € (inkl. erster Einstreu), Krippen und Futter sind selbst mitzubringen.
- Stroh, Späne und Heu können vor Ort zu marktüblichen Preisen gekauft werden.
- Es erfolgt keine Rückerstattung des Boxengeldes für bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Boxen.
- Eigene Stallzelte können aufgestellt werden bzw. die Pferde am eigenen Fahrzeug untergebracht werden. Gebühr pro Stellplatz / Paddock mit Pferdeunterbringung pro Pferd 25,00 €.
- Gebühr pro Wohnwagen/ LKW und ähnliche Unterkünfte mit Schlafmöglichkeit inkl. Stromanschluss und Sanitäranlagen 40,00 €.
- Das Aufstellen von Paddocks und Koppeln im Fahrerlager ist nicht möglich.
- Für Bargeld wird keine Haftung übernommen.
- Motorisierte Fahrzeuge jeglicher Art, außer denen des Veranstalters, sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss.
- Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
- Die Meldestelle arbeitet papierlos, Starter- und Ergebnislisten sowie allgemeine Unterlagen werden neben einem Aushang ausschließlich online veröffentlicht.
Bestimmungen der Bayerischen Meisterschaften Zweispänner Pferde und Ponys:
- Gewertet werden Stamm-Mitglieder der LK F1, F2, F3 eines anerkannten Vereins der LK Bayern.
- Im Rahmen der Prüfungen 16 (Ponys) und 24 (Pferde) wird die Bayerische Meisterschaft entschieden.
- Einzelnennungen zu den Teilprüfungen Zweispänner 13,14,15 und 21,22,23 sind notwendig.
- Die Meisterschaftsprüfungen werden nicht geteilt.
- Die Meisterschaftswertung erfolgt für jeden Fahrer/-in für max. 1 Gespann, das bis zum Meldeschluss der ersten Teilprüfung zu benennen ist.
- Das genannte Meisterschaftsgespann ist in allen Teilprüfungen als Erstes zu fahren.
- Bei Ausscheiden aus einer Teilprüfung entfällt die Wertung in der Meisterschaft.
Bestimmungen der Oberbayerischen Meisterschaften Einspänner Pferde und Ponys:
- Gewertet werden Stamm-Mitglieder eines Vereins im Bereich des Regionalverbandes Oberbayern.
- Im Rahmen der Prüfungen 12 (Ponys) und 20 (Pferde) werden die Verbandsmeisterschaften Oberbayern entschieden.
- Einzelnennungen zu den Teilprüfungen Einspänner 9,10,11 und 17,18,19 sind notwendig.
- Die Meisterschaftsprüfungen werden nicht geteilt.
- Die Meisterschaftswertung erfolgt für jeden Fahrer/-in für max. 1 Gespann, das bis zum Meldeschluss der ersten Teilprüfung zu benennen ist.
- Das genannte Meisterschaftsgespann ist in allen Teilprüfungen als Erstes zu fahren.
- Bei Ausscheiden aus einer Teilprüfung entfällt die Wertung in der Meisterschaft.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: Dressur 40 x 100 m Sand
Prüfungsplatz: Kegelfahren 80 x 120 m Sand
Vorbereitungsplatz: 50 x 100 m Wiese
Prüfungsplatz: Kegelfahren 80 x 120 m Sand
Vorbereitungsplatz: 50 x 100 m Wiese
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2,3,9; nachm.: 13,17,21
Sa. vorm.: 4,5,10,25,26; nachm.: 14,18,22
So. vorm.: 6,11; nachm.: 15,19,23
Sa. vorm.: 4,5,10,25,26; nachm.: 14,18,22
So. vorm.: 6,11; nachm.: 15,19,23
Ergebnisse:
Prüfungen
|
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 04.07.2025 ( v) | 2025-07-04 00:00:00 | 1. Eignungsprfg. f. Fahrpferde Kl.A | 1 | EPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
| 04.07.2025 ( v) | 2025-07-04 00:00:00 | 2. Eignungsprfg. f. Fahrpferde Kl.M | 2 | EPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 5 LP |
| 04.07.2025 ( v) | 2025-07-04 00:00:00 | 3. Dress.Fahrpf.Kl.A* | 3 | FAP | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
| 05.07.2025 ( v) | 2025-07-05 00:00:00 | 4. Geländefahren für | 4 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 6 LP |
| 05.07.2025 ( v) | 2025-07-05 00:00:00 | 5. Geländefahren für | 5 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 6 LP |
| 06.07.2025 ( v) | 2025-07-06 00:00:00 | 6. Kegelfahren | 6 | FAP | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
| 7. Komb. Prüfung Pony- | 7 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 6 LP | ||
| 8. Komb. Prüfung Einspänner Kl.A | 8 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 6 LP | ||
| 04.07.2025 ( v) | 2025-07-04 00:00:00 | 9. Dress.Fahrpo.Kl.M* | 9 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
| 05.07.2025 ( v) | 2025-07-05 00:00:00 | 10. Geländefahren für | 10 | FAP | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 5 LP |
| 06.07.2025 ( v) | 2025-07-06 00:00:00 | 11. Kegelfahren | 11 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
| 12. Komb. Prüfung Pony- | 12 | FAP | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 5 LP | ||
| 04.07.2025 ( n) | 2025-07-04 00:00:00 | 13. Dress.Fahrpo.Kl.M* | 13 | FAP | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 5 LP |
| 05.07.2025 ( n) | 2025-07-05 00:00:00 | 14. Geländefahren für | 14 | FAP | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 5 LP |
| 06.07.2025 ( n) | 2025-07-06 00:00:00 | 15. Kegelfahren | 15 | FAP | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 5 LP |
| 16. Komb. Prüfung Pony- | 16 | FAP | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 5 LP | ||
| 04.07.2025 ( n) | 2025-07-04 00:00:00 | 17. Dress.Fahrpf.Kl.M* | 17 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
| 05.07.2025 ( n) | 2025-07-05 00:00:00 | 18. Geländefahren für | 18 | FAP | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 5 LP |
| 06.07.2025 ( n) | 2025-07-06 00:00:00 | 19. Kegelfahren | 19 | FAP | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
| 20. Komb. Prüfung Einspänner Kl.M | 20 | FAP | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 5 LP | ||
| 04.07.2025 ( n) | 2025-07-04 00:00:00 | 21. Dress.Fahrpf.Kl.M* | 21 | FAP | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 5 LP |
| 05.07.2025 ( n) | 2025-07-05 00:00:00 | 22. Geländefahren für | 22 | FAP | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 5 LP |
| 06.07.2025 ( n) | 2025-07-06 00:00:00 | 23. Kegelfahren | 23 | FAP | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 5 LP |
| 24. Komb. Prüfung Zweispänner Kl.M | 24 | FAP | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 5 LP | ||
| 05.07.2025 ( v) | 2025-07-05 00:00:00 | 25. Dressus-Fahr-WB für Einspänner Two in One | 25 | FAP | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
| 05.07.2025 ( v) | 2025-07-05 00:00:00 | 26. Dressur-Fahr-WB für Zweispänner Two in One | 26 | FAP | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
