BfH-Urteil trifft Pferdesportvereine
Leistungsbezogene Beitragsanteile könnten künftig der Umsatzsteuer unterliegenDatum: 24.04.2026 | Adelheid Borchardt
Pferdesport Deutschland weist Pferdesportvereine auf aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht hin, die perspektivisch zu finanziellen Mehrbelastungen führen können. Anlass ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach künftig solche Teile von Mitgliedsbeiträgen umsatzsteuerlich relevant sein können, die eine konkrete Leistung des Vereins enthalten, etwa die Nutzung von Reitanlagen oder vereinseigener Infrastruktur. Mehr erfahren...